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   VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23   

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https://dejure.org/2021,8703
VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23 (https://dejure.org/2021,8703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2021 - 8 ZB 21.23 (https://dejure.org/2021,8703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2021 - 8 ZB 21.23 (https://dejure.org/2021,8703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; BayStrWG Art. 6 Abs. 3; BGB 891 Abs. 1; VwGO § 108; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2
    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtsverfahren, Zulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Schriftsatznachlass, mündlich Verhandlung, Verletzung rechtlichen Gehörs, Sachaufklärungspflicht, Schriftsatzfrist, Verfahrensbeteiligte, Abstrakter Rechtssatz, Verfahrensmangel, ...

  • rechtsportal.de

    BayStrWG Art. 6 Abs. 3 ; BGB § 891 Abs. 1
    Antrag von Nachbarn gegen die Widmung eines Straßenteils als Ortsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Antrag von Nachbarn gegen die Widmung eines Straßenteils als Ortsstraße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (58)

  • BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Gewährung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aus dem Vorgehen des Gerichts ergibt, dass es das Vorbringen eines Prozessbeteiligten in der mündlichen Verhandlung entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 - 7 B 174.78 - BayVBl 1980, 56 = juris Rn. 3; BVerfG, B.v. 17.3.1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213/215 = juris Rn. 12).

    Angesichts dieses auf sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Prozessstoff und dem Vorbringen der Prozessparteien hindeutenden Vorgehens des Verwaltungsgerichts hätten die Kläger mindestens darlegen müssen, welches genaue Vorbringen der Kläger vom Erstgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen worden ist, inwiefern sich dies aus dem Inhalt der Entscheidungsgründe ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 a.a.O. juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
    So wird das rechtliche Gehör beispielsweise verletzt, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er nicht sofort Stellung nehmen kann (vgl. BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - LKV 2010, 468 = juris Rn. 30), oder wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung zu dem Vorbringen eines anderen Beteiligten nicht sachgerecht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt wurde (vgl. VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - NVwZ-RR 2013, 576 = juris Rn. 21).

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 2 m.w.N.; BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - LKV 2010, 468 = juris Rn. 28).

  • BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90
    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1981 - 3 C 38.81 - DVBl 1982, 635 f. = juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 3; Nds OVG, B.v. 21.1.2013 - 10 LA 167/09 - juris Rn. 24).

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 2 m.w.N.; BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - LKV 2010, 468 = juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 29.12.2023 - 8 ZB 23.687

    Berufungszulassung (abgelehnt), straßenrechtliche Planfeststellung,

    Das schlichte Behaupten der gegenteiligen Auffassung erfüllt nicht die Darlegungsanforderungen aus § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 16; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 8 ZB 18.734 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 21.6.2012 - 18 A 1459/11 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 11.2.2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 16a DZ 22.2493

    Lehrerin im Realschuldienst, Geldbuße (4.000 Euro), Wiederholter Verstoß gegen

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 8 ZB 18.734 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 21.6.2012 - 18 A 1459/11 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 11.2.2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 19).
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