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   VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823   

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https://dejure.org/2019,5459
VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823 (https://dejure.org/2019,5459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2019 - 12 C 18.1823 (https://dejure.org/2019,5459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2019 - 12 C 18.1823 (https://dejure.org/2019,5459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 23 Abs. 1, Abs. 3, § 33; GKG § 42, § 52; GNotKG § 99 Abs. 2
    Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

  • rewis.io

    Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 1 ; RVG § 23 Abs. 3
    Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswertbeschwerde; Zustimmung des Integrationsamts zur Schwerbehindertenkündigung; Auffangstreitwert; Zustimmung; Integrationsamt; Schwerbehindertenkündigung; Arbeitsverhältnis; Streitwertkatalog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur Auffangwert bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 14 C 13.1209

    Streitwertbeschwerde; Streitwerthöhe bei Streit um die Gewährung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Der Senat geht zugunsten des Klägerbevollmächtigten davon aus, dass er die Streitwertbeschwerde, mit der er eine Heraufsetzung des Gegenstandswerts anstrebt, im eigenen Namen eingelegt hat, um im Erfolgsfall von seinem Mandaten eine höhere Vergütung liquidieren zu können (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 14 C 13.1209 - BeckRS 2014, 50159).

    Folgt das Verwaltungsgericht im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung den Vorschlägen des Streitwertkatalogs, erweist sich dies nach den Vorgaben des § 52 Abs. 1 GKG regelmäßig als pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 14 C 13.1209 - BeckRS 2014, 50159 Rn. 4).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 - BeckRS 1992, 31230900, hierauf aufbauend BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 12 C 10.1026 - BeckRS 2010, 50504; OVG Schleswig, B.v. 11.2.2014 - 3 O 45/12 - BeckRS 2014, 47448), dass angesichts der spezifischen Rechtsschutzsituation eines gekündigten, schwerbehinderten Arbeitnehmers, der sowohl gegen die Kündigung arbeitsrechtrechtlich vorgehen, wie auch vor dem Verwaltungsgericht die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung anfechten muss, es bei einer Bemessung des Gegenstandswerts für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nach der Höhe des vierteljährlichen Arbeitsentgelts letztlich zu einer Verdoppelung der Kosten des Rechtsstreits käme, sodass es das dem Gericht zustehende Ermessen bei der Festsetzung des Gegenstandswerts gebiete, auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG abzustellen.
  • VGH Bayern, 16.09.2005 - 9 C 05.1972

    Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren auf Zustimmung zur ordentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Aus diesem Grund unterscheidet sich der Prüfungsumfang im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten wesentlich von demjenigen, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu beachten ist (so BayVGH, B.v. 16.9.2005 - 9 C 05.1972 - BeckRS 2005, 17252 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 12 C 10.1026

    SchwerbehindertenrechtZustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung, Wert der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 - BeckRS 1992, 31230900, hierauf aufbauend BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 12 C 10.1026 - BeckRS 2010, 50504; OVG Schleswig, B.v. 11.2.2014 - 3 O 45/12 - BeckRS 2014, 47448), dass angesichts der spezifischen Rechtsschutzsituation eines gekündigten, schwerbehinderten Arbeitnehmers, der sowohl gegen die Kündigung arbeitsrechtrechtlich vorgehen, wie auch vor dem Verwaltungsgericht die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung anfechten muss, es bei einer Bemessung des Gegenstandswerts für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nach der Höhe des vierteljährlichen Arbeitsentgelts letztlich zu einer Verdoppelung der Kosten des Rechtsstreits käme, sodass es das dem Gericht zustehende Ermessen bei der Festsetzung des Gegenstandswerts gebiete, auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG abzustellen.
  • VGH Hessen, 05.06.2013 - 10 E 849/13

    Gegenstandswert bei Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Demgegenüber scheidet entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und der Landesanwaltschaft die Anwendung von § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG für die Gegenstandswertbestimmung (vgl. zur gegenteiligen Auffassung VGH Kassel, B.v. 5.6.2013 - 10 E 849/13 - BeckRS 2013, 54876) aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 - BeckRS 1992, 31230900, hierauf aufbauend BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 12 C 10.1026 - BeckRS 2010, 50504; OVG Schleswig, B.v. 11.2.2014 - 3 O 45/12 - BeckRS 2014, 47448), dass angesichts der spezifischen Rechtsschutzsituation eines gekündigten, schwerbehinderten Arbeitnehmers, der sowohl gegen die Kündigung arbeitsrechtrechtlich vorgehen, wie auch vor dem Verwaltungsgericht die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung anfechten muss, es bei einer Bemessung des Gegenstandswerts für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nach der Höhe des vierteljährlichen Arbeitsentgelts letztlich zu einer Verdoppelung der Kosten des Rechtsstreits käme, sodass es das dem Gericht zustehende Ermessen bei der Festsetzung des Gegenstandswerts gebiete, auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG abzustellen.
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Denn die Empfehlungen des Streitwertkatalogs, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitest möglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 - BeckRS 2015, 54083, Rn. 4), bieten zur Höhe eines angemessenen Streit- bzw. Gegenstandswerts eine zulässige Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - BeckRS 2018, 4336).
  • VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285

    Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    Denn die Empfehlungen des Streitwertkatalogs, denen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer weitest möglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 - BeckRS 2015, 54083, Rn. 4), bieten zur Höhe eines angemessenen Streit- bzw. Gegenstandswerts eine zulässige Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 8 C 18.285 - BeckRS 2018, 4336).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 10 OA 194/18

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei laufenden Leistungen im Rahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
    2.2.1 Ausgangspunkt der Gegenstandswertfestsetzung bildet § 33 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG (vgl. zur Gegenstandswertfestsetzung in nach § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren OVG Lüneburg, B.v. 30.5.2018 - 10 OA 194/18 - BeckRS 2018, 10698 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 4 OA 75/20

    Arbeitnehmer; Integrationsamt; außerordentliche Kündigung; ordentliche Kündigung;

    Der Gegenstandswert bestimmt sich in Verwaltungsstreitverfahren, die nach § 188 VwGO gerichtskostenfrei sind, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG im Wege der entsprechenden Anwendung des Gerichtskostengesetzes (eingehend dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 30.5.2018 - 10 OA 194/18 -, DVBl 2018, 1012 = NdsRpfl 2018, 236 m. w. N.; ebenso: BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, NVwZ-RR 2011, 622; Bay. VGH, Beschl. v. Beschl. v. 11.3.2019 - 12 C 18.1823 -, AGS 2019, 186).

    In Verfahren, in denen über die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (§ 168 SGB IX) gestritten wird, richtet sich der Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GKG i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG nach dem Regelstreitwert in Höhe von 5.000 EUR (Bay. VGH, Beschl. v. 11.3.2019, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 22.10.2010 - 12 E 394/10 - zum früheren Regelstreitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F.: BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 68; Senatsbeschl. v. 25.5.1989 - 4 L 22/89 -).

  • VGH Bayern, 28.01.2020 - 12 C 19.2335

    Gegenstandswert in Verfahren betreffend die Zustimmung des Integrationsamts zur

    2.2 Das Verwaltungsgericht hat den Gegenstandwert im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung der Bevollmächtigten der Klägerin im Ergebnis zutreffend mit 5.000 ? bemessen (vgl. zum Nachfolgenden bereits die den Bevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschlüsse des Senats vom 11.3.2019 - 12 C 18.1823, 12 C 18.1824 und 4.4.2019 - 12 C 19.674; dazu Mayer, FD-RVG 22019, 415145).
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