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VGH Bayern, 11.02.2008 - 4 ZB 08.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; Unzumutbarkeit des Anschlusses (verneint); Aufklärungsrüge; Darlegungserfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2008 - 4 ZB 08.79
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1995 - 6 B 81.94, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998, Az. 6 B 67.98 ). - BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2008 - 4 ZB 08.79
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1995 - 6 B 81.94, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998, Az. 6 B 67.98 ).
- VGH Bayern, 07.04.2009 - 4 ZB 08.3237
Kommunalwahl 2008: Wahlergebnis in Waltenhofen wird nicht korrigiert
Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschlüsse vom 8.5.2008 Az. 4 ZB 06.3294 ; vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 ; vom 15.2.2008 Az. 4 ZB 07.609 ). - VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601
Beseitigung von Kanälen; Verjährung; Unzumutbarkeit des Beseitigungsverlangens
Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschluss vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N.; vom 3.7.1998 Az. 6 B 67.98 ). - VGH Bayern, 08.05.2008 - 4 ZB 06.3294
Anwesenheitsrecht; Ausgrabung; Totenruhe; Totenfürsorge
Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschlüsse vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 und vom 15.2.2008 Az. 4 ZB 07.601 unter Hinweis auf BVerwG vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998 Az. 6 B 67.98 ). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 5 ZB 10.463
Betriebliche Altersversorgung; Beitragspflicht des Betriebsveräußerers für nicht …
Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen zu kompensieren (BayVGH vom 8.5.2008 Az. 4 ZB 06.3294 ; vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 ; vom 15.2.2008 Az. 4 ZB 07.609 ).