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   VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480   

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VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 (https://dejure.org/2018,42407)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 (https://dejure.org/2018,42407)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 11 CS 18.2480 (https://dejure.org/2018,42407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Auslegung des Klagebegehrens bei einem anwaltlich vertretenen Kläger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Beschwerde ist unbegründet, wenn der angegriffene Bescheid schon bestandskräftig geworden ist.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebegehren darf nicht umgedeutet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 11 ZB 11.2621

    Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35; B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119; OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).

    Wird die Klage erst nach Ablauf der Klagefrist des § 74 Abs. 1 VwGO begründet, könnte eine daraufhin ergehende Aufforderung des Gerichts zur Erläuterung unklarer Anträge oder zur Stellung sachdienlicher Anträge die bereits eingetretene Bestandskraft eines ergangenen Verwaltungsakts nicht mehr rückwirkend beseitigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 31).

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35; B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119; OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42.14 - SächsVBl 2015, 164 Rn. 12; B.v. 13.1.2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 Rn. 8; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 88 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35; B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119; OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35; B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119; OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42.14 - SächsVBl 2015, 164 Rn. 12; B.v. 13.1.2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 Rn. 8; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 88 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (stRspr, BVerwG, U.v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9; U.v. 15.7.2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (stRspr, BVerwG, U.v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9; U.v. 15.7.2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Konsum von Buprenorphin-Präparaten, etwa durch Einnahme des Opiatersatzstoffs Subutex, ohne vorherige ärztliche Verordnung nach Nr. 9.1 und 9.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auch dann zum Verlust der Fahreignung führt, wenn der Wirkstoff nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen wird (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2007 - 11 CS 07 942 und 11 ZB 07.1016 - juris Rn. 16).
  • VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488

    Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter

    Vgl. hierzu BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - beck-online Rn. 11:.
  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Auch bei anwaltlicher Vertretung eines Beteiligten ist das Gericht an einer Auslegung des (Klage-)Antrags nicht gehindert und darf im Rahmen der Auslegung nach § 88 (i.V.m. § 122 Abs. 1) VwGO von dem Antragswortlaut abweichen, wenn die Antragsbegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass die Antragsfassung nicht dem tatsächlichen Antragsziel entspricht (vgl. nur BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42/14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 10.10.2018 - 11 CS 18.2480 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • AGH Bayern, 29.03.2023 - BayAGH I - 5 - 11/22
    Allerdings legitimiert § 88 VwGO das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (VGH München, Beschl. v. 10.12.2018, BeckRS 2018, 32452 Rn. 13, BAYERN.RECHT).
  • VG München, 17.10.2022 - M 9 S 21.2766

    Ohne Fortbestand der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet keine

    Auch bei anwaltlicher Vertretung des Beteiligten ist das Gericht an einer Auslegung des (Klage-)Antrags nicht gehindert und darf im Rahmen der Auslegung nach § 88 (i.V.m. § 122 Abs. 1) VwGO von dem Antragswortlaut abweichen, wenn die Antragsbegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände - wie hier - eindeutig erkennen lassen, dass die Antragsfassung nicht dem tatsächlichen Antragsziel entspricht (vgl. nur BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42/14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 10.10.2018 - 11 CS 18.2480 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Ebenso wenig bedarf es näherer Erörterung, ob das Verpflichtungsbegehren auch bereits bei sachdienlicher Auslegung der Schriftsätze des (anwaltlichen) Klägerbevollmächtigten nach § 88 VwGO anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu VG München, GB v. 7.7.2020, a.a.O. sowie allgemein BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - BeckRS 2018, 32452).
  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem

    § 88 VwGO legitimiert das Gericht allerdings nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. etwa: BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - BeckRS 2018, 32452).
  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 4 D 593/23

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, Wirksamkeit einer

    Ungeachtet dessen können die darin enthaltenen Daten zum vorliegenden Verfahren, die in den (diesem zugeordneten) Prüfvermerk übernommen worden sind (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 17 U 42/22 -, juris Rn. 37, 39), bei der Frage einbezogen werden, ob das Dokument "Nachrichtentext.pdf" inhaltlich die an einen bestimmenden Schriftsatz zu stellenden Anforderungen erfüllt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 17 U 42/22 -, juris Rn. 40; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 11 CS 18.2480 -, juris Rn. 11, wonach es ausreicht, wenn sich für das Gericht erst im Zusammenhang mit einer Klageschrift beigefügten Unterlagen erschließt, worum es dem Kläger geht, in welcher Angelegenheit die Klage erhoben wird oder auf welchen konkreten Fall sich die Rechtshängigkeit bezieht).
  • VG Würzburg, 28.02.2023 - W 6 K 22.1807

    Gerichtsbescheid, Zensus 2022, Haushaltebefragung, Verpflichtung zur Auskunft,

    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - BeckRS 2018, 32452 Rn. 11 m.w.N.).
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