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   VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313   

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https://dejure.org/2018,28698
VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313 (https://dejure.org/2018,28698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313 (https://dejure.org/2018,28698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. September 2018 - 11 ZB 18.32313 (https://dejure.org/2018,28698)
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  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313
    Die Rüge der Gehörsverletzung setzt voraus, dass der Rechtsuchende zuvor die nach der jeweiligen prozessualen Lage des Ausgangsverfahrens gegebenen und zumutbaren Anstrengungen ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, z.B. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314.86 - BVerfGE 74, 220/225; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 138 Rn. 35).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313
    Die Ablehnung von Beweisanträgen i.S.v. § 86 Abs. 2 VwGO verletzt dann den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn.10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 13 A 1190/18

    Gebot des rechtlichen Gehörs i.R.d. Ablehnung eines Beweisantrags zur Verhaftung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 ZB 18.32313
    Lehnt das Gericht einen Beweisantrag aus mehreren, selbständig tragenden Gründen ab, genügt die Rüge einer Gehörsverletzung jedoch nur dann den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, wenn dargelegt wird, dass sämtliche Ablehnungsgründe vom Prozessrecht nicht gedeckt sind (OVG NW, B.v. 16.5.2018 - 13 A 1190/18.A - juris Rn. 7).
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