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   VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177   

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VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177 (https://dejure.org/2019,3821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2019 - 9 CS 18.177 (https://dejure.org/2019,3821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 9 CS 18.177 (https://dejure.org/2019,3821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 3
    Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtsbehelf; Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; offene Erfolgsaussicht; Gebietserhaltungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes; Berücksichtigung des Gebietserhaltungsanspruchs bei der Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Vielmehr hat es nichtsdestotrotz keinen städtebaulichen Ausnahmefall erkannt und dies zutreffend im Rahmen einer hier vorzunehmenden Gesamtschau (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 - BVerwGE 124, 364 = juris Rn. 26) begründet.

    Die Beigeladene hat nämlich nicht nachgewiesen oder auch nur substantiiert dargelegt, wozu sie verpflichtet gewesen wäre (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 - BVerwGE 124, 364-376 = juris Rn. 24), dass ihr Vorhaben trotz seiner Größe im Wesentlichen der lokalen Nahversorgung im Sinne fußläufiger Erreichbarkeit dient.

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Auch in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB ist die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe mithin nach § 11 Abs. 3 BauNVO zu beurteilen (BVerwG, B.v. 12.2.2009 - 4 B 3/09 - juris Rn. 9).

    Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, der entsprechend auch auf Vorhaben innerhalb von faktischen Baugebieten Anwendung findet (BVerwG, B.v. 12.2.2009 - 4 B 3.09 - juris Rn. 9), sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in demselben durch Bebauungsplan festgesetzten oder faktischen Baugebiet unabhängig von tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigungen das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Die dort weiter erörterte Frage, ob mit dem Vorhaben Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO verbunden sind oder sein können, stellt sich erst, wenn die Vermutungsregel wegen einer atypischen Fallgestaltung nicht greift (BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 4 C 9/07 - BVerwGE 130, 113-122 = juris R. 19).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Eine besondere Eilbedürftigkeit könnte je nach den Umständen des Einzelfalls etwa dann angenommen werden, wenn der Bauherr glaubhaft macht, dass sein Vorhaben mit einer sofortigen Realisierung "steht und fällt" (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445

    Nachbarbaugenehmigung für die Änderung eines Bürogebäudes; Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Läge kein Anwendungsfall des § 34 Abs. 2 BauGB vor, sondern wäre von einer Gemengelage auszugehen, würde sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen nach § 34 Abs. 1 BauGB richten und könnten die Antragsteller klageweise mit Einwendungen gegen die Nutzungsart nur dann durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 9 ZB 16.944 - juris Rn. 11; B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, B.v. 29.3.2017 - 5 S 1389/16 - ZfBR 2017, 1322 = juris Rn. 6, 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 9 ZB 16.944

    Verschattung von Gewächshäusern - Gebietsbewahrungsanspruch und

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Läge kein Anwendungsfall des § 34 Abs. 2 BauGB vor, sondern wäre von einer Gemengelage auszugehen, würde sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen nach § 34 Abs. 1 BauGB richten und könnten die Antragsteller klageweise mit Einwendungen gegen die Nutzungsart nur dann durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 9 ZB 16.944 - juris Rn. 11; B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, B.v. 29.3.2017 - 5 S 1389/16 - ZfBR 2017, 1322 = juris Rn. 6, 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177
    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in demselben durch Bebauungsplan festgesetzten oder faktischen Baugebiet unabhängig von tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigungen das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RN 6 S 22.1047

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einzelhandelsgeschäfts

    Die Beigeladene hat mithin nicht nachgewiesen oder auch nur substantiiert dargelegt, wozu sie verpflichtet gewesen wäre, dass ihr Vorhaben trotz seiner Größe im Wesentlichen der lokalen Nahversorgung im Sinne fußläufiger Erreichbarkeit dient (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris).

    Auch ist sich das Gericht bewusst, dass der mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung verbundene Baustopp als Ergebnis des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens auch zu Lasten des Bauherrn zu "vollendeten Tatsachen" führen kann, die mit nicht oder nur schwer wieder gut zu machenden Nachteilen verbunden sein können (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris).

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.243

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Spielothek

    Ein solcher Anspruch besteht jedoch im Falle einer Gemengelage nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 15 ZB 16.1975 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    2.3.1 Das Gebot der Rücksichtnahme ist in Gemengelagen im Tatbestandsmerkmal des Einfügens nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthalten (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 15 ZB 18.751

    Einzelhandelsausschlusses durch Bebauungsplan - Zulassung der Berufung

    Sollten im Falle entsprechender "Ausnutzung" der Bindungswirkung des begehrten Bauvorbescheids (seine Existenz unterstellt) Vorhaben ermöglicht werden, die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 BauNVO erfüllen, dürfte die planungsrechtliche Zulässigkeit in einem festgesetzten Gewerbegebiet gem. § 8 BauGB (im Fall der Wirksamkeit der Gewerbefestsetzung) sowie im Falle eines faktischen Gewerbegebiet gem. § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 8 BauNVO (sollte aufgrund einer prägenden Existenz von weiterem sondergebietsspezifischem Einzelhandel in der nach § 34 BauGB relevanten Umgebungsbebauung nicht von einer Gemengelage auszugehen sein; vgl. OVG NRW, U.v. 20.11.2017 - 2 A 2779/15 - juris Rn. 86 ff.) scheitern (zusammenfassend zu § 11 Abs. 3 BauNVO vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.8.2014 - OVG 10 N 138.11 - juris Rn. 5 ff.; OVG NRW, B.v. 19.9.2017 - 2 A 1310/16 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 CS 19.1468

    Erfolgloser baurechtlicher Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für

    Es gibt ihn jedoch nicht jedoch gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.01168

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen

    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

    Geht man von einer diffusen, allein nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilende Innenbereichslage aus, kommt ein Anspruch auf Abwehr gebietsfremder Vorhaben nicht in Betracht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 9 CS 18.177 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. November 2019 - 4 B 544/19 -, juris).
  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01052

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01053

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 18.1849

    Zum Vorliegen eines atypischen Sachverhalts im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 4

    § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO geht dabei in einer typisierenden Betrachtungsweise davon aus, dass bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung, insbesondere auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr und auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Betriebe eintreten können (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 23).
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