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   VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308   

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https://dejure.org/2016,16243
VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308 (https://dejure.org/2016,16243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2016 - 9 ZB 16.308 (https://dejure.org/2016,16243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 9 ZB 16.308 (https://dejure.org/2016,16243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränken der Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beim Einschreiten gegen Schwarzbauten; Beseitigung eines Bauwagens auf dem Grundstück im Außenbereich

  • rewis.io

    Willkürverbot beim Erlass einer Beseitigungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanordnung; Willkürverbot; Ermessensentscheidung; Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 2
    Beschränken der Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beim Einschreiten gegen Schwarzbauten; Beseitigung eines Bauwagens auf dem Grundstück im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Willkürverbot beim Erlass einer Beseitigungsverfügung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
    Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz nicht (vgl. BVerwG, B. v. 18.4.1996 - 4 B 38.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
    Insbesondere liegt ein systemwidriges Vorgehen nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht gleichzeitig gegen sämtliche baurechtswidrigen Zustände im Landkreis einschreitet (vgl. BVerwG, B. v. 26.3.2003 - 4 B 19.03 - juris Rn. 8; BVerwG, B. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734 = juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
    Insbesondere liegt ein systemwidriges Vorgehen nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht gleichzeitig gegen sämtliche baurechtswidrigen Zustände im Landkreis einschreitet (vgl. BVerwG, B. v. 26.3.2003 - 4 B 19.03 - juris Rn. 8; BVerwG, B. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734 = juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14

    Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
    Dem behördlichen Einschreiten können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise dann entgegengehalten werden, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (vgl. BVerwG, B. v. 24.7.2014 - 4 B 34.14 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.50

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Laden mit

    Zutreffend darf die Behörde ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2014 - 4 B 38.14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.06.2017 - 9 ZB 15.255

    Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände

    Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände gibt es nicht (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    bb) Mit dem Verweis auf die Notwendigkeit eines tragfähigen Gesamtkonzepts bezüglich Nutzungsuntersagungen spricht die Klägerin zwar zutreffend an, dass die Behörde ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben darf (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2014 - 4 B 34.14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

    Darüber hinaus liegt ein systemwidriges Vorgehen nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht gleichzeitig gegen sämtliche baurechtswidrigen Zustände einschreitet (BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer

    (1) Mit dem Verweis auf die Notwendigkeit eines tragfähigen Gesamtkonzepts bezüglich Nutzungsuntersagungen spricht die Klägerin zwar zutreffend an, dass die Behörde ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben darf (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2014 - 4 B 38.14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.10.2023 - 15 ZB 23.1479

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine grundsätzliche Bedeutung der

    Denn zum einen gibt es keine allgemeingültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 6 m.w.N.) und zum anderen hat das Landratsamt unwidersprochen ausgeführt, von den weiteren Baurechtsverstößen erst im Zusammenhang mit der Mitteilung des Baurechtsverstoßes der Klägerin und der folgenden Ermittlung von Bezugsfällen erfahren zu haben.
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Zutreffend darf die Behörde ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2014 - 4 B 38.14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 5).
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