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VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gerichtsbescheid; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unterlassener Beweiserhebung; Ausweisung; Berücksichtigung der privaten und familiären Belange zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97
Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
Diese Rüge ist unzulässig, weil der Kläger es unterlassen hat, durch einen förmlichen Antrag auf eine solche Beweiserhebung oder auf einen Beweisbeschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO hinzuwirken (BVerwG vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657 und vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447). - BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
Das durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1 VwGO eingeräumte Wahlrecht zwischen dem Antrag auf mündliche Verhandlung und dem Antrag auf Zulassung der Berufung enthebt den Kläger nicht seiner Obliegenheit, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu beantragen, wenn er Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts geltend machen will (BVerwG NVwZ-RR 2003, 902;… Geiger, RdNr. 25 zu § 84, sowie Happ, RdNr. 48 zu § 124, jeweils in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006). - BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
Diese Rüge ist unzulässig, weil der Kläger es unterlassen hat, durch einen förmlichen Antrag auf eine solche Beweiserhebung oder auf einen Beweisbeschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO hinzuwirken (BVerwG vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657 und vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447).
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
aa) Die Ausländerbehörde hat sich zur Begründung der Ausweisung des Klägers nicht auf die Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 AufenthG beschränkt; sie ist vielmehr - jedenfalls hilfsweise - der Sache nach in eine Abwägung der inmitten stehenden privaten und familiären Belange eingetreten, wie sie bei einem Eingriff in durch Art. 8 EMRK geschützten Belange aufgrund der Vorschrift des § 56 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 1 S. 4 AufenthG geboten ist (BVerwG vom 23.10.07, BVerwGE 129, 367). - BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
Zwar kommt es hierbei - anders als das Verwaltungsgericht annimmt - auf die Umstände zum Zeitpunkt des Erlasses des Gerichtsbescheides am 22. Februar 2008 an (vgl. BVerwG vom 15.11.2007 InfAuslR 2008, 156 zur Aktualitätsverpflichtung der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung). - EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2008 - 19 ZB 08.741
Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Abwägung im Rahmen des Art. 8 EMRK die privaten und familiären Belange nicht fehlgewichtet (…vgl. zu den anzuwendenden Kriterien EGMR vom 28.6.2007 a.a.O. RdNr. 51 ff.; vom 18.10.2006 RdNr. 57 ff. DVBl 2007, 689 und vom 2.8.2001 RdNr. 40 InfAuslR 2001, 476).