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   VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727   

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VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727 (https://dejure.org/2012,20717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2012 - 11 ZB 12.727 (https://dejure.org/2012,20717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 (https://dejure.org/2012,20717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; keine ausnahmslose Verpflichtung, den Halter des Tatfahrzeugs als Zeugen einzuvernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727
    Aus dem in diesem Zusammenhang vorgenommenen Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1981 (NJW 1982, 568) ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit einer ohne vorgängige Androhung erlassenen Fahrtenbuchauflage schon deshalb nicht, weil das Bundesverfassungsgericht in jener Entscheidung ausgeführt hat, es sei nicht ersichtlich, dass der mit einer Fahrtenbuchauflage verfolgte Zweck grundsätzlich durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann; auch erscheine die Regelung des § 31a StVZO nicht generell als unverhältnismäßig, zumal eine Fahrtenbuchauflage nur bei Verstößen von einigem Gewicht in Betracht komme.

    Gerade im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer des durch den Beschluss vom 7. Dezember 1981 (a.a.O.) abgeschlossenen Verfahrens entgegengehalten hat, er habe nicht dargetan, dass die Fahrtenbuchauflage in seinem besonderen Fall eine unverhältnismäßige Maßnahme darstelle, hätte der Kläger nicht von entsprechenden Darlegungen Abstand nehmen dürfen.

    Auch die Einlassung des Klägers, die mit der Erfüllung einer Fahrtenbuchauflage für den Halter verbundenen Verpflichtungen seien beachtlich, und eine solche Anordnung stelle einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen "von erheblichem Gewicht" dar, findet weder im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1981 (a.a.O.) noch in der vom Kläger außerdem erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1999 (ZfS 2000, 367) eine Stütze.

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727
    Auch die Einlassung des Klägers, die mit der Erfüllung einer Fahrtenbuchauflage für den Halter verbundenen Verpflichtungen seien beachtlich, und eine solche Anordnung stelle einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen "von erheblichem Gewicht" dar, findet weder im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1981 (a.a.O.) noch in der vom Kläger außerdem erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1999 (ZfS 2000, 367) eine Stütze.

    Im Beschluss vom 11. August 1999 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht vielmehr ausdrücklich festgehalten, dass bei der Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches das Recht des Betroffenen gewahrt bleibt, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727
    Schlüssige Argumente gegen die Richtigkeit des vom Verwaltungsgericht eingenommenen Rechtsstandpunkts, die Zeugeneinvernahme eines Fahrzeughalters, der sich auf ungenügende Erkennbarkeit des Fahrzeugführers auf einem Tatfoto beruft, ergeben sich namentlich nicht aus den in der Antragsbegründung beiläufig zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Oktober 1981 (VerkMitt 1982, 70) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1988 (NZV 1989, 408).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat es im Beschluss vom 4. Oktober 1988 (a.a.O.) als nicht rechtens angesehen, die Führung eines Fahrtenbuches bereits dann anzuordnen, wenn der Halter den Anhörungsbogen nicht zurückgesandt hat; die öffentliche Verwaltung müsse vielmehr einen weiteren Versuch unternehmen, ihn "als Beschuldigten oder Zeugen selbst zu hören" (VGH BW vom 4.10.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727
    Berücksichtigt man, dass bereits eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die mit nur einem Punkt bewertet ist, die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigen kann (vgl. BVerwG vom 17.5.1995 BVerwGE 98, 227/230) und die Forderung, ein Fahrtenbuch sechs Monate lang zu führen, "im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegt" (BVerwG vom 17.5.1995, ebenda), der Unrechtsgehalt der unaufklärbar gebliebenen Tat angesichts ihrer Bewertung mit drei Punkten (vgl. die Nummer 5.5 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) jedoch deutlich oberhalb der Schwelle liegt, von der an eine Fahrtenbuchauflage zulässig ist, hätte der Beklagte durch die Festsetzung der Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage auf ein Jahr das ihm zustehende Ermessen selbst dann nicht in fehlsamer Weise ausgeübt, wenn der Kläger - wie von ihm behauptet - in der Vergangenheit selbst nicht straf- oder straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten sein sollte, und auch die polizeiliche Darstellung nicht zuträfe, dass gegen seine Mitarbeiter bereits mehrfach vergebliche Fahrerermittlungen durchgeführt werden mussten.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727
    Das gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht auf Seite 7 des angefochtenen Urteils in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die von ihm beispielhaft erwähnte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.4.1999 VBlBW 1999, 463) darauf hingewiesen hat, dass vom Inhaber eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erwartet wird, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, mit deren Hilfe sich nachträglich feststellen lässt, wer ein Firmenfahrzeug zu welchem Zeitpunkt benutzt hat.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Eine solche Geltungsdauer steht - wie die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu Vergleichsfällen bestätigt - im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 - juris Rn. 23 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, die nach dem "alten" Punktekatalog ebenfalls zu drei Punkten im Verkehrszentralregister führte; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 - VRS 125, 239 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h; VGH München, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 bei einer mit drei Punkten bewerteten Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris Rn. 8 bei einem zu drei Punkten führenden Rotlichtverstoß).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

    Ob eine Befragung als Zeuge eine der Behörde noch zuzumutende Ermittlungsmaßnahme ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab (BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 - NJW 1988, 1104 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Eine generelle Verpflichtung dazu, den Halter des Tatfahrzeuges als Zeugen einzuvernehmen, besteht nicht (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 11.07.2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat offen gelassen, ob die nach §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, ein Bußgeldverfahren unverzüglich einzustellen, nachdem ihr die Erklärung einer um Ermittlungshilfe ersuchten Polizeidienststelle vorliegt, der Täter habe nicht festgestellt werden können (bzw. wenn feststehe, dass der Halter als Täter des aufzuklärenden Delikts ausscheide) und darauf hingewiesen, dass es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - DAR 1998, 68) von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhänge, ob die zusätzliche förmliche Befragung des Fahrzeughalters als Zeuge eine der Behörde zuzumutende Maßnahme darstelle (vgl. BayVGH B.v. 11.7.2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 14; BayVGH B.v.20.9.2010 - 11 ZB 09.22307 - juris Rn. 13).Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass auch eine förmliche Vernehmung des Antragstellers als Zeuge nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn voraussichtlich nicht zur Feststellung des verantwortlichen Fahrers geführt hätte.
  • VG München, 11.11.2015 - M 23 S 15.4412

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen

    Eine Fahrtenbuchauflage verlangt vor diesem Hintergrund von einem Unternehmer letztlich nur ein Verhalten, das er bei verständiger Führung seines Betriebes (wenn auch ggf. in modifizierter Form) bereits im Eigeninteresse praktizieren wird (vgl. BayVGH, 11.7.2012 - 11 ZB 12.727; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97; VGH B-W, B.v. 14.1.2014 - 10 s 2438/13 - jeweils juris).
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