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   VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748   

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VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748 (https://dejure.org/2013,37550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748 (https://dejure.org/2013,37550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 11 ZB 13.1748 (https://dejure.org/2013,37550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; teilweise Erledigung durch Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. Juni 2013 (11 CS 13.1079) zurück.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Diese Anordnung belastet den Kläger, auch wenn damit nur die gesetzliche Regelung des § 31 a Abs. 3 StVZO wiederholt und mit Datum konkretisiert wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291 ff.).
  • VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11

    Erledigung in der Hauptsache nach Ablauf der Dauer einer Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Offen bleiben kann, wie es sich verhält, wenn die gesetzliche Regelung nur als Hinweis in den Bescheidsgründen aufgeführt ist (vgl. VG Oldenburg, U. v. 23.3.2012 - 7 A 1074/11 - juris; VG Osnabrück, U.v. 27.6.2003 - 2 A 117/02 - juris), oder, ob die Fahrtenbuchauflage allein auf Grund der gesetzlichen Regelung zur jederzeitigen Vorlage- und zur Aufbewahrungspflicht belastend nachwirkt (vgl. auch § 69 a Nr. 4 a StVZO, wonach die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 31 Abs. 3 StVZO ordnungswidrig i.S.v. § 24 StVG ist).
  • VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347

    Fahrtenbuchauflage; Dauer 1 Jahr; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Gegen den Bescheid ließ der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht München erheben und einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. April 2013 (M 23 S 12.6347) ablehnte.
  • VG Osnabrück, 27.06.2003 - 2 A 117/02

    Anfechtungsklage; Erledigung; Ermittlung des Fahrzeugführers; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Offen bleiben kann, wie es sich verhält, wenn die gesetzliche Regelung nur als Hinweis in den Bescheidsgründen aufgeführt ist (vgl. VG Oldenburg, U. v. 23.3.2012 - 7 A 1074/11 - juris; VG Osnabrück, U.v. 27.6.2003 - 2 A 117/02 - juris), oder, ob die Fahrtenbuchauflage allein auf Grund der gesetzlichen Regelung zur jederzeitigen Vorlage- und zur Aufbewahrungspflicht belastend nachwirkt (vgl. auch § 69 a Nr. 4 a StVZO, wonach die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 31 Abs. 3 StVZO ordnungswidrig i.S.v. § 24 StVG ist).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Das Verstreichen der Frist, für die sich ein Verwaltungsakt Geltung beilegt, stellt nachgerade einen der Hauptanwendungsfälle der Erledigung eines Verwaltungsakts dar (Wolff, a.a.O., § 113 Rn. 248 und 254; Schmidt, a.a.O., § 113, Rn. 78; vgl. zur Erledigung einer Fahrtenbuchauflage nach dem Ablauf der Frist, innerhalb derer es nach den im Bescheid getroffenen Regelungen zu führen [sowie ggf. aufzubewahren und vorzulegen] war, BayVGH, U.v. 1.10.1984 - 11 B 84 A.262 - BayVBl 1985, 23).
  • VGH Bayern, 21.01.2008 - 11 ZB 07.371

    Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts während des Verfahrens auf

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und wohl auch Nr. 9 des streitgegenständlichen Bescheids muss schon deshalb ohne Erfolg bleiben, weil sich insoweit angegriffene Verwaltungsakt erledigt und der Kläger weder eine Erledigungserklärung abgegeben hat, noch er gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO unter Darlegung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses angekündigt hat, er erstrebe die Zulassung der Berufung zu dem Zweck, um nach einer ggf. stattgebenden Entscheidung über den Zulassungsantrag im Berufungsverfahren den bisherigen Klageantrag auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umzustellen (vgl. zu der Möglichkeit, einen Rechtsstreit auch im Verfahren auf Zulassung der Berufung für erledigt zu erklären, Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, Vorb. § 124 Rn. 43; zur gebotenen Darlegung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses bereits im Zulassungsverfahren bei beabsichtigtem Übergang auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 a Rn. 78 b; BayVGH, B.v. 21.1.2008 -11 ZB 07.371).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.991

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Fahrtenbuchauflage

    Soweit sich die Hauptsache, wie hier die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, zwischenzeitlich durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG; BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 11 ZB 13.1748 - juris Rn. 12 f.), ist unabhängig davon, ob eine Klageerhebung noch erfolgen soll, für Prozesskostenhilfe kein Raum mehr (vgl. OVG NW, B.v. 12.1.2010 - 18 E 1195/09 - DÖV 2010, 572 = juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 6.11.2009 - 11 PA 290/09 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg., B.v. 12.1.2009 - 10 M 56.08 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 11 C 14.1588

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

    Der Streitwert für das erstinstanzliche Hauptsacheverfahren wegen einer Fahrtenbuchauflage beträgt nach Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der 2013 aktualisierten Fassung und ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 11 ZB 13.1748 - juris Rn. 20) 400,- Euro je Monat.
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 11 C 14.1589

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

    Der Streitwert für das erstinstanzliche Hauptsacheverfahren wegen einer Fahrtenbuchauflage beträgt nach Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der 2013 aktualisierten Fassung und ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 11 ZB 13.1748 - juris Rn. 20) 400,- Euro je Monat.
  • VG Minden, 22.11.2022 - 2 K 2908/19
    Schließlich hat sich die streitgegenständliche Ordnungsverfügung auch insoweit durch Zeitablauf erledigt, als darin - ebenfalls unter Ziffer 3 - die bereits gesetzlich bestehende Vorlageverpflichtung dahingehend konkretisiert wird - vgl. zur Verwaltungsaktqualität einer solchen Konkretisierung Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 11 ZB 13.1748 -, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 12 LA 167/09 -, juris, Rn. 10 -, dass eine Vorlage in der 12. und 37. KW 2020 und zudem während der Dauer der Fahrtenbuchauflage jederzeit auf Verlangen zu erfolgen habe.
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