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   VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013   

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VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 (https://dejure.org/2014,41367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 (https://dejure.org/2014,41367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 19 ZB 13.2013 (https://dejure.org/2014,41367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreicherischer Staatsangehöriger; Vermögensdelikte; Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Rechts eines Unionsbürgers auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtfertigung einer Asweisungsverfügung mit zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit; Besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreicherischer Staatsangehöriger; Vermögensdelikte; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Verlust des Rechts eines Unionsbürgers auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtfertigung einer Asweisungsverfügung mit zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit; Besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Zudem setzt eine Verlustfeststellung voraus, dass das persönliche Verhalten des Betroffenen eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder des Aufnahmemitgliedstaats berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (EUGH - U.v. 22.5.2012 - C-348/09 Rn. 33, 34 - juris).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (C-348/09 - juris) ausgeführt, dass es den Mitgliedstaaten freistehe, Straftaten wie die in Artikel 83 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV angeführten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses anzusehen, die geeignet ist, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit fallen kann, mit denen gemäß Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 eine Ausweisungsverfügung gerechtfertigt werden kann, sofern die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweist.

    Dementsprechend hat der Gerichtshof (U.v. 22.5.2012 a.a.O.) ausgeführt, das Unionsrecht schreibe den Mitgliedstaaten keine einheitliche Werteskala für die Beurteilung von Verhaltensweisen vor, die als Verletzung der öffentlichen Sicherheit angesehen werden könnten; die zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit würden nach Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 von den Mitgliedstaaten festgelegt; grundsätzlich stehe es den Mitgliedstaaten im Wesentlichen frei, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein könnten, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordere, doch seien diese Anforderungen eng zu verstehen.

    Bei der diesbezüglichen kursorischen Wendung im Urteil vom 14. März 2013 handelt es sich um ein nicht entscheidungserhebliches obiter dictum, denn das Urteil betraf die Frage der Rechtmäßigkeit einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 5 FreizügG/EU im Fall einer Verurteilung wegen an Minderjähriger begangener Sexualstraftaten (das Oberverwaltungsgericht hatte das Verfahren ausgesetzt und zur Vorabentscheidung an den EUGH vorgelegt, was zum Urteil des EUGH vom 22. Mai 2012 < C-348/09 - juris > führte).

    Zu Recht gehen die Beklagte und das Verwaltungsgericht auch davon aus, dass das persönliche Verhalten des Klägers eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder des Aufnahmemitgliedstaates berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (EUGH, U.v. 22.5.2012 a.a.O.).

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls, die im Rahmen des hiesigen Zulassungsantragsverfahrens durch die Auslegung des § 6 FreizügG/EU unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere EuGH , Urteile vom 23.11.2010 - C-145/09 sowie vom 22.5.2012 - C-348/09 - jeweils juris) beantwortet werden kann.

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Eine Ausweisungsmaßnahme ist hier auf außergewöhnliche Umstände begrenzt (EuGH - U.v. 23.11.2010 - C-145/09 Rn. 40, 41 - juris).

    Dabei ist insbesondere der außergewöhnliche Charakter der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit aufgrund des persönlichen Verhaltens der betroffenen Person, die zu der Zeit, zu der die Ausweisungsverfügung ergeht, zu beurteilen ist, nach Maßgabe der verwirkten und verhängten Strafen, des Grades der Beteiligung an der kriminellen Aktivität, des Umfangs des Schadens und gegebenenfalls der Rückfallneigung, gegen die Gefahr abzuwägen, die Resozialisierung des Unionsbürgers in dem Aufnahmemitgliedsstaat, in den er vollständig integriert ist, zu gefährden (EuGH - U.v.23.11.2010 - C-145/09 Rn. 49, 50 - juris).

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls, die im Rahmen des hiesigen Zulassungsantragsverfahrens durch die Auslegung des § 6 FreizügG/EU unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere EuGH , Urteile vom 23.11.2010 - C-145/09 sowie vom 22.5.2012 - C-348/09 - jeweils juris) beantwortet werden kann.

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Bei der insoweit erforderlichen individuellen Beurteilung des Einzelfalls sind, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 -, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, jeweils juris).

    Im Übrigen kann der Kläger bei einer nachträglichen Änderung der für die Befristungsentscheidung maßgeblichen Tatsachen jederzeit einen Antrag auf Verkürzung der festgesetzten Sperrfrist stellen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 Rn. 38 - juris).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Folgend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07, BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - jeweils juris) und den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hierzu entwickelten Kriterien (vgl. u.a. EGMR, U.v. 13.10.2011 - 41548/06 - juris) sind die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers sowie das öffentliche Interesse zutreffend abgewogen und gewichtet worden.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit er erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Die inmitten stehende Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann grundsätzlich von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Die inmitten stehende Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann grundsätzlich von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit er erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08

    Rechtfertigung einer Ausweisung aus zwingenden Gründen der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Die inmitten stehende Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann grundsätzlich von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013
    Dies ist auch unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 - juris), nach der mit einer Befristung auf zehn Jahre der Zeithorizont gewählt wird, für den eine Prognose realistischer Weise noch gestellt werden kann, nicht zu beanstanden.
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

  • EuGH, 16.01.2014 - C-400/12

    G - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 28 Abs. 3 Buchst. a

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 18 A 2263/08

    Vorliegen der Voraussetzungen der Feststellung des Verlusts des Rechts eines

  • VG München, 20.04.2016 - M 25 K 15.2334

    Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen einer Vielzahl

    Diese Feststellung bedeutet im Allgemeinen, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7 unter Verweis auf EuGH, U.v. 22.5.2012 - C - 348/09 Rn. 33, 34 - juris).

    Bei der insoweit erforderlichen individuellen Beurteilung des Einzelfalls sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BayVGH, B.v. 10.12.2014, a.a.O., juris Rn. 13 m.V.a. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1C 19/11 -, U. V. 4.10.2012 - 1C 13/11 -, jeweils juris).

    Die vom Kläger begangenen Straftaten sind auch als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses anzusehen, die geeignet sind, die Ruhe und die Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Vielmehr steht es den Mitgliedstaaten frei, Straftaten wie die in Art. 83 Abs. 1 und Abs. 2 AEUV angeführten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses anzusehen, die geeignet sind, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit fallen und eine Ausweisungsverfügung rechtfertigten können, sofern die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweist (EuGH, U. v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris Leitsatz. 1; vgl. BayVGH, B. v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781

    Klage auf Aufhebung der Ausweisungsverfügung

    1; vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 10 C 14.2655

    Kroatischer Staatsangehöriger; Ausweisung vor dem Beitritt Kroatiens zur

    Die inmitten stehende Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann grundsätzlich von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 6 K 16.1346

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen schwerer Straftaten

    Im Falle einer Verurteilung wegen Straftaten ist § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU im Übrigen dahin auszulegen, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, Straftaten wie die in Art. 83 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angeführten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses anzusehen, die geeignet ist, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit fallen kann, mit denen eine Ausweisungsverfügung gerechtfertigt werden kann, sofern die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweist (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris).
  • VG München, 08.05.2018 - M 4 K 17.4371

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

    Es steht den Mitgliedstaaten frei, Straftaten wie die in Art. 83 Abs. 1 und Abs. 2 AEUV angeführten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses anzusehen, die geeignet sind, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit fallen und eine Ausweisungsverfügung rechtfertigten können, sofern die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweist (EuGH, U.v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris Leitsatz. 1; vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Minden, 05.08.2015 - 7 K 122/13

    Ausweisung eines Asylsuchenden bei Vorliegen der konkreten Gefahr der Verübung

    vgl. EuGH, Urteil vom 22.05.2012 - C-348/09 -, a.a.O. Rn. 28. Weitergehend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 -, juris Rn. 11 ff., wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU auch dann erfüllt sein können, wenn die begangenen Straftaten nicht unmittelbar in Art. 83 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV genannt sind.
  • VG München, 12.03.2021 - M 9 K 18.6302

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Verurteilungen wegen

    2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584

    Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit trotz kontinuierlichen

    Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, die zu einer Verlustfeststellung gemäß § 6 Abs. 5 FreizügG/EU berechtigen, können nicht nur dann angenommen werden, wenn es sich um Straftaten handelt, die in Art. 83 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 10 C 21.65

    Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache

    Die Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris; BayVGH, B.v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 20.07.2020 - AN 11 K 18.01995

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik

  • VG München, 16.01.2020 - M 10 K 18.6014

    Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der

  • VG München, 15.06.2022 - M 12 K 21.1567

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt, Betäubungsmitteldelikte

  • VG Ansbach, 28.04.2016 - AN 5 K 15.00343

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts bei

  • VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241

    Italienischer Staatsangehöriger; Verlust des Freizügigkeitsrechts; Beihilfe zum

  • VG München, 08.11.2018 - M 10 K 18.1818

    Erfolglose Klage eines Bulgaren gegen die Feststellung des Verlustes des Rechts

  • VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen schweren Rauschgiftdelikten

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - Az- 10 C 14.2655

    Ausländerrecht: Verlustfeststellung bei ausgewiesenem nunmehrigen Unionsbürger

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