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   VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188   

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https://dejure.org/2011,14536
VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188 (https://dejure.org/2011,14536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2011 - 21 B 10.188 (https://dejure.org/2011,14536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 21 B 10.188 (https://dejure.org/2011,14536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilberufegesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters als Ausübung der Heilkunde i.S.d. § 1 Abs. 2 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG); ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 1 Abs. 1, 2 HeilprG, § 3 MPhG, §§ 15 Abs. 1 Satz 2, 73 Abs. 2 Nr. 7, 92 Abs. 1 Satz 1 SGB V
    Heilpraktikerrecht: Masseure dürfen auch ohne Heilpraktikererlaubnis selbstständig arbeiten | Masseur und medizinischer Bademeister; Heilpraktikererlaubnis; Heilkunde; Physikalische Therapi

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz ( MPhG ) zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters als Ausübung der Heilkunde i.S.d. § 1 Abs. 2 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08

    Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbstständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt (so auch VGH-BW vom 19.3.2009 - 9 S 2518/08 und BVerwG vom 28.10.2009 Az. 3 B 39/09 ).

    Er legt im Wesentlichen dar, dass nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. März 2009 (Az. 9 S 2518/08 ) die Berufsausübung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters keine Ausübung der Heilkunde sei, so dass schon deswegen kein Anspruch auf Erteilung der beantragten Heilpraktikererlaubnis bestehe.

    Der Senat schließt sich hier den überzeugenden Ausführungen im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. März 2009 (Az. 9 S 2518/08 ) an, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2009 (Az. 3 B 39/09 ) bestätigt worden ist.

    Ob darüber hinaus eine gegenständliche oder sektorale Abgrenzung der Heilkunde auf "den Bereich der physikalischen Therapie im Sinne des § 3 MPhG" möglich erscheint oder nicht (vgl. dazu VGH BW vom 19.3.2009 a.a.O. RdNrn. 26 bis 31) muss ebenso wenig erörtert werden wie die Frage, weshalb der Kläger für die von ihm beantragte Heilpraktikererlaubnis von der in § 2 Abs. 1 lit. i. 1 DVO HeilprG hierfür vorgeschriebenen Überprüfung freizustellen sein sollte (vgl. VGH BW a.a.O. RdNrn. 8, 32 bis 35).

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so rechtfertigt der Gesetzeszweck, der Bevölkerung einen ausreichenden Rechtsschutz gegenüber Gesundheitsgefährdungen durch Unberufene zu geben, das Erfordernis der Erlaubniserteilung nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308).

    Heilhilfstätigkeiten, zu denen das Bundesverwaltungsgericht den Funktionsbereich der "medizinischen Masseure" ausdrücklich gezählt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308), erfüllen danach den Tatbestand der "Ausübung der Heilkunde" nicht.

    Heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben können, fallen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie zu ordnungsgemäßer Vornahme ärztliche Fachkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1970 - I C 53/66 -, BVerwGE 35, 308).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbstständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt (so auch VGH-BW vom 19.3.2009 - 9 S 2518/08 und BVerwG vom 28.10.2009 Az. 3 B 39/09 ).

    Der Senat schließt sich hier den überzeugenden Ausführungen im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. März 2009 (Az. 9 S 2518/08 ) an, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2009 (Az. 3 B 39/09 ) bestätigt worden ist.

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2010 (Az. 3 C 28.09
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Leistung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Der Regelungszweck der im SGB V enthaltenen Leistungskataloge ist daher maßgeblich von finanzwirtschaftlichen Erwägungen geprägt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 -, BVerfGE 115, 25), so dass den Vorschriften - und damit auch dem dort angeordneten Erfordernis einer vorherigen Anordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker - für die hier ausschlaggebende Fragestellung der Gefahrenabwehr keine Aussagekraft zukommt.".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 6 A 10271/06

    Heilpraktiker; Beschränkung der Erlaubnis auf ein Fachgebiet; Entfallen der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 (- 6 A 10271/06 -, MedR 2007, 496) bezieht, geht dies bereits deshalb fehl, weil diese Entscheidung keinen Masseur, sondern einen Physiotherapeuten betrifft.
  • VG Würzburg, 04.08.2008 - W 7 K 08.906

    Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Die gegenteilige Annahme des Verwaltungsgerichts Würzburg (Urteil vom 04.08.2008 - W 7 K 08.906 -) überzeugt bereits deshalb nicht, weil die Entscheidung selbst (im Zusammenhang mit der angenommenen Entbehrlichkeit einer eigenständigen Heilpraktikerüberprüfung, vgl. RdNr. 18) davon ausgeht, dass die angewandten Verfahren eines Masseurs und medizinischen Bademeisters nach § 3 MPhG "selbst bei einer unterstellten Fehldiagnose für sich genommen ungefährlich sind".
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Ein wesentlicher Bestandteil des Begriffs "Ausübung der Heilkunde" ist demnach, dass die betreffende Behandlung ärztliche (oder heilkundliche) Fachkenntnisse erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140) und dass die Behandlung gesundheitliche Schäden verursachen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1993 - 3 C 45/19 -, BVerwGE 94, 269).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Ein wesentlicher Bestandteil des Begriffs "Ausübung der Heilkunde" ist demnach, dass die betreffende Behandlung ärztliche (oder heilkundliche) Fachkenntnisse erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140) und dass die Behandlung gesundheitliche Schäden verursachen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1993 - 3 C 45/19 -, BVerwGE 94, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08

    Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
    Eine entsprechende Einengung des Berufsfeldes entspräche auch weder der Funktionsabgrenzung von Masseur/ Physiotherapeut und Arzt, der angesichts der erforderlichen Spezialkenntnisse die Verrichtungen eines Physiotherapeuten praktisch gar nicht kontrollieren kann (vgl. Sachverständigengutachten Prof. Dr. B. vom 18.07.2008, S. 12 und 14), noch dem Ausbildungscurriculum für Physiotherapeuten, das u.a. Unterricht von mindestens 100 Stunden in physiotherapeutischen Befund- und Untersuchungstechniken vorschreibt (vgl. dazu ausführlich das Senatsurteil vom heutigen Tage - 9 S 1413/08 -).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit

    Um bloß bagatellartige Heilmaßnahmen (vgl. Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 1 HeilprG Rn. 13) oder eine sonst von nennenswerten Gesundheitsgefahren freie Betätigung (vgl. insoweit zu Masseuren und medizinischen Bademeistern BVerwG, Beschluss vom 24.10.2011 - 3 B 31.11 - BayVGH, Urteil vom 10.02.2011 - 21 B 10.188 -, jeweils juris) geht es bei der Ergotherapie nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1899/16

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine logopädische Tätigkeit

    Um bloß bagatellartige Heilmaßnahmen (vgl. Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 1 HeilprG Rn. 13) oder eine sonst von nennenswerten Gesundheitsgefahren freie Betätigung (vgl. insoweit zu Masseuren und medizinischen Bademeistern BVerwG, Beschluss vom 24.10.2011 - 3 B 31.11 - BayVGH, Urteil vom 10.02.2011 - 21 B 10.188 -, jeweils juris) geht es bei der Logopädie nicht.
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