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   VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81   

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VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81 (https://dejure.org/2013,2609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2013 - 11 ZB 13.81 (https://dejure.org/2013,2609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - 11 ZB 13.81 (https://dejure.org/2013,2609)
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  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81
    "Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung der Instanzgerichte und dem deutschen Verordnungsgeber bislang davon aus, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, soweit es um die Anerkennung oder die Entziehung einer ausländischen EU-/EWR-Fahrerlaubnis geht, nur auf solche Fahrerlaubnisse Anwendung findet, die ab dem 19. Januar 2009 im EU-/EWR-Ausland erteilt worden sind (vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256 Rn. 12; ebenso bereits Urteil vom 28. April 2010 a.a.O. Rn. 11).

    Das legt den Schluss nahe, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie keine Geltung für vor dem 19. Januar 2009 erworbene Fahrerlaubnisse beansprucht (vgl. Urteil vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 28.6.2012 - 3 C 30/11 - DAR 2012, 595) hat zu dieser Frage Folgendes ausgeführt:.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 28.6.2012 - 3 C 30/11 - DAR 2012, 595) hat aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Richtlinie 2006/126/EG gefolgert, dass die zur Richtlinie 91/439/EWG entwickelten Grundsätze auch auf Fälle Anwendung finden, die nach der Richtlinie 2006/126/EG zu beurteilen sind.

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81
    Demgegenüber nimmt der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Baris Akyüz - (NJW 2012, 1341 Rn. 31 ff.) an, dass Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG seit dem 19. Januar 2009 unabhängig davon anwendbar seien, ob der Führerschein ausgestellt wurde, bevor die genannten Vorschriften anwendbar wurden.
  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81
    Diese verleiht ihm das Recht, seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden, wenn ein Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb des Führerscheins dies rechtfertigt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, Stand September 2012, § 46 FeV S. 113 s1 f. m.w.N.).
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