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   VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869   

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VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869 (https://dejure.org/2017,50021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2017 - 14 ZB 16.869 (https://dejure.org/2017,50021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 14 ZB 16.869 (https://dejure.org/2017,50021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 33 Abs. 5 GG; § 79 Abs. 1 BBesG
    Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu niedrige Bemessung des ab 1. August 2013 gewährten Bruttoeinkommenn von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Amtsangemessenheit der Besoldung

  • rewis.io

    Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5 ; BBesG § 79 Abs. 1
    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren nach Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Mehrarbeit

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 5 ; BBesG § 79 Abs. 1
    Zu niedrige Bemessung des ab 1. August 2013 gewährten Bruttoeinkommenn von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Amtsangemessenheit der Besoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Letzteres entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1970 - II C 45.68 - BVerwGE 37, 21/29 f.; U.v. 29.4.2004 - 2 C 9.03 - NVwZ 2004, 1255; vgl. auch BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668).

    Auch aus dem von Klägerseite zitierten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - (NVwZ 2008, 668) ergibt sich vorliegend nicht, dass eine Erhöhung der Arbeitszeit mit einem zusätzlichen Vergütungsanspruch auszugleichen wäre.

    Ebenso wie nicht jede Herabsetzung der Arbeitszeit in der Vergangenheit eine Verminderung der Besoldung nach sich gezogen habe, sei der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich im Rahmen des Angemessenen halte (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668 m.w.N.).

    Wie gezeigt (s. Nr. 2.1.3.) ist aber der Dienstherr auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit (besoldungsrechtlich) grundsätzlich nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren, solange die Besoldung sich insgesamt im Rahmen des Angemessenen hält (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668 m.w.N.), wobei - wie gezeigt - vorliegend die im Wege einer Gesamtabwägung zu bewertende Angemessenheit in diesem Sinn nicht ernstlich zweifelhaft ist (s. Nr. 2.1.3.).

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Die "Amtsangemessenheit" in diesem Sinn als Schranke der hier grundsätzlich weiten gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit (BVerfG, U.v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 94 ff.) ist also gerade nicht anhand eines isolierten Kriteriums wie der Arbeitszeit, sondern im Wege einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der jeweils in Betracht kommenden Vergleichsgruppen zu prüfen (vgl. BVerfG, U.v. 5.5.2015 a.a.O. Rn. 96).

    Infolge dessen besteht auch kein Anlass, die alimentationsrechtliche Angemessenheit der Besoldung der Bundeswehrfeuerwehrleute insgesamt in Zweifel zu ziehen (vgl. zu den Kriterien insoweit BVerfG, U.v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Dabei ist zu sehen, dass Art. 33 Abs. 5 GG nur einen Kernbestand von Strukturprinzipien schützt, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfG, B.v. 20.3.2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372/379).

    Die Besoldung eines Beamten stellt "kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen" dar, sondern ist eine Gegenleistung dafür, dass sich der Beamte dem Dienstherrn mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt (BVerfG, B.v. 20.3.2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372/380 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Letzteres entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1970 - II C 45.68 - BVerwGE 37, 21/29 f.; U.v. 29.4.2004 - 2 C 9.03 - NVwZ 2004, 1255; vgl. auch BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668).

    Der Beamte ist prinzipiell verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu erbringen - auch derartige Mehrleistungen sind grundsätzlich mit den Dienstbezügen abgegolten (BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 9.03 - NVwZ 2004, 1255 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Nachdem seitens des Klägers selbst die Anhebung der Regelarbeitszeit auf 48 Stunden für rechtmäßig gehalten wird und weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass im Fall des Klägers die wöchentlichen Höchstarbeitsgrenzen der Richtlinie (EG) 88/2003 (ABl L 299 S. 9 - Arbeitszeitrichtlinie) überschritten wären, kommt es vorliegend nicht auf die Frage an, inwieweit der Kläger sich gegen eine unzulässige Beanspruchung oder Zuvielarbeit zur Wehr setzen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1991 - 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60/63; U.v. 29.9.2011 - 2 C 32.10 - BVerwGE 140, 351).

    Unabhängig davon ist zu sehen, dass selbst bei Überschreitung der unionsrechtlichen Höchstarbeitszeiten insoweit kein Geldersatz, sondern ein Freizeitausgleich zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 2 C 32.10 - BVerwGE 140, 351 Rn. 9; U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15- BVerwGE 156, 262).

  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Genehmigung zur Fällung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Aus dem von Klägerseite insoweit thematisierten Umfang des verwaltungsgerichtlichen Urteils ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil es bei § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht auf eine quantitative, sondern auf eine qualitative Bewertung ankommt (BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.01.2009 - 14 ZB 07.1880

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68

    Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 08.12.2022 - 2 KSt 2.22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes des

    Den in der Revisionsinstanz gestellten Antrag des Klägers auf Feststellung einer Unteralimentation bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung mit dem Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2019 - 2 C 50.16 - n. v.; vgl. zur obergerichtlichen Rechtsprechung zuletzt etwa OVG Weimar, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 KO 333/14 - ThürVGRspr 2017, 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 5 LC 228/15 -, juris Rn. 468; VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 14 ZB 16.869 - juris Rn. 33; OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2018 - 1 A 2394/16 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2022 - 4 L 6/22 - n. v.).
  • VGH Bayern, 28.03.2018 - 14 ZB 18.45

    Erstattung von Reisekosten bei einem Hochschullehrer an der Universität der

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 14 ZB 16.869 - juris Rn. 28 m.w.N.).
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