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   VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004   

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https://dejure.org/2016,23889
VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004 (https://dejure.org/2016,23889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2016 - 22 A 15.40004 (https://dejure.org/2016,23889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 22 A 15.40004 (https://dejure.org/2016,23889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk; Inanspruchnahme von Gewerbeflächen durch die Errichtung eines Strommasten und die Überspannung von Betriebsgebäuden

  • rewis.io

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk; Planrechtfertigung bei ausstehender Investitionsentscheidung über den Kraftwerksbau angesichts bevorstehender Abschaltung der Atomkraftwerke und weitgehender Entprivilegierung der ...

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1 Abs. 1 ; EnWG § 3 Nr. 18 b
    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk; Inanspruchnahme von Gewerbeflächen durch die Errichtung eines Strommasten und die Überspannung von Betriebsgebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Es entspricht dem funktionellen Zusammenhang mit dem nur immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Kraftwerk, dass die planfeststellungsbedürftige Anschlussleitung bereits vor einer Investitionsentscheidung unter dem Vorbehalt der Kraftwerkserrichtung zugelassen werden kann (vgl. zur Möglichkeit eines solchen Vorbehalts BVerwG, U. v. 24.11.1989 - 4 C 41/88 - BVerwGE 84, 123 juris Rn. 45).

    Es darf daher im Zeitpunkt der Planfeststellung nicht ausgeschlossen sein, dass das planfestgestellte Vorhaben während des Geltungszeitraums des Planfeststellungsbeschlusses verwirklicht werden wird; andernfalls handelt es sich um eine verfrühte und damit unzulässige Vorratsplanung (BVerwG, U. v. 24.11.1989 - 4 C 41/88 - BVerwGE 84, 123 Rn. 42).

    Hinzu kommt, dass der Planfeststellungsbehörde diesbezüglich eine optimistische Einschätzungsprärogative zuzubilligen ist (BVerwG, U. v. 24.11.1989 - 4 C 41/88 - BVerwGE 84, 123 Rn. 44).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Diese Voraussetzung ist nicht erst dann erfüllt, wenn ein Vorhaben unausweichlich ist; es reicht vielmehr aus, dass dieses vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 45; U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182).

    Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die in der 26. BImSchV normativ festgelegten Grenzwerte wirksam akute Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindern (BVerwG, U. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - Rn. 51 f.).

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Die Klägerinnen können daher grundsätzlich eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Planfeststellung beanspruchen (vgl. BayVGH, U. v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242 Rn. 23; BayVGH, U. v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 u. a. - BayVBl 2013, 631 Rn. 22, jeweils m. w. N.).

    Allerdings können auch Immissionsbelastungen unterhalb der Grenzwerte abwägungserheblich sein, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt; dies kann bei nahe an Wohnhäusern errichteten oder an auf Dauer angelegten Arbeitsstätten vorbeiführenden Hochspannungsfreileitungen nicht angenommen werden (BayVGH, U. v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018, 22 A 11.40019 - Rn. 29).

  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049

    Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Die Klägerinnen können daher grundsätzlich eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Planfeststellung beanspruchen (vgl. BayVGH, U. v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242 Rn. 23; BayVGH, U. v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 u. a. - BayVBl 2013, 631 Rn. 22, jeweils m. w. N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten (vgl. BayVGH vom 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242 Rn. 29 m. w. N.) handelt es sich bei dieser Auswahl um eine Abwägungsentscheidung, die gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel zugänglich ist.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Diese Voraussetzung ist nicht erst dann erfüllt, wenn ein Vorhaben unausweichlich ist; es reicht vielmehr aus, dass dieses vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 45; U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182).

    Zum anderen muss das Vorhaben in seiner konkreten planerischen Ausgestaltung den Zielsetzungen dieses Gesetzes genügen und öffentlichen Interessen dienen, die dem Grunde nach geeignet sind, das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (BVerwG, U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 184).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Es bedarf hier keiner Klärung, inwieweit im Wege der Abwägung überhaupt entschieden werden dürfte, die zeitlich frühere Ausbauplanung nicht als vorrangig zu beachten (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 5.11.2002 - 9 VR 14/02 - NVwZ 2003, 207, 208).
  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Im Übrigen ist insbesondere auch bezüglich der in den Einwendungen - in allgemeiner Form für eine Mehrzahl von Betroffenen - angesprochenen Belange der Raumordnung und des Arten- und Naturschutzes nicht ersichtlich, inwieweit ein diesbezüglicher Rechtsverstoß kausal gerade für die Eigentumsinanspruchnahme der Klägerinnen sein könnte (BVerwG, B. v. 23.1.2015 - 7 VR 6/14 - NVwZ-RR 2015, 250 Rn. 12).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Soweit sie ihre früher geltend gemachten Bedenken nicht auch konkret benennen und sich vor allem nicht mit den einschlägigen Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss auseinandergesetzt haben, liegt keine den Anforderungen des § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG genügende Klagebegründung vor (BVerwG, B. v. 16.7.2003 - 9 VR 13/03 - NVwZ 2003, 1392).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Dem Vorhabensträger wird es damit ermöglicht, sich gewissermaßen im Vorgriff für die prognostizierte Bedarfslage "zu rüsten" (vgl. zu einer Nachtflugregelung BVerwG, U. v. 20.4.2005 - 4 C 18/03 - BVerwGE 123, 261 juris Rn. 27).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
    Gleichzeitig sind schuldrechtliche Ansprüche der Klägerin zu 2 als Pächterin betroffen, welche ebenfalls zu den vermögenswerten Rechten mit verfassungsrechtlichem Schutz gehören (BVerwG, U. v. 1.9.1997 - 4 A 36/96 - BVerwGE 105, 178 Rn. 26).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 11 D 14/14

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123 (128) = juris, Rn. 42; BayVGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 22 A 15.40004, juris, Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14

    Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für

    Selbst wenn es, um eine verfrühte und damit unzulässige Vorratsplanung zu vermeiden, vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123 (128) = juris, Rn. 42; Bay.VGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 22 A 15.40004 -, juris, Rn. 43, erforderlich sein sollte, im Planfeststellungsbeschluss einen Vorbehalt mit dem Inhalt zu fordern, dass mit der Errichtung der Freileitung erst nach vollständiger Genehmigung des Kraftwerks begonnen werden dürfe, begründete dies im Ergebnis keinen eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses rechtfertigenden Fehler.
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Planfeststellung darf daher die Realisierbarkeit des Vorhabens nicht auf absehbare Zeit oder gar auf Dauer objektiv ausgeschlossen erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.11.2013, 9 A 14.12, juris Rn. 27; Beschl. v. 22.7.2010, 7 VR 4.10, juris Rn. 22; VGH München, Urt. v. 11.5.2016, 22 A 15.40004, juris Rn. 43).
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Erlöschen der Erlaubnis durch den Verlängerungsantrag bzw. eine bestandskräftige ablehnende Entscheidung über den Verlängerungsantrag als aufschiebend bedingt anzusehen ist mit der Folge, dass die Fortdauer der Erlaubnis bis zu einer behördlichen Entscheidung über diesen Antrag fingiert wird (vgl. dazu Ohms, in: Landmann/Rohmer UmweltR, 96. EL September 2021, BImSchG § 18 Rn. 34; ThürOVG, Urt. v. 17.06.2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rn. 62; BayVGH, Urt. v. 11.05.2016 - 22 A 15.40004 -, juris Rn. 34, jeweils zu § 18 Abs. 3 BImSchG) oder ob dem Verlängerungsantrag keine aufschiebende Wirkung in diesem Sinne beizumessen ist (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 03.05.2016 - OVG 11 S 54.15 -, juris Rn. 24 ff., ebenfalls zu § 18 Abs. 3 BImSchG).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 22.01607

    Baugenehmigung, Verwaltungsakt, Bescheid, Zulassungsverfahren, Bauantrag,

    Es ist davon auszugehen, dass die in der 26. BImSchV normativ festgelegten Grenzwerte wirksam akute Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindern (BayVGH, U.v. 11.5.2016 - 22 A 15.40004 - juris Rn. 68).
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