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   VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506   

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VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506 (https://dejure.org/2006,17513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506 (https://dejure.org/2006,17513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2006 - 1 ZB 04.3506 (https://dejure.org/2006,17513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höhe eines segmentbogenförmigen Giebels; Klage einer Nachbarin gegen eine erteilte Baugenehmigung; Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme; Belichtung und Belüftung eines Grundstücks

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 3; ; BayBO Art. 6 Abs. 5 Satz 1; ; BayBO 1982 Art. 78 Abs. 1 (= Art. 77 Abs. 1 BayBO)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Bauvorlagen: Nachbarschützend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Wird - wie hier - ein entsprechender Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt (§ 86 Abs. 2 VwGO), liegt ein Ermessensfehler nur dann vor, wenn sich aus der Sicht des Gerichts die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme aufdrängen musste (BVerwG vom 13.5.2004 - 4 B 27/04 - Juris).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Damit kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG vom 12.1.1995 BauR 1995, 365).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Ist das angefochtene Urteil aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379; vom 20.2.1998 NVwZ 1998, 850).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfragen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind; die Fragen müssen ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Ist das angefochtene Urteil aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379; vom 20.2.1998 NVwZ 1998, 850).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfragen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind; die Fragen müssen ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Zwar kann das Gebot der Rücksichtnahme ausnahmsweise auch dann verletzt sein, wenn - wie hier (dazu unter B.3.) - die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Eine unter Verstoß gegen diese Anforderungen erteilte Baugenehmigung kann vom Grundstücksnachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn die Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Merkmale nicht hinreichend bestimmt sind und infolge dessen eine Verletzung von Nachbarrechten bei der Ausführung des Bauvorhabens nicht ausgeschlossen werden kann (OVG Berlin vom 17.10.2003 BauR 2004, 987; OVG NRW vom 14.11.2001 BRS 64 Nr. 122).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur verletzt, wenn die ausnahmsweise Unzulässigkeit eines den Rahmen einhaltenden Vorhabens darauf beruht, dass es sich auf ein Nachbargrundstück unzumutbar auswirkt, oder wenn die von einem den Rahmen überschreitenden Vorhaben hervorgerufenen "städtebaulichen Spannungen" gerade in solchen Auswirkungen bestehen (BVerwG vom 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
    Eine solche Wirkung kommt nach der Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.5.1986 DVBl 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 1 B 04.636
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 28.09.2001 - 1 CS 01.1612
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17

    Baugenehmigung für eine Garage an der Grundstücksgrenze

    Die Frist für die Geltung einer Baugenehmigung läuft bei Widerspruch und Anfechtungsklage eines Nachbarn auch dann nicht ab, wenn die Baugenehmigung gemäß § 212a BauGB sofort vollziehbar ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22.06.2001 - 7 A 3553/00 -, juris RdNr. 3; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506 -, juris RdNr. 9, Boeddinghaus/Hahn, a.a.O., § 77 RdNr. 18; a.A. Jäde, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 72 BauO LSA RdNr. 16).
  • VG Ansbach, 17.03.2016 - AN 3 K 15.01363

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid wegen neu zu schaffender Parkplätze und

    Selbst bei Unterstellung, dass die vorzulegenden Bauvorlagen unvollständig gewesen sind, können die Kläger allein aus dieser Unvollständigkeit keine Verletzung von sie schützenden Rechten geltend machen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506, Rnr. 14), vgl. hierzu auch nachfolgend Ziffer 3.

    In der obergerichtlichen bzw. höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dies bislang dann angenommen bei einem 12-geschossigem Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus oder beispielsweise bei drei 11, 0 m hohen Siloanlagen in Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.04.2006 - Az. 1 ZB 04.3506, Rn. 18).

    Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann eine unter Verstoß gegen die Anforderungen des Gesetzes betreffend Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung von Grundstücksnachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn die Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Merkmale nicht hinreichend bestimmt sind und infolgedessen eine Verletzung von Nachbarrechten bei der Ausführung des Bauvorhabens nicht ausgeschlossen werden kann (Beschluss vom 10.4.2006 - Az. 1 ZB 04.3506).

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes

    Hier ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden, nachbarschützenden Vorschriften entspricht (VGH BW vom 12.7.2007 BauR 2007, 1399; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 2 B 11.2231

    Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften bei atypischer

    Vielmehr muss nach der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. BayVGH vom 10.4. 2006 Az. 1 ZB 04.3506 BRS 70 Nr. 131; Rauscher in Simon/Busse, BayBO 2008, Stand: November 2011, Art. 6 RdNr. 244; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, BayBO, Stand: September 2011, Art. 6 RdNr. 136; Boeddinghaus, BauR 2000, 1286/1292) die konkret einzuhaltende Abstandsfläche mit Hilfserwägungen errechnet werden, z.B. durch Bildung von Hilfsdreiecken/Hilfstangenten oder der Schwerpunktmethode.
  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Eine auf der Grundlage fehlerhafter Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung kann vom Grundstücksnachbarn vielmehr nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn sich infolge der Mängel nicht mit der gebotenen Bestimmtheit feststellen lässt, ob das Vorhaben den maßgebenden nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. OVG NRW vom 14.11.2001 BRS 64 Nr. 122; OVG Berlin vom 17.10.2003 BauR 2004, 987; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 1 CS 19.821

    Anfechtung der Baugenehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses in ein

    Denn die Anforderungen an die Bauvorlagen haben grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - juris Rn. 14; Gaßner in Simon/Busse, Stand Oktober 2017, Art. 64 Rn. 84).
  • VG Ansbach, 16.12.2021 - AN 3 S 21.02047

    Erfolglose Nachbarklage gegen Innenbereichsvorhaben wegen Dimensionierung

    In der obergerichtlichen bzw. höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dies bislang etwa angenommen bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus oder beispielsweise bei drei 11 m hohen Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Den Anforderungen an die Bauvorlagen, wie sie in der Bauvorlagenverordnung festgelegt sind, kommt jedoch keine nachbarschützende Wirkung zu (BayVGH, B.v. 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - juris; ebenso VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - juris).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 3 S 21.01191

    Kein Drittschutz bei zulässigem Bauvorhaben

    In der ober-gerichtlichen bzw. höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dies bislang etwa angenommen bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus oder beispielsweise bei drei 11 m hohen Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 B 10.806

    Klage gegen Erweiterungsbau einer Jugendherberge

    Insoweit ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden, nachbarschützenden Vorschriften gerecht wird (BayVGH vom 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506; VGH BW vom 12.7.2007 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005

    Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung an den Nachbarn

  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 1 CS 16.1367

    Erfolgreicher Eilantrag des Nachbarn gegen widersprüchliche Baugenehmigung für

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 13 K 451.16

    Geltungsdauer der Baugenehmigung bei Nachbarwiderspruch

  • VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 16.1273

    Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Bau eines Wohnhauses im unbeplanten

  • VGH Bayern, 09.12.2009 - 14 B 07.165

    Widersprüchliche Baugenehmigung.

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Aufstockung eines Wohnhauses;

  • VG Ansbach, 06.08.2020 - AN 3 K 19.01669

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderungsgenehmigung von Gastronomie zu

  • VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 16.01273

    Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Bau eines Wohnhauses im unbeplanten

  • VG Berlin, 22.09.2021 - 13 K 728.17

    Baugenehmigungen für Flüchtlingsheim in Wannsee durch Zeitablauf erloschen

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890

    Nachbarklage

  • VG Ansbach, 18.06.2020 - AN 3 K 19.01337

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung der Abstandsflächen und

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 09.4004

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; abstandsflächenwidriger

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1895

    Nachbarklage

  • VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096

    Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt

  • VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1896

    Nachbarklage

  • VG München, 20.05.2010 - M 11 K 10.307

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Abweichung

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