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   VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234   

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VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234 (https://dejure.org/2015,6405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234 (https://dejure.org/2015,6405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 15 ZB 13.2234 (https://dejure.org/2015,6405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans; übergemeindliche Versorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

  • rewis.io

    Bebauungsplan, Sachverständigengutachten, Verwaltungsgerichte, Beigeladene, Textliche Festsetzung, Einzelne Festsetzungen, Sachverständiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8; BauNVO § 9; BauNVO § 11 Abs. 3
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines SB-Warenhauses mit Shopzone

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw.

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Mit dieser grundsätzlichen Aufgabenbeschreibung bewege sich der Sachverständige vollumfänglich auf der Grundlage der Rechtsprechung das Bundesverwaltungsgerichts (Anm.: BVerwG, B.v. 1.9.1989 - 4 B 99/89 - NVwZ-RR 1990, 229 = juris Rn. 5 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1968).

    Im Wesentlichen kommt es deshalb auf eine sachkundige Analyse der Marktverhältnisse, nicht hingegen auf die subjektiven Vorstellungen, die unternehmerischen Zielsetzungen des Betreibers oder Rentabilitätsgesichtspunkte an (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.1989 - 4 B 99/89 - NVwZ-RR 1990, 229 = juris Rn. 4 f.).

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 8 ZB 10.2239 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    (2) Soweit sich die Beigeladene zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf den Trennungsgrundsatz beruft (§ 50 BImSchG i.d.F. vom 15.3.1974 - BGBl. I 721, in Kraft getreten am 1.4.1974; vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50/72 - BVerwGE 45, 309 = juris Rn. 62 ff. "wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und elementarer Grundsatz städtebaulicher Planung") ist nicht zu erkennen, dass die Planung im Zeitpunkt ihres Inkraftsetzens ohne die beanstandete Festsetzung jeglicher städtebaulicher Ordnung entbehrt hätte.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Nach ständiger Rechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können (vgl. nachfolgend Doppelbuchst. aa) und - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. nachfolgend Doppelbuchst. bb; BVerwG, U.v. 11.9.2014 - 4 CN 3/14 - ZfBR 2014, 58 = juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1977 - 1 C 21.75
    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Insoweit war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" einen geeigneten Maßstab für die Feststellung der unzumutbaren Geräuschbelästigung und für die zulässigen Grenzwerte darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1971 - 1 C 39/67 - BVerwGE 38, 209; BVerwG, U.v. 7.6.1977 - 1 C 21/75 - BayVBl 1977, 769 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.12.1975 - 4 C 71/73 - BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Von Vorstehendem ausgehend ist nicht zu erkennen, dass die beanstandete Festsetzung in einem untrennbaren Regelungszusammenhang mit den übrigen Regelungen des Bebauungsplans stand und der Bebauungsplan deshalb ohne diese Festsetzung einer positiven Planungskonzeption entbehren würde oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht hätte vollzogen werden können (vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d § 1 Abs. 3 BauGB vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14/00 - BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 9, 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Spätester in Betracht kommender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dabei der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Rechtsnorm (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 4 CN 3/13 - BVerwGE 149, 229 = juris Rn. 27; BVerwG, U.v.30.8.2001 - 4 CN 9/00 - BVerwGE 115, 77 = juris Rn. 25 m.w.N.), hier also der 20. Dezember 1974 (vgl. § 12 BBauG).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Insbesondere ist nicht zu erkennen, dass das Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend wäre, weil es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen würde, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen wäre oder dass Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestanden hätte (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2013 - 4 B 15/12 - BauR 2013, 1248 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Insoweit war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" einen geeigneten Maßstab für die Feststellung der unzumutbaren Geräuschbelästigung und für die zulässigen Grenzwerte darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1971 - 1 C 39/67 - BVerwGE 38, 209; BVerwG, U.v. 7.6.1977 - 1 C 21/75 - BayVBl 1977, 769 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.12.1975 - 4 C 71/73 - BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234
    Spätester in Betracht kommender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dabei der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Rechtsnorm (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 4 CN 3/13 - BVerwGE 149, 229 = juris Rn. 27; BVerwG, U.v.30.8.2001 - 4 CN 9/00 - BVerwGE 115, 77 = juris Rn. 25 m.w.N.), hier also der 20. Dezember 1974 (vgl. § 12 BBauG).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Behördenakten sowie auf die Entscheidungen des Senats vom 10. März 2015 in den vorausgegangenen Verfahren 15 ZB 13.2234 und 15 ZB 13.2248 Bezug genommen.

    d) Der Umstand, dass dem vormaligen Verfahren zwischen denselben Parteien, das mit der Entscheidung BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - endete, ebenfalls auch ein Bauvorbescheid (vom 24. Februar 2011) zugrunde lag, dessen Geltungsfrist im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag wohl bereits abgelaufen war, ändert an der vorstehenden Bewertung nichts.

    Der Senat hatte seinerzeit den Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen gegen das stattgebende (den Bauvorbescheid aufhebende) erstinstanzliche Urteil anhand der vorgebrachten Einwendungen mit jeweils denselben Erwägungen wie im Parallelverfahren 15 ZB 13.2234 (dort: Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das die Baugenehmigung aufhebende erstinstanzliche Urteil) als unbegründet abgelehnt.

    Unabhängig davon, dass dies weder von den Beteiligten des damaligen Zulassungsverfahrens noch vom verfahrensbeendenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs thematisiert wurde (sodass hieraus im Übrigen nicht auf eine Abkehr des Senats von der Entscheidung vom 15. März 2010 geschlossen werden kann), ging es in dem Verfahren 15 ZB 13.2234 um einen anderen Vorbescheid und damit um einen anderen Streitgegenstand als vorliegend, sodass sich auch unter dem Blickwinkel der materiellen Rechtskraft (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 121 Rn. 9 ff.) keine präjudizielle Bindung für die Entscheidung über den hier gegenständlichen Antrag auf Zulassung der Berufung ergeben kann.

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33; B. v. 30.9.2010 a. a. O.; B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12; B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

    Denn anders als in der vom Beklagten angeführten Entscheidung (BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris) hat die Beigeladene keine zusätzlich steuernden Maßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen getroffen.
  • VG Augsburg, 27.07.2016 - Au 5 K 15.397

    Teilunwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte den Vorbescheid mit Urteil vom 11. Juli 2013 aufgehoben (Az. Au 5 K 13.94), der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (BayVGH, U.v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234).
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