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   VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018   

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https://dejure.org/2019,21276
VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018 (https://dejure.org/2019,21276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2019 - 11 CS 19.1018 (https://dejure.org/2019,21276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 11 CS 19.1018 (https://dejure.org/2019,21276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Zugang der Verwarnung; Bindung an Bußgeldbescheid; Nachträgliche Tilgung; Verw...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ; StVG § 29 Abs. 6 S. 2
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 8 Punkten im Fahreignungsregister; Nachweis des Nichterhalts eines Bußgeldbescheids

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Zugang der Verwarnung; Bindung an Bußgeldbescheid; Nachträgliche Tilgung; Verwarnung; Zugang; nachträgliche Tilgung; Bußgeldbescheid; Bindungswirkung; Fahrerlaubnisentziehung; erfolglose Beschwerde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018
    Unterschiedliche Auffassungen bestehen nur darüber, ob Zuwiderhandlungen auch nach Ablauf der Überliegefrist im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems noch verwertet werden können (vgl. zum Meinungsstand Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 4 StVG Rn. 83a; BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - noch nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018
    Erst wenn Verstöße nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG im Fahreignungsregister gelöscht sind, können sie auch für Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 11 CS 17.953 - VRS 132, 71 Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 11 C 14.386

    Entzug der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018
    Es kann dahinstehen, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 - 11 C 14.386 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2005

    Fahrerlaubnisentziehung (Punkte); unterbliebene Mitteilung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2019 - 11 CS 19.1018
    Voraussetzung für eine Verwirkung wäre jedenfalls, dass neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraums weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Behörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2005 - DAR 2014, 281 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 11 ZB 19.1256

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Unabhängig davon, ob für die nicht im Ermessen der Fahrerlaubnis stehende Entziehung einer Fahrerlaubnis überhaupt eine Verwirkung vor Ablauf der Tilgungsfrist wegen Untätigkeit der Behörde in Betracht kommt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 19 und B.v. 10.7.2019 - 11 CS 19.1018 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.), liegen hier jedenfalls keine Umstände vor, die ein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin darauf begründen würden, dass die Beklagte von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nach der Trunkenheitsfahrt vom 7. Februar 2016 absehen würde.
  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 11 ZB 20.2594

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach einer

    Es kann jedoch dahinstehen, ob eine Verwirkung bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis, die nicht im Ermessen der Fahrerlaubnis steht, vor Ablauf der Tilgungsfrist wegen Untätigkeit der Behörde überhaupt in Betracht kommt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 19 und B.v. 10.7.2019 - 11 CS 19.1018 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20

    Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG

    Der Fahrerlaubnisbehörde kommt insoweit kein Ermessensspielraum zu, weshalb auch für Verhältnismäßigkeitserwägungen grundsätzlich kein Raum ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 11 CS 20.1697 - und vom 10. Juli 2019 - 11 CS 19.1018 - beide juris; OVG Saarl, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 196/20 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 13.08.2020 - AN 10 S 20.01283

    Keine Ausnahme von der Bindungswirkung bei evidenter Unrichtigkeit eines

    Es besteht daher, anders als im Rahmen des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG, keine Möglichkeit, zu Gunsten des Betroffenen davon abzuweichen (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2019 - 11 CS 19.1018 - juris).
  • OVG Saarland, 23.07.2020 - 1 B 196/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten im

    [BayVGH, Beschluss vom 10.7.2019 - 11 CS 19.1018 -, juris, Rdnr. 14].
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1465

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Dass eine andere Person diese Zahlungen geleistet hat, erscheint vollkommen lebensfremd (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2019 - 11 CS 19.1018 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 22).
  • VG Köln, 31.10.2022 - 6 L 1379/22
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.07.2019 - 11 CS 19.1018 -, juris, Rn. 11.
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