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VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; Wiedererlangung der Fahreignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Weiter wird in der Entscheidung ausdrücklich eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. März 2003 (ZfS 2003, 266) genannt, in der die Einstufung als gelegentlicher Konsument auf zwei nachgewiesenen Fällen der Einnahme von Cannabis beruhte. - OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 12 ME 361/08
Nachweis des gelegentlichen Konsums von Cannabis durch den bei einer …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Dies entspricht auch der überwiegenden Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte (vgl. Niedersächsisches OVG vom 10.2.2009 ZfS 2009, 358 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte; OVG Bremen vom 14.8.2007 Blutalkohol 2008, 149). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 2003 (ZfS 2004, 43) ergibt sich nicht, dass für die gelegentliche Einnahme ein mehr als zweimaliger Konsum erforderlich sein soll.
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453
Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass ein zweimaliger Konsum von Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten das Tatbestandsmerkmal "gelegentlich" erfüllt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 ZfS 2006, 294; vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559). - VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen" …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass ein zweimaliger Konsum von Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten das Tatbestandsmerkmal "gelegentlich" erfüllt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 ZfS 2006, 294; vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Soweit der Kläger Bezug nehmen will auf seinen Vortrag, dass er einen Haardrogentest vorgelegt habe, stellt dies einen (Teil)Nachweis seiner Drogenfreiheit (zur Geeignetheit einer Haaranalyse bei gelegentlichem Cannabiskonsum vgl. u.a. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, vom 4.2.2009 Az. 11 CS 08.2591) dar, begründet aber nicht das Abweichen von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit eines Einjahreszeitraumes. - VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.1622
Gelegentlicher Cannabiskonsum; festgestellter THC-COOH-Wert von 134,2 ng/ml; kein …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 23.9.2008 Az. 11 CS 08.1622). - VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022
Soweit der Kläger Bezug nehmen will auf seinen Vortrag, dass er einen Haardrogentest vorgelegt habe, stellt dies einen (Teil)Nachweis seiner Drogenfreiheit (zur Geeignetheit einer Haaranalyse bei gelegentlichem Cannabiskonsum vgl. u.a. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, vom 4.2.2009 Az. 11 CS 08.2591) dar, begründet aber nicht das Abweichen von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit eines Einjahreszeitraumes.