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   VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.2536   

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https://dejure.org/2019,3771
VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.2536 (https://dejure.org/2019,3771)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2019 - 11 CS 18.2536 (https://dejure.org/2019,3771)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 11 CS 18.2536 (https://dejure.org/2019,3771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RL 2006/126 Art. 11 Abs. 2; StVG § 3 Abs. 2 S. 3; FeV § 28 Abs. 1 S. 3, § 29, § 47 Abs. 2 S. 1, S. 3; StVÜbk Art. 42; AEUV Art. 21; VwZVG Art. 21a S. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz - Vorlage eines österreichischen Führerscheins

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vorlage eines österreichischen Führerscheins

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.2536
    § 11 Abs. 2 RL 2006/126 bezieht sich nach seinem Wortlaut nur auf den Fall, dass der Inhaber eines Führerscheins seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt und dieser Mitgliedstaat (Aufnahmemitgliedstaat) auf den Führerscheininhaber seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den Führerschein ggf. umtauschen kann (vgl. auch Erwägungsgrund 15 der RL 2006/126 sowie für die Vorgängervorschrift des Art. 8 Abs. 2 RL 91/439 EuGH, U.v. 23.4.2015, Aykul - C-260/13 - Celex-Nr. 62013CJ0260 = juris Rn. 51 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.2536
    Insbesondere bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 46, 55).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.2536
    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jede nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf der Ebene der Europäischen Union umfassend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen ist (EuGH, U.v. 26.10.2017 - C-195/16 - BayVBl 2018, 334 Rn. 56 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2020 - 10 S 224/18

    Ausländischer EU-Kartenführerschein: Eintragung eines (Sperr-)Vermerks;

    Auch der Umstand, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nach der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Übereinkommen über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen und der Europäischen Zusatzübereinkommen zu diesen Übereinkommen vom 1. August 1979 (BGBI. 1979 II S. 932) zu Art. 42 Abs. 1 StVÜbk vorbehalten hat, Eintragungen der in Art. 42 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c StVÜbk genannten Art weiterhin auch in ausländischen nationalen Führerscheinen vorzunehmen, hat nach Auffassung des vorlegenden Berufungsgerichts rechtlich keinen Einfluss auf die Beantwortung der hier gestellten Vorlagefrage, ob Unionsrecht im Zuge einer Aberkennungsentscheidung im Sinne von Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126 eine Eintragung eines (Sperr-)Vermerks auf dem EG-Kartenführerschein durch den Mitgliedstaat des nur vorübergehenden Aufenthalts zulässt oder ausschließt (im Eilverfahren offen gelassen: BayVGH, Beschluss vom 11.02.2019 - 11 CS 18.2536 - juris [ECLI:DE:BAYVGH:2019:0211.11CS18.2536.00]).
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