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   VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198   

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https://dejure.org/2019,1922
VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198 (https://dejure.org/2019,1922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2019 - 13 AS 18.2198 (https://dejure.org/2019,1922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 13 AS 18.2198 (https://dejure.org/2019,1922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FlurbG § 34 Abs. 2 Satz 2; FlurbG § 34 Abs. 1 Nr. 2
    Errichtung einer Einfriedung ohne behördliche Zustimmung

  • rewis.io

    Errichtung einer Einfriedung ohne behördliche Zustimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 34 Abs. 1 Nr. 2 ; FlurbG § 34 Abs. 2 S. 2
    Flurbereinigungsrecht; Veränderungsverbot; Wiederherstellungsanordnung; Errichtung einer Einfriedung ohne behördliche Zustimmung; Ermessensreduktion auf Null; Flurbereinigung; Einfriedung; Zustimmung

  • rechtsportal.de

    FlurbG § 34 Abs. 1 Nr. 2 ; FlurbG § 34 Abs. 2 S. 2
    Errichtung einer Einfriedung entlang der Grenzen mehrerer Einlageflurstücke ohne behördliche Zustimmung; Verfristung des Widerspruchs gegen die öffentlich bekannt gegebene vorläufige Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    c) Die Wiederherstellungsanordnung ist wohl auch mit Blick auf das in § 34 Abs. 2 Satz 2 FlurbG eröffnete behördliche Ermessen (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2006 - 10 C 12.05 - juris Rn. 17) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Zum anderen hat sie eine Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.10.2012 - 7 VR 11.12 u.a. - juris Rn. 6; B.v. 30.3.2007 - 9 VR 7.07 - AUR 2008, 70 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Dem Charakter des Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO entsprechend kann das Gericht seine vorläufige Entscheidung im Regelfall nur auf der Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als wesentliches Element der Interessensabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angeordneten Sofortvollzugs treffen (stRspr; vgl. BVerfG, B.v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179.95 - NVwZ 1996, 58/60).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 24.86
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    § 34 Abs. 1 FlurbG korrespondiert mit dem das Flurbereinigungsrecht beherrschenden Prinzip, dass jeder Teilnehmer eine seiner Einlage entsprechende wertgleiche Abfindung beanspruchen, aber nicht verlangen kann, in bestimmter Lage abgefunden zu werden, dient also insbesondere dazu, die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets, deren Ergebnisse im Flurbereinigungsplan zusammengefasst werden, zu gewährleisten und die planerische Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Verfahrenszwecks zu sichern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 25.4.1989 - 5 C 24.86 - RdL 1989, 236 - juris Rn. 12; B.v. 12.10.1979 - 5 C 3.77 - RdL 1979, 319 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77

    Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Anspruch auf unveränderte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    § 34 Abs. 1 FlurbG korrespondiert mit dem das Flurbereinigungsrecht beherrschenden Prinzip, dass jeder Teilnehmer eine seiner Einlage entsprechende wertgleiche Abfindung beanspruchen, aber nicht verlangen kann, in bestimmter Lage abgefunden zu werden, dient also insbesondere dazu, die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets, deren Ergebnisse im Flurbereinigungsplan zusammengefasst werden, zu gewährleisten und die planerische Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Verfahrenszwecks zu sichern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 25.4.1989 - 5 C 24.86 - RdL 1989, 236 - juris Rn. 12; B.v. 12.10.1979 - 5 C 3.77 - RdL 1979, 319 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Kann - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Sinne einer Evidenzkontrolle getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 22.3.2010 - 7 VR 1.10 u.a. - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 27.04.2012 - F 7 C 17/10

    Weg, Veränderung, Nutzungsart, Ermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Auch ist weder ersichtlich, dass die Zustimmung nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG - bei der es sich um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.1976 - 12 XIII 75 - BayVBl 1978, 210 - juris Rn. 20) -, offensichtlich zu erteilen gewesen wäre, noch, dass sich der Antragsgegner von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet hat (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2012 - F 7 C 17/10 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Zum anderen hat sie eine Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.10.2012 - 7 VR 11.12 u.a. - juris Rn. 6; B.v. 30.3.2007 - 9 VR 7.07 - AUR 2008, 70 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198
    Dem Erfordernis einer formellen Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist daher genügt; die inhaltliche Richtigkeit der Begründung ist allein Gegenstand der materiellen Prüfung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 - juris Rn. 14).
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