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   VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482   

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VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 (https://dejure.org/2020,41803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 (https://dejure.org/2020,41803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 20 NE 20.2482 (https://dejure.org/2020,41803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    10. BayIfSMV § 10 Abs. 10; IfSG § 28a Abs. 1, § 32 S. 1, § 28 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1 S. 1
    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

  • rewis.io

    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Betriebsschließungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20...20.html).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Die Begründungspflicht dient dazu, die wesentlichen Entscheidungsgründe für die getroffenen Maßnahmen transparent zu machen und dient damit insbesondere der Verfahrensrationalität wie auch der Legitimationssicherung (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Betriebsschließungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20...20.html).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    In der derzeitigen pandemischen Situation, in der wegen des diffusen Infektionsgeschehens die Rückverfolgung der Infektionswege vielfach nicht mehr möglich ist (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-07-de.pdf? blob=publicationFile, Seite 2), begegnet die Entscheidung des Verordnungsgebers, den Bereich der Freizeitbetätigung so einzuschränken, dass menschliche Kontakte minimiert werden, keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. zur alten Rechtslage BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 Rn. 21), so dass es auf die Frage, ob es im Fitnessstudio der Antragstellerin (unter Beachtung des Hygienekonzepts) zu Infektionen mit dem Coronavirus gekommen ist, nicht maßgeblich ankommen kann.
  • VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20

    Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Betriebsschließungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20...20.html).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Bloße Zweifel oder Bedenken des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes genügen nicht (Maunz/Dürig, Art. 100 GG Rn 128 f.; vgl. auch BVerfG, B.v. 26.2.2020 - 1 BvL 1/20 - juris Rn. 10 jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 28.6.2004 - 6 C 21.02 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • BVerfG, 05.12.2020 - 1 BvQ 145/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung mit ca. 20.000

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Das Bundesverfassungsgericht geht im Übrigen auch nach Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 davon aus, dass Verfassungsbeschwerden gegen behördliche Eingriffe aus Gründen des Infektionsschutzes jedenfalls nicht erkennbar erfolgreich sind, stellt die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage also bislang nicht in Frage (BVerfG, B.v. 5. Dezember 2020 - 1 BvQ 145/20 - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/12/qk20...20.html; Versammlungsfreiheit).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 19 CS 07.397
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482
    Eine andere Sichtweise würde in unzulässiger Weise in die alleinige Verwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts eingreifen und eine Umgehung des Art. 100 GG darstellen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 29.3.2007 - 19 CS 07.397 - BeckRS 2007, 29584).
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur

  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 C 21.02

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Es bestehen - auch unter Berücksichtigung der in Art. 21 Abs. 1 GG geregelten Betätigungsfreiheit politischer Parteien und des in Art. 21 Abs. 2, 4 GG normierten Parteienprivilegs - keinerlei und erst recht keine schwerwiegenden Zweifel (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris Rn. 17 ff.; VG München, B.v. 28.10.2022 - M 30 E 22.309 - juris Rn. 32) an der Verfassungsmäßigkeit der Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Satz 2, Art. 3 Satz 1, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayVSG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a, Abs. 2 BVerfSchG.
  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    29 Geht es - wie hier - um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes, ist das Gericht dabei im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und der noch gegebenen Möglichkeit, die Vorlage nach Art. 100 GG in der Hauptsache nachzuholen, nicht gehindert, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26, BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 NE 20.2482 -, juris Rn. 26 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 161 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.05.2021 - 3 B 212/21

    Normenkontrollantrag; Landesrecht; Bundesrecht; Zulässigkeit; Inzidenz;

    11 Zwar ist das Gericht im Einzelfall nicht daran gehindert, in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und bei der im Regelfall noch gegebenen Möglichkeit, die Vorlage nach Art. 100 GG in der Hauptsache nachzuholen, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26 m. w. N.; möglicherweise enger BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 NE 20.2482 -, juris Rn. 26 ff.).
  • VG Regensburg, 26.03.2021 - RN 4 S 21.569

    Erkrankung, Bescheid, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Befreiung,

    Das Gericht geht dabei entgegen der Ansicht des Antragstellers von der Verfassungsmäßigkeit des § 28a IfSG aus und schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris) an.
  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 20 CE 20.3169

    Keine Ausnahme für Wettannahmestellen von Infektionsschutzmaßnahmen

    Hierzu gehört der Freizeitbereich als besonders kontaktintensiver Bereich, was sachlich vom Senat grundsätzlich anerkannt wurde (vgl. zur 10. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris).
  • VG Augsburg, 08.01.2021 - Au 9 S 20.2794

    Coronabedingte Untersagung eines Gewerbebetriebs für den An- und Verkauf

    Gegenüber den aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 Rn. 50 m.w.N.).
  • VG München, 28.10.2022 - M 30 E 22.309

    Bayerisches Lobbyregistergesetz, Feststellungsbegehren, Antrag auf Erlass einer

    Fehlt es hingegen an derartigen besonders schwerwiegenden Zweifeln, so ist bis zur etwaigen allgemeinverbindlichen Feststellung seiner Nichtigkeit jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutz von der Gültigkeit des Gesetzes auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris Rn. 17; B.v. 29.3.2007 - 19 CS 07.397 - juris Rn. 31; B.v. 18.8.1992 - 23 CS 92.430 - NVwZ-RR 1993, 378; SächsOVG, B.v. 20.5.2021 - 3 B 141/21 - juris Rn. 29; ThürOVG, B.v. 14.4.2021 - 3 EN 195/21 - Rn. 61).
  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1642

    Antrag auf einstweilige Feststellung dass der Betrieb einer Indoor-Kartbahn unter

    Auch wenn nunmehr erste vorsichtige Lockerungen in Kraft getreten sind, kommt es nach Sinn und Zweck der Verordnung immer noch maßgeblich auf eine möglichst weitreichende Kontaktreduzierung an (vgl. zur Unbeachtlichkeit individueller Hygienekonzepte BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris Rn. 41; B.v. 16.3.2021 - 20 NE 21.634 - juris Rn. 21).
  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1369

    Corona-Pandemie, Ausnahmegenehmigung zum Öffnen einer Wettannahmestelle

    Hierzu gehöre der Freizeitbereich als besonders kontaktintensiver Bereich (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 - juris).
  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 9 E 21.216

    Elektrofachgeschäft kein unverzichtbares Ladengeschäft nach der bayerischen

    Gegenüber den aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 NE 20.2482 Rn. 50 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.12.2020 - RO 14 S 20.3090

    Anforderungen an die Festlegung zentraler Begegnungsflächen in Innenstädten per

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