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VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Vorlage einer positiven MPU; erneuter Alkoholabusus nach früherem Muster; erneute Anordnung einer MPU
- verkehrslexikon.de
Zum Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit und zur erneuten Anordnung einer MPU
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verlusts der Fahreignung durch erneuten Alkoholkonsum bzgl. Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- ra.de
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen (erneuter) Alkoholabhängigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FeV § 11 Abs 7; FeV § 11 Abs 8
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Vorlage einer positiven MPU; erneuter Alkoholabusus nach früherem Muster; erneute Anordnung einer MPU - rechtsportal.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verlusts der Fahreignung durch erneuten Alkoholkonsum bzgl. Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
Alkoholabhängigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868
Der Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte der heutigen Fassung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV und die bei der Neufassung dieser Norm angefallenen Materialien bestätigt, dass der Verordnungsgeber damit die Fälle erfassen wollte, in denen über die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangener Alkoholabhängigkeit zu befinden ist (vgl. zum Ganzen ausführlich BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - SVR 2011, 275 Rn. 36 ff.).Vielmehr ist sowohl bei einem Rückfallsverdacht als auch in Konstellationen, in denen es darum geht, eine ggf. ununterbrochen fortdauernde Alkoholabhängigkeit aufzudecken, nur das vergangenheits- und gegenwartsbezogene, durch den Abschnitt 3.13.2 der Begutachtungs-Leitlinien (…a.a.O.) vorgegebene Prüfprogramm abzuarbeiten (vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010, a.a.O., Rn. 47).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868
Denn im Lichte der Schutzpflicht, die der öffentlichen Gewalt für die Rechtsgüter "Leben" und "Gesundheit" obliegt (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160/164), kann es nicht verantwortet werden, der Antragstellerin ohne vorherige positive medizinische Begutachtung die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zu erlauben. - BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen …
- BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung; …
- OVG Niedersachsen, 24.07.2014 - 12 ME 105/14
Entfallen der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868
Das kann der Fall sein, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (vgl. zu einem Fall des Gammaalkoholismus NdsOVG, B.v. 24.7.2014 - 12 ME 105/154 - zfs 2014, 595).
- VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738
Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach …
Um eine dahingehende Diagnose zu stellen, bedarf es mithin keiner prognostischen Überlegungen, sondern der Ermittlung und Bewertung anamnestischer und aktuell vorliegender (sozial-)medizinischer Gegebenheiten (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20
Verlust der Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; …
Hat dieser einmal die Hürde des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV genommen, ist er wieder als fahrgeeignet anzusehen und verliert die Fahreignung wie jeder andere Fahrerlaubnisinhaber erst wieder, wenn eine Alkoholabhängigkeit nach Nummer 8.3 Anlage 4 FeV festgestellt wird (wie BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.1868 -, juris Rn. 18).Auch der Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte der heutigen Fassung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV und die bei der Neufassung dieser Norm angefallenen Materialien bestätigen, dass der Verordnungsgeber damit die Fälle erfassen wollte, in denen über die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangener Alkoholabhängigkeit zu befinden ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.1868 -, juris Rn. 15;… v. 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, SVR 2011, 275 Rn. 36 ff.).
Das aber gehört zum Kernbereich ärztlicher Tätigkeit (BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 16).
Vielmehr ist sowohl bei einem Rückfallverdacht als auch in Konstellationen, in denen es darum geht, eine ggf. ununterbrochen fortdauernde Alkoholabhängigkeit aufzudecken, nur das vergangenheits- und gegenwartsbezogene, durch Nummer 3.13.2 der Begutachtungs-Leitlinien vorgegebene Prüfprogramm abzuarbeiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 17;… v. 24. August 2010 a. a. O. Rn. 47).
Hat jedoch der ehemals alkoholabhängige Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - einmal die Hürde des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV genommen, ist er wieder als fahrgeeignet anzusehen und verliert die Fahreignung wie jeder andere Fahrerlaubnisinhaber erst wieder, wenn eine Alkoholabhängigkeit nach Nummer 8.3 Anlage 4 FeV festgestellt wird (BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 18).
Dies kann der Fall sein bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem bereits einmal oder mehrmals oder eine länger anhaltende Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden ist und/oder der bereits mehrmals rückfällig geworden ist, erneut ein erheblicher Alkoholabusus festgestellt wird und dieser auf Umständen beruht, die auch in früheren Krankheitszeiten bestanden haben (BayVGH, Beschl. v. 9. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 22;… NdsOVG, Beschl. v. 24. Juli 2014 - 12 ME 105/14 -, juris Rn. 9 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit
Anders als in der von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV erfassten Fallkonstellation bedarf es hier keiner Prognose des künftigen Verhaltens des Probanden (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 09.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris).Hat jedoch der ehemals alkoholabhängige Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - einmal die Hürde des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV genommen, ist er wieder als fahrgeeignet anzusehen und verliert die Fahreignung wie jeder andere Fahrerlaubnisinhaber erst wieder, wenn erneut eine Alkoholabhängigkeit nach Nr. 8.3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgestellt wird (vgl. hierzu näher BayVGH, Beschluss vom 09.12.2014 - 11 CS 14.1868 - a.a.O.).
- VG München, 08.07.2016 - M 6 E 16.1537
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem vergleichbaren Fall (Beschluss vom 9.12.2014, 11 CS 14.1868) offen gelassen, ob die Fahrerlaubnisbehörde auch ohne ärztliches Gutachten von einem Rückfall in die Alkoholabhängigkeit habe ausgehen dürfen.Im Fall einer gutachterlich geforderten dauerhaften Abstinenz mag ein erneuter, erheblicher Alkoholkonsum eine bereits früher diagnostizierte Alkoholabhängigkeit zwar wieder aufleben lassen und ohne weitere Begutachtung zur Feststellung der Fahrungeeignetheit führen (vgl. auch BayVGH, B. v.9.12.2014, 11 CS 14.1868 - juris, Rn. 21, für das summarische Verfahren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren).
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 11 ZB 14.2418
Alkoholabhängigkeit; MPU zur Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmefalls
Wäre zu klären gewesen, ob der Kläger wieder alkoholabhängig ist, hätte ein medizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 FeV angeordnet werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 15 f.). - VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit
Um eine dahingehende Diagnose zu stellen, bedarf es keiner prognostischen Überlegungen, sondern der Ermittlung und Bewertung anamnestischer und aktuell vorliegender (sozial-)medizinischer Gegebenheiten (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 17.12.2015 - 11 ZB 15.2200
Fahrerlaubnisentziehung- Alkoholabhängigkeit
Um eine dahingehende Diagnose zu stellen, bedarf es keiner prognostischen Überlegungen, sondern der Ermittlung und Bewertung anamnestischer und aktuell vorliegender (sozial-)medizinischer Gegebenheiten (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 16). - VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17
Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens
Habe der ehemals alkoholabhängige Fahrerlaubnisinhaber einmal die Hürde des § 13 S. 1 Nr. 2 e) FeV genommen, sei er wieder als fahrgeeignet anzusehen und verliere die Fahreignung wie jeder andere Fahrerlaubnisinhaber erst wieder, wenn erneut eine Alkoholabhängigkeit nach Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV festgestellt werde (vgl. BayVGH, B. v. 09.12.2014 - 11 CS 14.1868, juris Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 08.09.2015 - 10 S 1667/15, juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 17.01.2023 - 12 ME 149/22
Abstinenz Kraftfahreignung; Alkoholabhängigkeit; Ausrutscher Kraftfahreignung; …
Wie sich insbesondere aus § 11 Abs. 7 FeV (i. V. m. § 46 Abs. 3 FeV ) ergibt, kann ein Kraftfahrer im Verwaltungsverfahren zur Entziehung seiner Fahrerlaubnis nicht schematisch beanspruchen, dass ihm vor der behördlichen Feststellung seiner Nichteignung ausnahmslos aufgegeben wird, zunächst ein ärztliches oder ggf. medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 -, juris, Rn. 21, …und Beschl. v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 -, juris, Rn. 9). - VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Dies ist durch eine psychologische Untersuchung nach § 13 Satz 1 Nr. 2e FeV zu klären (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris; B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - 16 B 351/17
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen von Kfz …
- VG München, 20.02.2018 - M 26 K 17.4708
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 11 CS 23.1229
Behördliche Annahme einer bereits zuvor mehrfach diagnostizierten …