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   VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307   

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VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307 (https://dejure.org/2009,41135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2009 - 11 CS 08.3307 (https://dejure.org/2009,41135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307 (https://dejure.org/2009,41135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose: Alkoholabhängigkeit; Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Jedenfalls wurde der Antragsteller nicht, wie erforderlich, gemäß § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV belehrt (vgl. BVerwG vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 ff.), sodass ihm die Nichtbeibringung des Gutachtens auch nicht gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV entgegengehalten werden kann.

    Die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 2008 (NJW 2008, 3014 ff.) vertretene Rechtsauffassung ist entgegen der Ansicht des Antragstellers auf seinen Fall nicht übertragbar und kann ebenfalls kein Verwertungsverbot begründen.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Die vom Verwaltungsgericht Ansbach vorgeschlagene entsprechende Heranziehung des Rechtsgedankens von § 11 Abs. 8 FeV begegnet auch deshalb Bedenken, weil nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 NJW 2005, 3081 f.) bereits bei direkter Anwendung der Vorschrift über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Anforderungen zu stellen sind.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    In seinem Urteil vom 24. Mai 1977 (BVerfGE 44, 353 ff.) hat sich das Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG mit der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Akten einer Suchtberatungsstelle befasst, die wegen des allgemeinen Verdachts, dass sich Klienten der Beratungsstelle durch Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln strafbar gemacht und solche Mittel illegal bezogen haben, polizeilich beschlagnahmt worden waren.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Zwar überlässt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich jedermann selbst die Entscheidung darüber, wann und innerhalb welcher Grenzen ihn betreffende persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1 ff.).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    In diese Richtung weist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 19.3.1996 DAR 1996, 329), wonach aus Gründen der Verkehrsicherheit Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten verwertet werden dürfen, wenn das Gutachten der Behörde vorgelegt worden ist (vgl. OVG Schleswig vom 14.8.2008; a.a.O:).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VGH Bayern, 26.11.2007 - 11 CS 07.1661
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VG München, 10.02.2015 - M 6b S 14.5844

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sie hätten nach der Auffassung des erkennenden Gerichts im vorliegenden Fall jedoch nicht verwertet werden dürfen, denn sie obliegen als Bestandteil des Gutachtens der ... GmbH der Verfügungsbefugnis des Antragstellers (s. BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris).

    Im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unterliegen unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse daher auch keinem pauschalen Verwertungsverbot (s. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 11 ZB 14.1517 - juris R. 8; s. auch BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris Rn. 13 ff.).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist es hingegen geboten, Informationen zur Begutachtung bzw. zu deren Ergebnissen, die ohne Zustimmung des den Auftrag erteilenden Antragstellers (s. § 11 Abs. 6 Satz 5 FeV) an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben wurden, als von einem Verwertungsverbot erfasst anzusehen (s. BVerwG, B.v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - juris Rn. 10; s. auch BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris).

  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 11 CS 13.2216

    Weitergabe einer Schwerbehindertenakte an die Fahrerlaubnisbehörde;

    In seinem Beschluss vom 12. März 2009 (11 CS 08.3307- juris Rn. 13 ff.) hat der Senat zu einem Fall von Alkoholabhängigkeit die Auffassung vertreten, dass das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG), aus dem auch ein Beweisverwertungsverbot folgen könne, hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) dritter Verkehrsteilnehmer zurücktreten müsse.
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
    So führt etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307 -, juris, Rn. 13-14) hierzu Folgendes aus:.
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 11 ZB 14.1517

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholabhängigkeit; Verwertungsverbot bezgl. ärztlicher

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris Rn. 13 ff.).
  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hinsichtlich des Antrags II auf Verpflichtung zur Herausgabe des Führerscheins des Antragstellers ist bereits ein Bedürfnis für die Inanspruchnahme einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes nicht ersichtlich, da davon ausgegangen werden kann, dass das Landratsamt Forchheim bei einem Erfolg des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO den Führerschein ohne gesonderte Anordnung wieder herausgeben wird (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. BayVGH vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 12.3.2009 Az. 11 CS 08.3307, vom 6.6.2008 Az. 11 CS 08.400, vom 26.6.2007 Az. 11 CS 07.491, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028 und vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1555).
  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

    Aus den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der Schwere des Eingriffs in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) einerseits sowie dem Interesse an der Straßenverkehrssicherheit und dem Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris Rn. 13) ergibt sich zudem, dass kein Beweisverwertungsverbot besteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10

    Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutprobenentnahme im

    Im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung von Gefahren hochwertiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer sind nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten von der Fahrerlaubnisbehörde ggf. zu Lasten des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/06 - BayVGH, Beschluss vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307; OVG Nds, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - OVG Schleswig, u.a. Beschluss vom 10. September 2007 - 4 MB 73/07 - Beschluss vom 20. August 2009 - 4 MB 71/09 -).
  • VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Von einer ausdrücklichen Anordnung der Aushändigung des Führerscheins sieht das Verwaltungsgericht ab, da davon auszugehen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bereits aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ohne gesonderte Anordnung wieder herausgeben wird und ein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag nicht besteht (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. BayVGH vom 30.3.2012 Az. 11 CS 12.307, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 12.3.2009 Az. 11 CS 08.3307, vom 6.6.2008 Az. 11 CS 08.400, vom 26.6.2007 Az. 11 CS 07.491, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028 und vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1555).
  • VG Würzburg, 26.03.2014 - W 6 S 14.189

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf

    Das Interesse der Allgemeinheit hieran und die Gefährdung seiner Rechtsgüter, die von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgeht, sind bei Abwägung stärker zu gewichten, als das Interesse der Antragstellerin daran, dass die in den Unterlagen des Bezirkskrankenhauses W... enthaltenen Informationen über möglicherweise vorliegende Fahreignungsmängel ohne weitere Folgen bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2009 - 11 CS 08.3307 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 31.1.2014 - 11 CS 13.2216 - juris).
  • VG München, 14.07.2010 - M 6a S 10.2707

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegtem Gutachten

    Er unterliegt demgemäß Restriktionen und sogar einem Richtervorbehalt nach § 81 a StPO (vgl. BVerfG vom 24.6.1993, BVerfGE 89, 69/83 f.; BayVGH vom 28.1.2010, Az.: 11 CS 09.1443 und vom 15.5.2008, Az.: 11 CS 08.616; siehe auch BayVGH vom 12.3.2009, Az.: 11 CS 08.3307 unter Hinweis auf BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1 ff.)).
  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 11 CS 09.86

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkohol (2,52 Promille); Fahrt mit dem Fahrrad (nicht

  • VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang

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