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   VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751   

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VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751 (https://dejure.org/2010,53571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2010 - 11 CS 09.2751 (https://dejure.org/2010,53571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2010 - 11 CS 09.2751 (https://dejure.org/2010,53571)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Grundsatz, wonach die Ergebnisse einer von der Behörde angeordneten Prüfung der theoretischen Kenntnisse eines Fahrerlaubnisinhabers oder einer medizinisch-psychologischen Begutachtung auch dann verwertet werden dürfen, wenn die Anordnung nicht rechtmäßig war, sofern sich der Betroffene der Prüfung bzw. Begutachtung gestellt und er deren Ergebnis der Behörde zugänglich gemacht hat (BVerwG vom 18.3.1982 BVerwGE 65, 157/162 f.; vom 19.3.1996 BayVBl 1997, 54), gelten insoweit entsprechend.

    Denn auch der Inhalt eines Gutachtens, das sich - über den von der Behörde verfolgten Zweck hinausgehend - zu Gesichtspunkten äußert, die für die Fahreignung des Betroffenen von Rechts wegen entscheidungserheblich sind, stellt eine neue Tatsache dar, der selbständige Bedeutung zukommt (BVerwG vom 18.3.1982, a.a.O., S. 163; vom 19.3.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Grundsatz, wonach die Ergebnisse einer von der Behörde angeordneten Prüfung der theoretischen Kenntnisse eines Fahrerlaubnisinhabers oder einer medizinisch-psychologischen Begutachtung auch dann verwertet werden dürfen, wenn die Anordnung nicht rechtmäßig war, sofern sich der Betroffene der Prüfung bzw. Begutachtung gestellt und er deren Ergebnis der Behörde zugänglich gemacht hat (BVerwG vom 18.3.1982 BVerwGE 65, 157/162 f.; vom 19.3.1996 BayVBl 1997, 54), gelten insoweit entsprechend.

    Denn auch der Inhalt eines Gutachtens, das sich - über den von der Behörde verfolgten Zweck hinausgehend - zu Gesichtspunkten äußert, die für die Fahreignung des Betroffenen von Rechts wegen entscheidungserheblich sind, stellt eine neue Tatsache dar, der selbständige Bedeutung zukommt (BVerwG vom 18.3.1982, a.a.O., S. 163; vom 19.3.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Weiterer Voraussetzungen als des Nachweises eines mindestens zweimaligen, als selbständige Konsumakte zu wertenden Genusses dieses Betäubungsmittels (vgl. zur Abgrenzung zwischen selbständigen und rechtlich als Einheit anzusehenden Konsumvorgängen BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559, S. 16 ff. AU) bedarf es zur Bejahung des Tatbestandsmerkmerkmals der "Gelegentlichkeit" nicht (BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476, S. 10 AU).

    Zum anderen hat er der Begutachtungsstelle die Überzeugung zu vermitteln, dass er sich in Zukunft diesem Wissen gemäß verhalten wird (vgl. BayVGH vom 14.9.2006, a.a.O., S. 16 AU).

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Steht das Rechtsschutzziel des Rechtsmittelführers aber außer Frage, ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, Juris, RdNr. 1).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Ist bereits das Stadium des Widerspruchsverfahrens erreicht, folgt das gleiche Ergebnis aus dem Umstand, dass für den Entzug der Fahrerlaubnis die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Steht das Rechtsschutzziel des Rechtsmittelführers aber außer Frage, ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, Juris, RdNr. 1).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Wenn Entwicklungen, die erst nach dieser Zäsur eintreten, sich nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung auswirken, sondern nur in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden können (BVerwG vom 27.9.1995, ebenda), bedeutet das im Umkehrschluss, dass vor diesem Zeitpunkt liegende Umstände bei der zu treffenden behördlichen Entscheidung berücksichtigt werden müssen, soweit sie dafür erheblich sind (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Unter einem "gelegentlichen" Gebrauch dieses Betäubungsmittels ist jede Einnahme von Haschisch oder Marihuana zu verstehen, die öfter als einmal erfolgt ist, die von ihrer Häufigkeit her jedoch hinter einem "regelmäßigen" - d.h. täglichen oder nahezu täglichen - Konsum zurückbleibt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 ZfS 2006, 294/295 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Angesichts der in der Wissenschaft bisher nicht zweifelsfrei geklärten Frage, ob die Einnahme von Cannabis auch bei zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml liegenden THC-Werten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zeitigt, muss es in solchen Fällen bei dem in der Vorbemerkung 2 zur Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zum Ausdruck kommenden Grundsatz verbleiben, dass durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten darüber zu befinden ist, ob aus einem solchen Verhalten auf das Fehlen der Fahreignung geschlossen werden kann (vgl. grundlegend BayVGH vom 25.1.2006 DAR 2006, 407/411).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 11 CS 09.2751
    Weiterer Voraussetzungen als des Nachweises eines mindestens zweimaligen, als selbständige Konsumakte zu wertenden Genusses dieses Betäubungsmittels (vgl. zur Abgrenzung zwischen selbständigen und rechtlich als Einheit anzusehenden Konsumvorgängen BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559, S. 16 ff. AU) bedarf es zur Bejahung des Tatbestandsmerkmerkmals der "Gelegentlichkeit" nicht (BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476, S. 10 AU).
  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 22 CS 17.1664

    Beschränkung der Betriebszeiten der Freischankfläche einer Gaststätte

    Eine Missachtung des sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ergebenden Antragserfordernisses bleibt jedoch dann folgenlos, wenn das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers eindeutig feststeht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2010 - 11 CS 09.2433 - juris Rn. 10; B.v. 15.3.2010 - 11 CS 09.3010 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.2010 - 11 CS 09.2751 - juris Rn. 19; B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388; OVG Bbg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 - juris Rn. 1).
  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2014 - 7 L 1029/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung

    vgl. zum Ganzen etwa NdsOVG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 12 ME 31/12 -, juris, Rdnr. 6 f. (Zäsur bei einem Abstand von ca. 5 Jahren); HessVGH, Beschluss vom 9. August 2012 - 2 B 1458/12 -, juris, Rdnr. 4 ff. (keine Zäsur bei ca. dreieinhalb Jahren); VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris, Rdnr. 28 (keine Zäsur bei einem Abstand von mehr als sieben Jahren); BayVGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - 11 CS 06.118 -, juris, Rdnr. 20 (keine Zäsur bei vier Jahren und zehn Monaten), vom 2. April 2009 - 11 CS 09.372 -, juris, Rdnr. 22 (keine Zäsur bei einem Abstand von fünf Jahren und drei Monaten), vom 12. April 2010 - 11 CS 09.2751 -, juris, Rdnr. 22 (keine Zäsur bei mehr als viereinhalbjährigem Abstand) und vom 4. März 2013 - 11 CS 13.43 -, juris, Rdnr. 26 ff. (keine Zäsur bei einem Abstand von sechs Jahren und drei Monaten).
  • VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 CS 10.3000

    Mehrzahl sicherheitsbehördlicher Verfügungen in einem Bescheid

    Denn es steht außer Frage, dass die Antragstellerin in der Rechtsmittelinstanz das mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 8. November 2010 vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachte Begehren unverändert weiterverfolgt (vgl. zur Unschädlichkeit einer ausdrücklichen Antragstellung in solchen Fällen z.B. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 41 zu § 146; Beschluss des Senats vom 12.4.2010 Az. 11 CS 09.2751).
  • VG Darmstadt, 11.06.2012 - 2 L 473/12

    Fahrerlaubnis

    Die Kammer ist sich dabei bewusst, dass in der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte dies anders gesehen wird (vgl. insoweit VGH München, Urteil v. 12.04.2010 - 11 CS 09.2751 - zitiert nach VD-online; OVG Bremen, Beschluss v. 14.08.2007 - 1 B 302/07).
  • VG Freiburg, 08.02.2017 - 6 K 187/17

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Angesichts des zuvor mehr als ein Jahr (Sommer 2014 bis Herbst 2015) betragenden Konsumzeitraums ist die konsumfreie Zeit von Anfang Oktober 2015 bis Anfang/Mitte Dezember 2015 bzw. bis zum 20.01.2016 zu geringfügig, als dass zu Gunsten des Antragstellers von einer - wie notwendig - deutlichen Zäsur bzw. einem hinreichend verlässlichen Rückschluss auf die Beendigung des gelegentlichen Cannabiskonsums ausgegangen werden konnte (besonders streng: Bay. VGH, Beschl. v. 12.04.2010 - 11 CS 09.2751 -, Rn. 22, juris, wonach selbst ein Konsumabstand von mehr als 4 Jahren als für gelegentlichen Konsum ausreichend, weil nicht als so groß angesehen wurde, dass davon auszugehen sei, die Erfahrungen, die zu Beginn dieses Zeitraums im Umgang mit dieser Droge gewonnen worden seien, seien am Ende nicht mehr präsent gewesen).
  • VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Anforderung verwertbar und kann die Entziehung der Fahrerlaubnis tragen (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.1996 - 11 B 14.96 - DÖV 1996, 879 = BayVBl 1997, 54 und B.v. 18.3.1982 - 7 C 69.81 - NJW 1982, 2885; BayVGH, B.v. 11.8.2011 - 11 ZB 11.1410; B.v. 12.4.2010 - 11 CS 09.2751 - VD 2010, 344; B.v. 15.6.2009 - 11 CS 09.766, B.v. 4.5.2009 - 11 CS 09.262, B.v. 25.6.2007 - 11 CS 06.3165 und B.v. 29.5.2007 - 11 CS 06.2341).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 6 L 796/13

    Sperrwirkung; Berücksichtigungsverbot; Einstellung; Staatsanwaltschaft;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 16 B 55/09 - Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris Rdnr. 25; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. April 2010 - 11 CS 09.2751 -, juris Rdnr. 21.
  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 6 L 2518/12

    THC-COOH; THC-Carbonsäure; gelegentlich; Cannabis; rechtsmedizinisch; Nachweis;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 16 B 55/09 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bayerischer VGH), Beschluss vom 12. April 2010 - 11 CS 09.2751 -, juris Rdnr. 21.
  • VG Hannover, 17.01.2011 - 9 A 3461/08

    Anhörung; Cannabiskonsum; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Konsum;

    Der Kläger legt demgegenüber nicht dar, aus welchen Gründen und unter welchen konkreten Umständen es zu dem erneuten Konsum von Cannabis im März 2008 gekommen ist und aus welchen Gründen sich die Konsumakte so gravierend unterscheiden könnten (so auch Bayer. VGH, Beschluss vom 12.04.2010 - 11 CS 09.2751 -, juris, für einen dem vorliegenden Fall in etwa vergleichbaren Zeitabstand von vier Jahren und zehn Monaten).
  • VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.4509

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit eines Gutachtens

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH ist in diesen Fällen durch ein Gutachten zunächst grundsätzlich darüber zu befinden, ob das Fahren unter für die Fahrtüchtigkeit potentiell, aber nicht sicher relevantem Cannabiseinfluss zum Verlust der Fahreignung geführt hat (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2010 - 11 CS 09.2751 - juris RdNr. 23).
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