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   VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063   

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VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063 (https://dejure.org/2005,18475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2005 - 22 A 04.40063 (https://dejure.org/2005,18475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2005 - 22 A 04.40063 (https://dejure.org/2005,18475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für die Errichtung einer TKW-Umfüllstelle; Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen gemeindlicher Einrichtungen aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht; Geltendmachung von Belange der Allgemeinheit durch die Gemeinde; ...

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 18 Abs. 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; BayStrWG. Art. 9 Abs. 1 Satz 2; ; BayStrWG. Art. 14 Abs. 4 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eisenbahnrechtliche Planungsgenehmigung: Aufhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877

    Straßenrecht: Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwendigeren Ausbau

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Der mit dieser Vorschrift in Zusammenhang stehende Art. 14 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG lautet: "Muss eine Straße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwändiger hergestellt oder ausgebaut werden, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, so hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten." Der Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwändigeren Ausbau einer Straße gemäß Art. 14 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG kann gegenüber dem Veranlasser dieser Maßnahmen durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden (BayVGH vom 23.4.1996, BayVBl 1996, 628/629).

    Berücksichtigungsfähig sind diejenigen aufwändigeren Bau- oder Ausbaumaßnahmen, die durch das Einwirken des "anderen" auf die Straße verursacht werden, welches insbesondere im Hervorrufen einer vom Regelfall abweichenden höheren Verkehrsbelastung liegen kann (BayVGH vom 23.4.1996, BayVBl 1996, 628/630).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Diese Überlegungen könnten im Hinblick auf das sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG ergebende Gebot, die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander abzuwägen, bedenklich sein, weil der durch das Vorhaben der Beigeladenen aufgeworfene Konflikt um die mangelnde Tragfähigkeit der Zufahrtsstraße unter Verstoß gegen den Grundsatz der umfassenden Problembewältigung (vgl. dazu BVerwG vom 23.1.1981, BVerwGE 61, 307/311) nicht dauerhaft gelöst worden ist.

    Der Grundsatz der umfassenden Problembewältigung verlangt, dass in die Planung eines Vorhabens in umfassender Weise alle planerischen Gesichtspunkte einbezogen werden, die zur Bewältigung der von dem Vorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (BVerwGE 61, 307/311).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Sie kann sich gegenüber einem anderen Planungsträger auch nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).

    c) Eine nachhaltige Beeinträchtigung hinreichend konkretisierter und verfestigter Planungen der Klägerin, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine wehrfähige Rechtsposition der Klägerin erforderlich wäre (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/212), ist nicht erkennbar.

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu neuerdings ausgeführt, dass die endgültige Problemlösung dann nicht in einem Planfeststellungsbeschluss bzw. in einer Plangenehmigung zu erfolgen braucht, wenn für die Problemlösung außerhalb von Planfeststellungsverfahren ein spezialisiertes und verbindliches, auf gesetzlichen Regelungen beruhendes Verfahren existiert, dem die endgültige Problemlösung vorbehalten bleiben kann (BVerwG vom 26.5.2004, NVwZ 2004, 1237 ff, bezüglich des Verfahrens der Luftreinhalteplanung).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Zwar erstreckt § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG die Planungskompetenz der Planfeststellungsbehörde bzw. Plangenehmigungsbehörde und zugleich deren Pflicht zur Bewältigung der mit dem Vorhaben aufgeworfenen Probleme auf notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, zu denen auch das vorhandene Straßennetz gehört (BVerwG vom 12.2.1988, DVBl 1988, 843).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Von Einfluss auf das Ergebnis ist ein Abwägungsmangel nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG vom 1.10.1997, DVBl 1998, 330).
  • VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Anders als noch im Eilverfahren 22 AS 04.40066 (Beschluss vom 29.11.2004) kann der Verwaltungsgerichtshof nach den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen die Besorgnisse der Klägerin nachvollziehen, was das im Eigentum der Klägerin stehende Straßengrundstück FlNr.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Denn der Einzelne kann zwar verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden; er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht (BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ihre Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwG vom 7.6.2001, UPR 2002, 29/30).
  • VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 A 04.40063 wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin hat gegen die Plangenehmigung Anfechtungsklage erhoben (Az. 22 A 04.40063) und beantragt die Wiederherstellung von deren aufschiebender Wirkung, hilfsweise nur hinsichtlich des Betriebs des Vorhabens ab dem 1. Januar 2005.

    Dem Aufschubinteresse der Antragstellerin kommt zum einen deshalb kein besonderes Gewicht zu, weil die Erfolgsaussichten der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren (Anfechtungsklage 22 A 04.40063) nicht günstig sind.

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 22 A 12.40062

    Lärmschutzwand statt freier Sicht

    Es obliegt gegebenenfalls der Gemeinde, sich auf eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Ortsstraßen als kommunalen öffentlichen Einrichtungen zu berufen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 11.3.2005 - 22 A 04.40063 - UA S. 13).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 22 A 15.40038

    Planfeststellung Zweite S-Bahn-Stammstrecke München - Inanspruchnahme privater

    Soweit Belange Dritter zwar bestanden, dem EBA aber nicht bekannt waren und sich insoweit eine Ermittlung durch das EBA auch nicht aufgedrängt hat, liegt in der Nichtberücksichtigung solcher Belange kein Fehler (vgl. BVerwG, U. v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96; BayVGH, U. v. 11.3.2005 - 22 A 04.40063 - ZfW 2006, 232, Rn. 30 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.77

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Der Schutz der Lauterach als Gewässer ist nicht dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht des Klägers zugeordnet (vgl. auch BayVGH vom 11.3.2005 - Az. 22 A 04.40063).
  • VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Der Schutz der Lauterach als Gewässer ist nicht dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht des Klägers zugeordnet (vgl. auch BayVGH vom 11.3.2005 - Az. 22 A 04.40063).
  • VG München, 11.03.2008 - M 2 K 07.641

    Planfeststellung; Hochwasserschutzmaßnahmen an der ... (BA 02/05);

    Eine Regelung durch die Planfeststellungsbehörde ist damit dann nicht erforderlich und auch nicht problemadäquat, wenn spezialgesetzliche Normen existieren, welche die vom Gesetzgeber für Konflikte dieser Art gewollte Lösung enthalten (vgl. BayVGH v. 11.3.2005 - 22 A 04.40063 -).
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