Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung des Finanzamtes zur Beantragung einer Umsatzsteuer-Bescheinigung; Steuerliche Gleichstellung von kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften und gleichartigen Einrichtungen; Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Bescheinigung als ein fachbehördlicher ...
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a; ; UStR Nr. 110 Satz 1; ; UStR Nr. 114 Abs. 2 Satz 1; ; BayVwVfG Art. 22 Satz 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 508 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- VG München, 24.02.2005 - M 17 K 03.7337
- VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
- BVerwG, 22.02.2006 - 10 C 4.06
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02
Zulässigkeit eines Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes ohne den Willen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmer mit seiner Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 genannten kulturellen Einrichtungen von Gebietskörperschaften erfüllt, kann nicht nur vom Unternehmer, sondern auch vom Finanzamt beantragt werden (wie OVG Hamburg vom 27.6.2003 GewArch 2004, 310; OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; a. A. NdsOVG vom 8.6.2005 - 13 LC 129/02).Mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung macht die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02) geltend, eine Umsatzsteuer-Bescheinigung könne nur vom Unternehmer, nicht auch vom Finanzamt beantragt werden.
Auch in dem von der Klägerin für ihre Auffassung in Anspruch genommene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02), das zwischenzeitlich mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision angefochten worden ist (BVerwG 10 C 7.05), fehlt eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung.
Das Urteil weicht in der Frage der Antragsberechtigung des Finanzamts in entscheidungserheblicher Weise von dem mit der Revision (BVerwG 10 C 7.05) angefochtenen Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 (13 LC 129/02) ab.
- FG München, 27.08.2004 - 14 V 2466/04
Umsatzsteuerfreie Umsätze mit der Veranstaltung eines Musicals; Steuerfreie …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Ein Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Vorsteuererstattung hatte keinen Erfolg (FG München vom 27.8.2004 - 14 V 2466/04).Die praktischen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass die Gleichartigkeit der kulturellen Einrichtung gegenüber der von der Kulturbehörde zu bescheinigenden Gleichheit der kulturellen Aufgaben vorgreiflich ist und dass nach gefestigter Rechtsprechung für die Feststellung der Gleichartigkeit der Einrichtung die Finanzbehörden zuständig sind (BFH vom 19.5.1993 BFHE 172, 163/169 = BB 1994, 202/204 mit weiteren Nachweisen; FG München vom 27.8.2004 - 14 V 2466/04 unter II.2.d Abs. 3 Satz 2; vgl. jedoch BFH vom 24.2.2000 BFHE 191, 88 = BB 2000, 1020/1022 "Bindung der Steuerbefreiung an eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, welche die Vergleichbarkeit mit - typischerweise subventionsbedürftigen - Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft feststellt"), dürfen nicht dazu führen, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Unternehmers verkürzt werden.
Sie stellt nach den von der Klägerin nicht bestrittenen Feststellungen des Finanzgerichts München im Beschluss vom 27. August 2004 (14 V 2466/04) für die Veranstaltung des Musicals zahlreiche Darsteller sowie technisches und Verwaltungspersonal an und bezieht von anderen Unternehmen die Räumlichkeiten, technische Leistungen sowie Marketing- und Vertriebsleistungen.
- OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 399/02
Auslegung und Anwendung von § 4 Nr. 20a S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG); …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmer mit seiner Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 genannten kulturellen Einrichtungen von Gebietskörperschaften erfüllt, kann nicht nur vom Unternehmer, sondern auch vom Finanzamt beantragt werden (wie OVG Hamburg vom 27.6.2003 GewArch 2004, 310; OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; a. A. NdsOVG vom 8.6.2005 - 13 LC 129/02).Das Verwaltungsgericht habe unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2003 (GewArch 2004, 310) zu Recht angenommen, dass die Umsatzsteuer-Bescheinigung auch vom Finanzamt beantragt werden könne.
Das ergibt sich, wie das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Urteil vom 27. Juni 2003 (GewArch 2004, 310) überzeugend dargelegt hat, aus dem Wortlaut, aus der Entstehungsgeschichte, aus dem Gebot der europarechtskonformen Auslegung, aus dem Regelungszusammenhang und aus dem Zweck des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2005 - 14 A 1970/03
Bescheinigung auf Befreiung von der Umsatzsteuer auf Grund der Erfüllung von …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmer mit seiner Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 genannten kulturellen Einrichtungen von Gebietskörperschaften erfüllt, kann nicht nur vom Unternehmer, sondern auch vom Finanzamt beantragt werden (wie OVG Hamburg vom 27.6.2003 GewArch 2004, 310; OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; a. A. NdsOVG vom 8.6.2005 - 13 LC 129/02).Der Senat schließt sich diesen Ausführungen in gleicher Weise wie das Verwaltungsgericht München im verfahrensgegenständlichen Urteil vom 24. Februar 2005 (Nr. 2.1 der Entscheidungsgründe) und wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 7. April 2005 (14 A 1970/03, Juris) in vollem Umfang an.
Die Bescheinigung kann von der Kulturbehörde von Amts wegen, auf Antrag des Unternehmers oder auf Antrag (Ersuchen) des Finanzamts erteilt werden (OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; FG München vom 20.9.1993 - 14 K 3507/89, Juris).
- EuGH, 03.04.2003 - C-144/00
DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Das ergibt sich aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (EuGH vom 3.4.2003 Rs. C-144/00, Slg. I 2003, 2921), der wegen seines Anwendungsvorrangs (vgl. Art. 249 Abs. 3 EGV) bei der Auslegung des § 4 Nr. 20 UStG zu berücksichtigen ist.Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 3. April 2003 (Rs. C-144/00 Slg. I 2003, 2921) entschieden, dass Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Sechsten Richtlinie 77/388 über die Befreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen so auszulegen ist, dass der Begriff der "anderen .
- BFH, 24.09.1998 - V R 3/98
Steuerbefreiung von Chören
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die Steuerbefreiung steht nicht zur Disposition des Unternehmers (BFH vom 24.9.1998 BFHE 187, 334 = BB 1999, 1148/1149).Unerheblich ist auch, dass eine von Amts wegen oder auf Antrag des Finanzamts erteilte Bescheinigung zu einer Rückwirkung führen kann (BFH vom 24.9.1998 BFHE 187, 334= BB 1999, 1148/1149;… vom 3.2.1999 - V B 95/98 - BFH/NV 1999, 993 = Juris).
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 169/00
Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Wenn schon als Einzelkünstler auftretende Solisten, die gleiche kulturelle Aufgaben wie kulturelle Einrichtungen der Gebietskörperschaften erfüllen, so zu behandeln sind, als seien sie eine "gleichartige Einrichtung", dann muss dies auch und erst recht für die Musical-Produktion der Klägerin gelten (vgl. BGH, 5. Strafsenat, B. v. 18.6.2003, NJW 2003, 2842/2843 zu einem Konzertveranstalter). - BFH, 19.05.1993 - V R 110/88
Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die praktischen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass die Gleichartigkeit der kulturellen Einrichtung gegenüber der von der Kulturbehörde zu bescheinigenden Gleichheit der kulturellen Aufgaben vorgreiflich ist und dass nach gefestigter Rechtsprechung für die Feststellung der Gleichartigkeit der Einrichtung die Finanzbehörden zuständig sind (BFH vom 19.5.1993 BFHE 172, 163/169 = BB 1994, 202/204 mit weiteren Nachweisen; FG München vom 27.8.2004 - 14 V 2466/04 unter II.2.d Abs. 3 Satz 2; vgl. jedoch BFH vom 24.2.2000 BFHE 191, 88 = BB 2000, 1020/1022 "Bindung der Steuerbefreiung an eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, welche die Vergleichbarkeit mit - typischerweise subventionsbedürftigen - Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft feststellt"), dürfen nicht dazu führen, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Unternehmers verkürzt werden. - FG München, 20.09.1993 - 14 K 3507/89
Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Umsatzsteuergesetz …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die Bescheinigung kann von der Kulturbehörde von Amts wegen, auf Antrag des Unternehmers oder auf Antrag (Ersuchen) des Finanzamts erteilt werden (OVG NRW vom 7.4.2005 - 14 A 1970/03, Juris; FG München vom 20.9.1993 - 14 K 3507/89, Juris). - BFH, 24.02.2000 - V R 23/99
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2006 - 9 BV 05.1531
Die praktischen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass die Gleichartigkeit der kulturellen Einrichtung gegenüber der von der Kulturbehörde zu bescheinigenden Gleichheit der kulturellen Aufgaben vorgreiflich ist und dass nach gefestigter Rechtsprechung für die Feststellung der Gleichartigkeit der Einrichtung die Finanzbehörden zuständig sind (BFH vom 19.5.1993 BFHE 172, 163/169 = BB 1994, 202/204 mit weiteren Nachweisen; FG München vom 27.8.2004 - 14 V 2466/04 unter II.2.d Abs. 3 Satz 2; vgl. jedoch BFH vom 24.2.2000 BFHE 191, 88 = BB 2000, 1020/1022 "Bindung der Steuerbefreiung an eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, welche die Vergleichbarkeit mit - typischerweise subventionsbedürftigen - Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft feststellt"), dürfen nicht dazu führen, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten des Unternehmers verkürzt werden. - BFH, 03.02.1999 - V B 95/98
Rückwirkung einer Bescheinigung für die Steuerbefreiung bestimmter Umsätze; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - 9 B 3.05
Umsatzsteuerbefreiung, Ausstellung einer Bescheinigung, Beruf, Berufsfortbildung, …
Steht die Befreiung materiell nicht zur Disposition des Steuerpflichtigen, bedarf es auch keiner besonderen Ermächtigung für das Finanzamt, um das Verfahren zur Ausstellung der notwendigen Bescheinigung in Gang zu setzen (vgl. ebenfalls zu § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG: BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - 9 BV 05.1531 - zit. nach juris; OVG NW, Urteil vom 7. April 2005 - 14 A 1970/03 - DÖV 2006, 225; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 2003 - 1 Bf 399/02 - GewArch 2004, 310; auch BFH, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - V B 52/94 -, zitiert nach juris); vielmehr ist die allgemein eingeräumte Befugnis und Pflicht nach § 85 Abgabenordnung - AO - ausreichend.