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   VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140, 17 P 11.1140   

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https://dejure.org/2012,20073
VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140, 17 P 11.1140 (https://dejure.org/2012,20073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2012 - 17 P 11.1140, 17 P 11.1140 (https://dejure.org/2012,20073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 17 P 11.1140, 17 P 11.1140 (https://dejure.org/2012,20073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des Personalrats auf Mitteilung der Namen der Personen, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wurde

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch des Personalrats auf Mitteilung der Namen der Personen, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Personalrats auf Mitteilung der Namen der Empfänger eines Angebots über ein betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Personalrats auf Mitteilung der Namen der Empfänger eines Angebots über ein betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 902
  • DÖV 2012, 776
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140
    § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX i.V.m. Art. 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BayPVG verleiht der Personalvertretung kein Recht, vom Leiter einer Dienststelle ohne die Einwilligung der Betroffenen die Bekanntgabe der Namen der Personen verlangen zu können, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wurde (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 Az. 17 P 08.3389).

    Den Vorrang dieses Rechts habe eine den Beteiligten bekannte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2009 (Az. 17 P 08.3389) bestätigt.

    Mit dem Anspruch der Personalvertretung, über die Namen der Personen, denen das Eingliederungsmanagement angeboten wurde, unterrichtet zu werden, hat sich der Senat in einer Entscheidung vom 30. April 2009 (Az. 17 P 08.3389) eingehend befasst.

    In dem mit Beschluss vom 30. April 2009 (a.a.O.) entschiedenen Bezugsfall hat es der Senat daher für ausreichend erachtet, dass der Arbeitgeber den Personalrat über allgemeine Daten unterrichtete, ihm vierteljährlich die Zahl der Beschäftigten mitteilte, bei denen die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vorlagen, und ihn in anonymisierter Weise anhand von Statistiken über die Zustimmungen und Ablehnungen der angesprochenen Maßnahmen in Kenntnis setzte.

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140
    Auch nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. 6 P 8.09) müsse es möglich sein, den Beschäftigten die Wahl zu lassen, das betriebliche Eingliederungsmanagement ohne Beteiligung der Interessenvertretung durchzuführen.

    Solche Beschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Einzelnen erkennbar ergeben (vgl. BVerwG vom 23.6.2010 BVerwGE 137, 148 RdNr. 41 m.w.N.).

    Der zum Berliner Personalvertretungsgesetz ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (BVerwGE 137, 148) bietet keine Veranlassung, die für den Anwendungsbereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes dargestellte Rechtsauffassung aufzugeben.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140
    Das im allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürdegarantie (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) wurzelnde Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichert dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (grundlegend: BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Bekanntgabe der Zeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140
    Dort hatte der Antragsteller bereits vor dem erstinstanzlichen Beschluss vom Arbeitgeber eine Namensliste der angeschriebenen Beschäftigten mit den Daten der Absendung der Anfrage und des Rücklaufs und mit dem Ergebnis der Anfrage erhalten (OVG Berlin-Bbg vom 20.11.2008 Az. OVG 60 PV 9.07 RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 17 P 09.166
    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG (vgl. ausführlich BayVGH vom 6.4.2009 Az. 17 P 09.166 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 17 P 14.2689

    Anspruch des Personalrats auf Mitteilung der Namen der vom betrieblichen

    Die Mitteilung anonymisierter Daten reicht zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe - entgegen der bislang vom Senat vertretenen Auffassung (vgl. BayVGH, B. b. 30.4.2009 - 17 P 08.3389 - VGH n. F. 62, 41 Rn. 25 ff.; B. b. 12.6.2012 - 17 P 11.1140 - PersV 2012, 383 Rn. 17 ff.) - nicht aus.

    Der Senat gibt diesbezüglich seine insbesondere im Beschluss vom 12. Juni 2012 - 17 P 11.1140 - (PersV 2012, 383 Rn. 17 ff.) vertretene Rechtsauffassung auf.

  • VG München, 04.11.2014 - M 20 P 13.3160

    Überwachungsaufgabe des Personalrats; Informationsanspruch des Personalrats als

    Durch diese Gestaltung ist auch den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 12.6.2012 - 17 P 11.1140 - PersV 2012, 383/384 = juris Rn. 17 ff.) dargelegten Bedenken zum sachgerechten Ausgleich der gegenläufigen Interessen ausreichend Rechnung getragen.
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