Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ruhensregelung;Durch Nebentätigkeit erworbene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung;Nach vorzeitigem Ruhestandseintritt erworbene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der mit Eintritt in den regulären Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze gezahlten Rente auf die Versorgungsbezüge eines Beamten
- rewis.io
Versorgungsbezüge, Nebentätigkeit, Verwaltungsgerichte, Versorgungsberechtigte, Dienstleistungspflicht, Rentenansprüche, Ruhegehaltssatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der mit Eintritt in den regulären Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze gezahlten Rente auf die Versorgungsbezüge eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.04.2013 - Au 2 K 12.529
- VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Entgegen der Ansicht des Klägers ist eine Rentenanrechnung nach § 55 Abs. 1 BeamtVG auch in den Fällen nicht sachwidrig, in denen die der Rente zugrundeliegenden Zeiten bei der Bemessung des Ruhegehalts keine Berücksichtigung gefunden haben (BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/317).In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass mit der Anrechnungsvorschrift des § 55 BeamtVG die Rentenansprüche, die grundsätzlich den Schutz des Art. 14 GG genießen, weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonst berührt werden (BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/293 f.).
Eine Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG ist hierin unter Berücksichtigung des weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers bei der Regelung des Versorgungsrechts und des Umstands, dass jede generalisierende Regelung unvermeidbare Härten enthält (vgl. BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/295), nicht zu sehen.
Auch die Rente, die auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten Nebentätigkeit beruht, ist in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versicherungssystemen überschneiden, sodass in gewissem Umfang von einem unkoordinierten Nebeneinander zweier Versorgungssysteme ausgegangen werden kann (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/312).
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91
Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, verbietet sich nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 55 BeamtVG eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, die auf einer während des aktiven Beamtenverhältnisses ausgeübten zulässigen Nebentätigkeit beruhen, nicht vom Anwendungsbereich der Norm erfasst sein sollen (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41).Auch die Rente, die auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten Nebentätigkeit beruht, ist in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versicherungssystemen überschneiden, sodass in gewissem Umfang von einem unkoordinierten Nebeneinander zweier Versorgungssysteme ausgegangen werden kann (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/312).
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Aus dieser Erwerbstätigkeit kann er unter Umständen zusammen mit seinem Ruhegehalt ein die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge weit übersteigendes Einkommen erzielen, wodurch er im wirtschaftlichen Ergebnis besser stünde, als wenn er im aktiven Dienst verblieben wäre (BVerfG, B.v. 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - BayVBl 2008, 271).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
Rückforderung von Trennungsgeld
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198
Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (…Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.1.2015 - 14 ZB 13.489 - juris Rn. 11 m.w.N.).
- VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 13.1454
Anrechnung gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung
Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen seinem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend in der Weise auszulegen, dass Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen anrechnungsfrei bleiben, soweit sie auf einer (zulässigen) Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (…BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 17 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 28.1.1993 a. a. O. Rn. 16 zu § 55 BeamtVG; ebenso BayVGH, B. v. 10.3.2015 - 14 ZB 13.1198 - juris Rn. 14 zu § 55 BeamtVG).