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   VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066   

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VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066 (https://dejure.org/2015,41270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2015 - 19 B 15.1066 (https://dejure.org/2015,41270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 19 B 15.1066 (https://dejure.org/2015,41270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung des Fehlens eines Ausweisungsinteresses für die Erteilung eines Aufenthaltstitels; Beachtlichkeit des Ausweisungsinteresses wegen strafrechtlicher Verurteilung; Annahme einer aktuellen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • rewis.io

    Ausweisungsinteresse bei zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung des Fehlens eines Ausweisungsinteresses für die Erteilung eines Aufenthaltstitels; Beachtlichkeit des Ausweisungsinteresses wegen strafrechtlicher Verurteilung; Annahme einer aktuellen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 31.01.2006 - 50435/99

    Schutz von Ehe und Familie, Abschiebung, Duldung, unerlaubter Aufenthalt, Kinder

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Allerdings kommt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 8 EMRK ein begründetes Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts im Bundesgebiet auch dann in Betracht, wenn sich die Zuerkennung eines Aufenthaltsrechts nach den Umständen aufdrängt (vgl. u. a. U. v. 31.1.2006 Nr. 50435/99 - InfAuslR 2006, 298).
  • EGMR, 08.04.2008 - 21878/06

    Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Bis zum Jahr 2002 hat sich der Kläger zur Durchführung eines Asylverfahrens im Bundesgebiet aufgehalten, das er mit der unzutreffenden Behauptung, von Verfolgung bedroht zu sein, und u. a. mit der Vorlage gefälschter Unterlagen betrieben hat (zum geringen Gewicht von Asylverfahrenszeiten im Rahmen des Art. 8 EMRK vgl. EGMR, U. v. 8.4.2008 Bw.-Nr. 21878/06 Rn. 76).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (BVerwG, U. v. 30.4. 2009 - 1 C 3.08 - juris, BayVGH, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.528 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Der Umstand, dass der Ausländer zur Sicherung seines Lebensunterhalts aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (etwa Alter oder Gebrechen) nicht in der Lage ist, ist kein derartiger atypischer Umstand (vgl. OVG Berlin, U. v. 21.5.2012 - 2 B 8.11 - juris Rn. 23 m. w. N., Maor in Kluth/Heusch, a. a. O., Stand 1.8.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m. w. N., Heilbronner, AuslR, Stand September 2013, § 5 AufenthG Rn.18).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden Gerichtshof) hat festgestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention Ausländern nicht das Recht zusichert, in ein bestimmtes Land einzureisen oder sich dort aufzuhalten, und dass ein Staat berechtigt ist, die Einreise von Ausländern in sein Hoheitsgebiet und ihren Aufenthalt dort nach Maßgabe seiner vertraglichen Verpflichtungen zu regeln (EGMR, U. v. 18.10.2006 Nr. 46410/99 - juris).
  • VGH Bayern, 03.01.2007 - 24 CS 06.2634
    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Der Umstand, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließt eine aktuelle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht aus (vgl. zur alten Rechtslage BayVGH, B. v. 3.1.2007 - 24 CS 06.2634 - juris; Huber, AufenthG, Stand 2010, § 5 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Hinsichtlich § 31 AufenthG zielt das Begehren des Klägers auf die Ermessensvorschrift des § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, nachdem die in § 31 Abs. 1 AufenthG geregelten, der Gewinnung einer eigenständigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage dienenden 12 Monate infolge des Ablaufs der letzten ehebedingten Aufenthaltserlaubnis am 2. Mai 2012 bereits seit mehr als 2 Jahren verstrichen sind (vgl. BVerwG, U. v. 22.06.2011 - 1 C 5/10 - juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 28.1.1997 - 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10, NVwz 1997, 1119, 1120, v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185, 193, Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 40 und - soweit ersichtlich - zuletzt vom 13.12.2012 - 1 C 20/11 - InfAuslR 2013, 169; vgl. auch Discher in GK AufenthG, Stand Juni 2009, vor §§ 53 ff. Rn. 1241ff) sind zwar die Entscheidungen der Strafgerichte über eine Aussetzung der Strafvollziehung zur Bewährung von tatsächlichem Gewicht und stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2015 - 11 S 1500/15

    Versagung eines Aufenthaltstitels - entgegenstehendes Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Dementsprechend spricht vieles dafür, unter einem Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG n. F. einen Tatbestand zu verstehen, der in dem erst ab 1. Januar 2016 geltenden § 54 AufenthG n. F. definiert ist (so auch Maor in Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand 1.8.2015, § 5 AufenthG Rn. 8), und demgemäß von einem Ausweisungsinteresse dann auszugehen und dieses zu bejahen ist, wenn der Aufenthalt des Ausländers im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG n. F die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik gefährdet (so VGH Baden-Württemberg, B. v. 25.8.2015 - 11 S 1500/15 - juris), ohne dass zu prüfen ist, ob im konkreten Fall eine Ausweisungsverfügung rechtmäßig und frei von Ermessensfehlern erlassen werden könnte.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 28.1.1997 - 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10, NVwz 1997, 1119, 1120, v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185, 193, Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 40 und - soweit ersichtlich - zuletzt vom 13.12.2012 - 1 C 20/11 - InfAuslR 2013, 169; vgl. auch Discher in GK AufenthG, Stand Juni 2009, vor §§ 53 ff. Rn. 1241ff) sind zwar die Entscheidungen der Strafgerichte über eine Aussetzung der Strafvollziehung zur Bewährung von tatsächlichem Gewicht und stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • VG Aachen, 24.02.2016 - 8 K 247/14

    Vaterschaftsanerkennung; Vaterschaftsanfechtung; Rechtsmissbrauch

    Es stellt sich nicht die Frage, ob die Beklagte nach Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses rechtmäßig eine Ausweisungsverfügung erlassen könnte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 S 1500/15 -, juris, Rn. 9 (für die ab dem 1. August 2015 geltende Neufassung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG); für die vorherige Fassung der Vorschrift: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, a.a.O., Rn. 7; offen gelassen von BayVGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 19 B 15.1066 -, juris, Rn. 21.
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 u.a. - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 37; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 AufenthG Rn. 26 m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Betroffener aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa Krankheit oder Behinderung - nicht imstande ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern, ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht in dem Sinn atypisch, dass damit ein Abweichen von der Regelerteilungsvoraussetzung zu begründen wäre (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 10 CS 21.1973 - juris Rn. 5; B.v. 22.3.2021 - 10 CS 20.2358 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 C 20.139 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 u.a. - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 37; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 AufenthG Rn. 26 m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Betroffener aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa Krankheit oder Behinderung - nicht imstande ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern, ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht in dem Sinn atypisch, dass damit ein Abweichen von der Regelerteilungsvoraussetzung zu begründen wäre (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 10 CS 21.1973 - juris Rn. 5; B.v. 22.3.2021 - 10 CS 20.2358 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 C 20.139 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44).

  • VG München, 20.07.2017 - M 12 K 17.1107

    Erfolglose Klage gegen Abschiebungsandrohung

    Eine derartige Einschränkung des Erfordernisses der Lebensunterhaltssicherung ist (anders als im Einbürgerungsrecht oder bei § 9 Abs. 2 S. 3, 6 AufenthG) den gesetzlichen Regelungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, welche den fiskalischen Interessen, die mit dem Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts verfolgt werden, ein großes Gewicht einräumen, nicht zu entnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.2005 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 42 unter Verweis auf Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 5 AufenthG Rn. 46 m.w.N., Maor in Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand 1.8.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (BVerwG, U.v. 30.4. 2009 - 1 C 3.08 - juris, BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 43, B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.528 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das fortgeschrittene Alter des Klägers ist kein atypischer Umstand, der ein Abweichen vom Regelversagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen würde (BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44).

  • VG München, 08.06.2017 - M 12 K 17.2200

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Eine derartige Einschränkung des Erfordernisses der Lebensunterhaltssicherung ist (anders als im Einbürgerungsrecht oder bei § 9 Abs. 2 S. 3, 6 AufenthG) den gesetzlichen Regelungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 31 Abs. 4 Satz 2, 8 Abs. 1 AufenthG, welche den fiskalischen Interessen, die mit dem Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts verfolgt werden, ein großes Gewicht einräumen, nicht zu entnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.2005 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 42 unter Verweis auf Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 5 AufenthG Rn. 46 m.w.N., Maor in Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand 1.8.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (BVerwG, U. v. 30.4. 2009 - 1 C 3.08 - juris, BayVGH, U. v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 43, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.528 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das fortgeschrittene Alter des Klägers ist kein atypischer Umstand, der ein Abweichen vom Regelversagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen würde (BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44).

  • VG München, 23.01.2017 - M 4 S 16.5775

    Erfolgloser Verlängerungsantrag des Aufenthaltsrechts mangels Sicherung des

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (BayVGH U. v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 37; Bergmann/Dienelt, AuslR, § 5 AufenthG Rn. 25 m. w. N.).

    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (BVerwG, U. v. 30.4. 2009 - 1 C 3.08 - juris, BayVGH, U. v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 43, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.528 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Ausländer zur Sicherung seines Lebensunterhalts aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, vorliegend beispielsweise das Alter der Antragstellerin, nicht in der Lage ist, ist kein derartiger atypischer Umstand (vgl. BayVGH, U. v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44; OVG Berlin, U. v. 21 .5 .2012 - 2 B 8.11 - juris Rn. 23 m.w.N; Heilbronner, AuslR, § 5 AufenthG Rn.18).

  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

    Es muss sich um eine Abweichung handeln, die die Anwendung des Regelfalls nach Sinn und Zweck als derart unverhältnismäßig erscheinen lässt, dass es unzumutbar wäre, an ihr festzuhalten (BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Ein Ausnahmefall ist nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Ausländer zur Sicherung seines Lebensunterhalts aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (etwa Alter oder Krankheit) nicht in der Lage ist, ist kein derartiger atypischer Umstand (BayVGH, U. v. 9.12.2015 a. a. O. Rn. 44 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.01.2019 - 3 B 177/18

    30 Tagessätze; Abschiebung; einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisungsinteresse;

    Dabei ist unerheblich, ob ein allgemeines nach § 53 Abs. 1 AufenthG oder ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG vorliegt oder ob die Voraussetzungen einer Ausweisung insgesamt vorliegen (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2018 - 3 D 11/18 -, juris Rn. 7; BayVGH, Urt. v. 9. Dezember 2015 - 19 B 15.1066 -, juris Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 25. August 2015 - 11 S 1500/15 -, juris Rn. 9; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 5 AufenthG Rn. 48).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 37; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 AufenthG Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • VG Ansbach, 27.11.2019 - AN 5 K 16.02402

    Nachzug zum Sohn aus Usbekistan

  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850

    Ergänzung der Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 6 K 20.1049

    Ausweisungsinteresse wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten

  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 10 CS 20.2358

    Sicherung des Lebensunterhalts

  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 3 B 420/18

    Wiedereinsetzung; Telefax; Fristablauf; Fristausschöpfung; Aufenthaltserlaubnis;

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 10 ZB 15.2059

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis

  • VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 6 K 20.2837

    Erteilung einer familienbezogenen Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 3 D 11/18

    Ausweisungsinteresse; geringfügiger Verstoß

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 10 CS 21.1973

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung von

  • OVG Thüringen, 06.11.2017 - 3 EO 563/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Verwirklichung mehrerer Straftaten unter Anwendung von

  • OVG Sachsen, 17.11.2016 - 3 B 199/16

    Lebensunterhalt, Sicherung Regelfall, Ausnahme Krankheit, Härtefall

  • OVG Sachsen, 09.07.2018 - 3 B 211/18

    Ausweisungsinteresse; Ausreisepflicht; Bundeszentralregister; Straftaten

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 36/18

    Abschiebung; Ausweisung; Freizügigkeit; mehrjährige Haftstrafe;

  • VG München, 11.05.2017 - M 12 K 16.2612

    Fehlende Lebensunterhaltssicherung steht der Erteilung einer humanitären

  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.28

    Rechtmäßige Abschiebung

  • VG Bayreuth, 18.12.2018 - B 6 S 18.455

    Ausweisung eines Tunesiers - Verstoß gegen Rechtsvorschriften

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