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   VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198   

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VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198 (https://dejure.org/2018,10150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 (https://dejure.org/2018,10150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 (https://dejure.org/2018,10150)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 2 § 80 Abs. 5 S. 1, § 80a Abs. 3, § 88, § 146 Abs. 4 S. 1, S. 3, S. 4; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 2 Abs. 1; AK Art. 9 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; BauGB § 30; BNatSchG § 34 Abs. 8
    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen hinsichtlich Schutzes von Mensch und Umwelt

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 30 Abs. 1 und 2 BauGB, § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, Art. 9 Abs. 2
    Verwaltungsprozessrecht: Klagebefugnis anerkannter Umweltverbände gegen eine Baugenehmigung nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB | und 3 AK; Antragsbefugnis; Anerkannter Umweltverband; Verbandsklage; Einzelbaugenehmigung; Bebauungsplan; Inzidentanfechtung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 30 Abs. 1 und 2 BauGB, § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, Art. 9 Abs. 2 und 3 AK
    Verwaltungsprozessrecht: Klagebefugnis anerkannter Umweltverbände gegen eine Baugenehmigung nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB | Antragsbefugnis; Anerkannter Umweltverband; Verbandsklage; Einzelbaugenehmigung; Bebauungsplan; Inzidentanfechtung

  • rewis.io

    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen hinsichtlich Schutzes von Mensch und Umwelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein Umweltverband eine Baugenehmigung anfechten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 30 Abs. 1 und 2 BauGB, § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, Art. 9 Abs. 2 und 3 AK
    Verwaltungsprozessrecht: Klagebefugnis anerkannter Umweltverbände gegen eine Baugenehmigung nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB | Antragsbefugnis; Anerkannter Umweltverband; Verbandsklage; Einzelbaugenehmigung; Bebauungsplan; Inzidentanfechtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Dem Umweltrechtsbehelfsgesetz liegt das Prinzip eines enumerativ abschließenden Katalogs von rechtsbehelfsfähigen Entscheidungen zu Grunde (vgl. zur alten Fassung BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312).

    Denn eine solche setzt eine hinreichend bestimmte, klare, genaue und unbedingte, im Grundsatz unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Vorschrift voraus (vgl. BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 213; OVG SH, B.v. 21.6.2016 - 12 LA 74/15 - ZUR 2017, 39).

    Im Gegensatz zu Art. 9 Abs. 2 AK ist Absatz 3 bislang nicht auf unionsrechtlicher Ebene umgesetzt worden (vgl. BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 213 zum alten Recht, wonach der Gesetzgeber ausweislich der Denkschrift zur Ratifizierung der Aarhus-Konvention hinsichtlich der Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 3 AK keinen Änderungsbedarf im innerstaatlichen Recht gesehen hat, BT-Drs. 16/2497, S. 42/46; Epiney/Diezig/Pirkner/Reitemeyer, Aarhus-Konvention, 1. Aufl. 2018, Art. 9 Rn. 39).

    Bezüglich der alten Fassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 213; U.v. 19.12.2013 - 4 CN 14.12 - BVerwGE 149, 17) eine analoge Anwendung des umweltrechtlichen Verbandsklagerechts ausgeschlossen, da der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung als abschließend verstanden, sich an diesem Verständnis auch nach der Novellierung nichts geändert und es daher an einer planwidrigen Regelungslücke gefehlt hat.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Bezüglich der alten Fassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 213; U.v. 19.12.2013 - 4 CN 14.12 - BVerwGE 149, 17) eine analoge Anwendung des umweltrechtlichen Verbandsklagerechts ausgeschlossen, da der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung als abschließend verstanden, sich an diesem Verständnis auch nach der Novellierung nichts geändert und es daher an einer planwidrigen Regelungslücke gefehlt hat.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Der Senat sieht nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581) im Rahmen der von ihm eigenständig zu treffenden Ermessensentscheidung keine Notwendigkeit für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2016 - 12 LA 74/15
    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Denn eine solche setzt eine hinreichend bestimmte, klare, genaue und unbedingte, im Grundsatz unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Vorschrift voraus (vgl. BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 213; OVG SH, B.v. 21.6.2016 - 12 LA 74/15 - ZUR 2017, 39).
  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 1 CS 17.642

    Anfechtung einer abgrabungsrechtlichen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Jedenfalls muss aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit zu ermitteln sein, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2017 - 1 CS 17.642 - juris; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146 Rn. 21).
  • VG Augsburg, 04.01.2018 - Au 4 K 17.1798

    Unzulässigkeit des Antrags wegen fehlender Klagebefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
    Dass das Erstgericht die beiden Verfahren gegen die Baugenehmigung vom 9. November 2017 und die Teilbaugenehmigung vom 29. November 2017 (Parallelverfahren 2 CS 18.199 - erstinstanzliches Aktenzeichen 4 S 17.1800) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat, kann dem Antragsteller nicht im Hinblick auf eine mögliche Unklarheit des Umfangs seiner Beschwerde entgegengehalten werden.
  • VG Ansbach, 01.04.2020 - AN 17 S 19.02134

    Bund Naturschutz scheitert mit Eilantrag gegen das Logistikzentrum Dombühl

    Die mit Beschluss vom 7. November 2019 notwendig Beigeladene beantragt mit Schreiben ihrer Bevollmächtigten vom 22. November 2019, den Antrag abzulehnen, und verwies auf die mangelnde Antragsbefugnis des Antragstellers, wie sich aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. April 2018 (2 CS 18.198 - juris) ergebe.

    Ebenso ergebe sich keine Antragsbefugnis aus § 1 Abs. 1 Nr. 5 UmwRG, denn wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. April 2018 (2 CS 18.198) bereits entschieden habe, werden bei der Erteilung der Baugenehmigung gerade keine umweltbezogenen Rechtsvorschriften angewandt.

    Fällt die streitgegenständliche Entscheidung nicht unter den normierten Katalog, so ist das UmwRG in aller Regel auch nicht anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 6).

    § 34 Abs. 8 BNatSchG zeigt gerade, dass eine Doppelprüfung einerseits im Bebauungsplan und andererseits in der konkreten, auf dem Bebauungsplan fußenden Baugenehmigung vermieden werden sollte" (BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 8).

    Art. 9 Abs. 3 AK stellt keine solche unionsrechtliche Vorschrift dar, wie der Bayerische Verwaltungsgerichthof bereits festgestellt hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018- 2 CS 18.198 - juris Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung sowie aus deren Hintergrund und den begleitenden Umständen der letzten Gesetzesänderung (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 11).

    Der Antragsteller sei damit auch nicht rechtschutzlos gestellt, denn es wäre ihm möglich gewesen, die ergangene Baugenehmigung im Wege des Eilrechtschutzes im Normenkontrollverfahren zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018- 2 CS 18.198 - juris Rn. 12).

    Sobald zwischen öffentlicher Bekanntmachung des Bebauungsplanes und Erlass der Baugenehmigung ein gewisser zeitlicher Abstand belassen wird, hat der Antragsteller über einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO die Möglichkeit, den Erlass der Baugenehmigung zu verhindern, so dass die Antragsbefugnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zu verneinen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn 12).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG sind nicht allein die materiell-rechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 1 Abs. 4 UmwRG (vgl. dazu: Bay. VGH, Beschl. v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 -, juris, Rn. 8), sondern darüber hinaus auch diejenigen Normen des Verfahrensrechts, denen die Funktion zukommt, die Anwendung dieser umweltbezogenen Bestimmungen des materiellen Rechts zu effektuieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris, Rn. 63, m. w. N., und Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, DVBl. 2018, 1014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17, Letzterer bezogen auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Die streitgegenständliche Baugenehmigung sei kein Verwaltungsakt im Sinne dieser Norm, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. April 2018 (Az. 2 CS 18.198) ausgeführt habe.

    Bei dieser Argumentation hat sich das Verwaltungsgericht die Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 11. April 2018 (Az. 2 CS 18.198 - juris Rn. 8 ff.) zu eigen gemacht.

    Im Zweifel ist der Umweltbezug - in Anlehnung an die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus-Konvention - weit auszulegen; es genügt, dass sich die betreffende Rechtsvorschrift in irgendeiner Weise auf die Umwelt bezieht (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 8).

    Dies dürfte jedenfalls bei der Genehmigung von Außenbereichsvorhaben oder Vorhaben im nicht qualifiziert beplanten Innenbereich der Fall sein (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 9; Remmert, VBlBW 2019, 181/183; Michl, NuR 2018, 845/846).

    Auch wenn man § 34 Abs. 8 BNatSchG in den Blick nimmt, wonach Bauvorhaben nicht mehr auf ihre Verträglichkeit mit Erhaltungszielen bzw. Schutzzwecken eines Natura-2000-Gebiets überprüft werden, wenn sie innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB verwirklicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 9), ergibt sich hieraus kein allgemeiner Rechtsgedanke, dass Doppelprüfungen generell ausgeschlossen sein sollen (vgl. Michel, NuR 2018, 845/847), wenn man nicht ohnehin davon ausgeht, dass die gesonderte Vorhabenprüfung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen nur dann unterbleibt, wenn die in Abs. 1 bis 7 des § 34 BNatSchG benannten Habitatsschutzbelange im Aufstellungsverfahren des Plans auch tatsächlich beachtet wurden (vgl. Burrack, juris BR-Öff. Baurecht 6/2018 Anm. 3 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158

    Eilantrag gegen Neubau eines Logistik- und Industrieparks

    Fällt eine streitgegenständliche Entscheidung nicht unter den normierten Katalog, so ist das UmwRG in aller Regel auch nicht anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 6).

    Entsprechend ist ein Bebauungsplan keine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; Abs. 4 UmwRG, sondern setzt solche Vorschriften vielmehr um (ausführlich hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris; VG Ansbach, B.v. 1.4.20 - AN 17 S 19.02134 - juris).

    Weder besteht eine Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018- 2 CS 18.198 - juris Rn. 10 m.w.N.) noch ergibt sich eine Anwendbarkeit aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG.

    Sofern der Gesetzgeber einen Sachverhalt jedoch grundsätzlich erkannt hat, aber in Bezug darauf keinen Regelungsbedarf gesehen hat, sind die geregelten Sachverhalte als abschließend zu betrachten und die Regelungslücke nicht als planwidrig einzuordnen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 11).

  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 19.02135

    Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen Baugenehmigung und

    Die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris), wonach bei einem Vorhaben nach § 30 BauGB keine umweltbezogenen Vorschriften geprüft würden und daher eine Klagebefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG nicht bestehe, sei abzulehnen.

    Wenn - wie hier - die Erteilung der Baugenehmigung und der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung zeitlich praktisch zusammenfallen, wäre es dem Umweltverband nicht möglich, effektiv gegen ein Vorhaben vorzugehen, da ein - nach Lesart des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 11.4.2018 - a.a.O.- juris) - unzulässiger Rechtsbehelf gegen die Baugenehmigung deren Bestandskraft nicht hemmen könnte und dementsprechend auch kein Interesse an einer gerichtlichen Prüfung des Bebauungsplanes bestünde.

    Dem UmwRG liegt das Prinzip eines enumerativ abschließenden Katalogs von rechtsbehelfsfähigen Entscheidungen zu Grunde (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris; zum UmwRG a.F.: BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 7 C 21/12 - juris).

    Im Zweifel ist der Umweltbezug - in Anlehnung an die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus-Konvention - weit auszulegen; es genügt, dass sich die betreffende Rechtsvorschrift in irgendeiner Weise auf die Umwelt bezieht (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23

    Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift

    In jenem von den Beigeladenen benannten Fall (BayVGH, Beschl. v. 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris) habe für die Umweltvereinigung - anders als hier - die Rechtsschutzmöglichkeit nach § 47 VwGO bestanden.

    a) Unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 11. April 2018 (a. a. O.) sind sie der Auffassung, beim Bebauungsplan handle es sich um eine kommunale Rechtsvorschrift und keine Rechtsvorschrift des Bundes- oder Landesrechts nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG.

    aa) Die unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 11. April 2018 a. a. O. (juris Rn. 9; siehe auch: HessVGH, Beschl. v. 22. April 2022 - 4 B 503/22 -, juris Rn. 14) vertretene Rechtsauffassung, dass eine Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundes- oder Landesrechts schon deshalb nicht vorliege, weil der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt ...... O.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Entscheidender, jeweils im Einzelfall zu prüfender Faktor ist allein, ob sich die betreffende Rechtsvorschrift in irgendeiner Weise auf die Umwelt bezieht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, NuR 2019, 483).

    Die Festsetzungen des Bebauungsplans selbst, die über § 30 BauGB die projektbezogene Zulassung eines Vorhabens ermöglichen, sind als solche gerade keine umweltbezogenen Vorschriften, sondern lediglich kommunale satzungsrechtliche Bestimmungen, bei deren Erlass - im Aufstellungsverfahren - umweltbezogene Rechtsvorschriften zu prüfen und umzusetzen waren (BayVGH, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, NuR 2019, 483; vgl. dazu auch Marquard, NVwZ 2019, 1162, 1163); gegen den - womöglich gegen rügefähige Bestimmungen verstoßenden - Bebauungsplan selbst ist der Antragsteller indes nicht vorgegangen, obwohl er mit eben jener Begründung die planungsrechtliche Grundlage für die nunmehr erteilte Genehmigung hätte beseitigen können.

  • VG Minden, 13.12.2021 - 9 L 760/21

    Eilantrag gegen die Errichtung einer Pferdepension

    vgl. Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 95. EL Mai 2021, § 1 UmwRG, Rn. 163; s.a. zu § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Bay.VGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris, Rn. 8.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris, Rn. 8; VG Köln, Beschluss vom 9. September 2021 - 2 L 1264/21 -, juris, Rn. 53 ff., jeweils mit Verweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs 18/9526, S. 32; s.a. VG Arnsberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 -, juris, Rn. 45.

  • VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Verwaltungsakt, hier also der Vorbescheid "unter Anwendung" umweltbezogener Rechtsvorschriften erlassen worden ist (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198, NuR 2019, 483; Happ in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, § 1 UmwRG, Rn. 19).

    Dies kann jedoch nur für diejenigen Vorschriften des Baugesetzbuchs gelten, die sich tatsächlich in irgendeiner Weise auf die Umwelt beziehen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198, NuR 2019, 483).

    Überdies handelt es sich bei der Baumschutzverordnung der Beklagten um eine kommunale Rechtsvorschrift und damit um keine Rechtsvorschrift des Bundes- oder Landesrechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG iVm § 1 Abs. 4 UmwRG (vgl. hierzu Schlacke: Aktuelles zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, NVwZ 2019, 1392; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198, NuR 2019, 483; B.v. 8.10.2020 - 2 ZB 19.449, BeckRS 2020, 26750 wonach ein Bebauungsplan keine Rechtsvorschrift des Bundes oder des Landes darstellt), sodass auch insoweit der Anwendungsbereich des § 6 UmwRG nicht eröffnet ist.

  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    (1) Ein Bebauungsplan (i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB) stellt keine umweltbezogene Rechtsvorschrift i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG dar (BayVGH, B.v. 11.04.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 9).

    Er ist damit keine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinn des § 1 Abs. 4 UmwRG, sondern setzt eine solche vielmehr um (BayVGH, B.v. 11.04.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 29.12.2020 - 1 ME 68/20

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Umweltverband; Umweltvereinigung

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2020 - 6 L 62/20

    "Alte Eiche" in Castrop-Rauxel - Vorläufig keine Rodung von Bäumen für geplantes

  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 15 N 19.1377

    Aussetzung eines Normenkontrollverfahrens

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VG Augsburg, 26.04.2018 - Au 4 S 18.281

    Fehlende Antragsbefugnis einer Naturschutzvereinigung mangels umweltbezogener

  • VG Köln, 05.02.2024 - 8 L 1233/23

    Vorerst kein Umbau des Burghofs am Drachenfels

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 2 ZB 19.449

    Fehlende Klagebefugnis einer umweltrechtlichen Vereinigung gegen eine nach § 30

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17

    Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche

  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 15 N 18.1212

    Verstoß eines Bebauungsplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften

  • VG München, 16.07.2019 - M 1 K 19.1411

    Aufhebung der Baugenehmigung für Neubau einer Wohnanlage - fehlende Prüfung der

  • VG Köln, 09.09.2021 - 2 L 1264/21
  • VG Düsseldorf, 14.10.2019 - 11 K 8330/15

    Drittanfechtung; Rücksichtnahmegebot; Abwägungsgebot; Lärmbelastung;

  • VG Kassel, 14.03.2022 - 2 L 389/22
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 2 ZB 22.639

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses

  • VG Augsburg, 13.12.2018 - Au 5 K 18.1578

    Dritt-Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Kläranlage

  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 5 S 18.1579

    Fehlende Antragsbefugnis gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
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