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   VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008   

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VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008 (https://dejure.org/2018,4305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008 (https://dejure.org/2018,4305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 11 ZB 18.30008 (https://dejure.org/2018,4305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; ZPO § 412 Abs. 1
    Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen Beweismittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen Beweismittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge; Erkenntnismittelliste; Ablehnung eines Beweisantrags; Lagebericht des Auswärtigen; Amts; Darlegungsanforderungen; Mobilisierung von Wehrdienstleistenden; Ukraine

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Darlegung eines Verfahrensfehlers i.R.e. Zulassungsantrags gegen die Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten unbedingten Beweisanträge (hier: Wehrdienstverweigerung in der Ukraine); Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen als zulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Ob ein Beweisantrag entscheidungserheblich ist, ist im Rahmen der konkreten Verfahrenssituation und auf der Grundlage des einfachen Rechts zu beurteilen (BVerfG, B.v. 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, B.v. 22.5.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 8.13

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bei Furcht eines vorverfolgten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt das rechtliche Gehör folglich nur dann, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 17.6.2013 - 10 B 8.13 - juris Rn. 8 m.w.N.; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 32).

    Dabei ist die prozessrechtliche Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.6.2013, a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 48).

  • VGH Bayern, 24.08.2017 - 11 B 17.30392

    Einberufung zum Militärdienst als Reservist

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Dahinstehen kann, ob die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts zutrifft, dass es die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisse nicht verwertet hat, weil es zur Begründung seiner Entscheidung auf das - allerdings nicht in der Erkenntnismittelliste aufgeführte - Urteil des Senats vom 24. August 2017 (11 B 17.30392 - juris) Bezug genommen habe, oder ob es hierdurch nicht doch mittelbar die dort verwendeten Erkenntnismittel verwertet hat (vgl. Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 325, 341 m.w.N.) mit der Folge, dass das Urteil in der Erkenntnismittelliste hätte aufgeführt werden müssen (vgl. VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Dahinstehen kann, ob die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts zutrifft, dass es die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisse nicht verwertet hat, weil es zur Begründung seiner Entscheidung auf das - allerdings nicht in der Erkenntnismittelliste aufgeführte - Urteil des Senats vom 24. August 2017 (11 B 17.30392 - juris) Bezug genommen habe, oder ob es hierdurch nicht doch mittelbar die dort verwendeten Erkenntnismittel verwertet hat (vgl. Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 325, 341 m.w.N.) mit der Folge, dass das Urteil in der Erkenntnismittelliste hätte aufgeführt werden müssen (vgl. VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO besteht nach obergerichtlicher Rechtsprechung darin, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5/17 D u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.; Berlit, a.a.O. § 78 Rn. 272, 274).
  • BSG, 10.05.2017 - B 9 V 75/16 B

    Leistungen nach dem OEG ; Verfahrensrüge; Merkmale eines hinreichend

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung muss bei einem Beweisantrag zur Vernehmung eines (sachverständigen) Zeugen in nachvollziehbarer Weise dargelegt werden, weshalb die betreffende Person Kenntnis von der in ihr Wissen gestellten Tatsache haben kann und welche rechtlich erheblichen Bekundungen über ihre konkreten Wahrnehmungen zu erwarten sind (vgl. BVerwG, B.v. 29.6.2001 - 1 B 131/00 - juris Rn. 7; B.v. 27.3.2000 - 9 B 518/99 - InfAuslR 2000, 412 = juris Rn. 11; BGH, B.v. 3.11.2010 - 1 StR 497/10 - juris Rn. 11 ff.; BSG, B.v. 10.5.2017 - B 9 V 75/16 B - juris Rn. 12; Geiger in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 27).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Ein Verfahrensmangel liegt nur dann vor, wenn sich die Einholung eines weiteren Gutachtens wegen fehlender Eignung der vorliegenden Gutachten hätte aufdrängen müssen (stRspr BVerwG, U.v. 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16

    Reichweite des Beurteilungsspielraums des EuGH nach den Kontrollmaßstäben des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Kommt das Verwaltungsgericht einem hilfsweise gestellten Beweisantrag bzw. Anregungen des Klägers zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 15 ZB 99.31675
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Allgemein anerkannt ist, dass es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs regelmäßig genügt, Erkenntnismittel im Wege der Übersendung einer - wie hier - Datum, Autor und Thema bezeichnenden Liste in das Verfahren einzuführen, ohne dass jene selbst mitübersandt werden, sofern die Möglichkeit der Einsichtnahme bei Gericht besteht, und ohne dass das Gericht verpflichtet wäre mitzuteilen, welche Erkenntnismittel es im Einzelnen seiner Entscheidung zugrunde legen wird (Berlit, a.a.O. § 78 Rn. 333 ff., 344 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2006 - 8 ZB 06.30606 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 24.9.2002 - 15 ZB 99.31675 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067.17 - juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 1.6.2010 - A 5 A 236.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.10.2013 - 10 B 20.13

    Auskünfte des Auswärtigen Amtes in Asylsachen; selbständiges Beweismittel

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
    Weiter entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen, auch wenn ihr Inhalt in einer gutachtlichen Äußerung besteht, zulässige selbstständige Beweismittel sind, die ohne förmliches Beweisverfahren verwertet werden können (BVerwG, B.v. 14.10.2013 - 10 B 20/13 - juris Rn. 4; B.v. 18.5.1999 - 9 B 256/99 - juris Rn. 2 m.w.N.; Berlit, GK-AsylG, § 78 Rn. 400; Marx, AsylG, vor § 78 Rn. 32).
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 ZB 06.30606
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

  • BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 11.90

    Ablehnung eines Sachverständigen - Musterungsstreit - Befangenheit

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.12.2007 - 10 B 92.07

    Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Lageberichte,

  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 11 ZB 17.31712

    Anforderungen an die Ablehnung von Beweisanträgen

  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 23 ZB 18.32580

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismitteln auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen

    Zudem entscheidet das Verwaltungsgericht gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO nach seinem tatrichterlichen Ermessen, ob es weitere Auskünfte oder Gutachten einholt, wenn zu einer erheblichen Tatsache bereits amtliche Auskünfte oder gutachtliche Stellungnahmen vorliegen (BVerwG, B.v. 4.3.2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris 12).
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