Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FZV § 3 Abs. 1 S. 1, § 6 Abs. 1 S. 1, § 13 Abs. 3, § 20 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 6 S. 1, § 46 Abs. 2
Verpflichtung zur Umschreibung eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs - Wolters Kluwer
Fahrzeugzulassung im Inland; Aufforderung zur Umschreibung; Wohnsitz des Halters; Amtsermittlungspflicht; Fahrzeugzulassung; Tschechische Re...
- rewis.io
Verpflichtung zur Umschreibung eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrzeugzulassung im Inland; Aufforderung zur Umschreibung; Wohnsitz des Halters; Amtsermittlungspflicht; Fahrzeugzulassung; Tschechische Republik; Umschreibung; Wohnsitz
- rechtsportal.de
Verpflichtung zur Umschreibung eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs; Wohnsitz des Halters des Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 01.02.2019 - M 23 K 18.3140
- VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350
Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt dabei hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit in Abweichung vom früheren Standortprinzip, dass Fahrzeuge dort zuzulassen sind, wo der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz hat (BR-Drs. 811/05 S. 170; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.12.2015 - 11 B 15.1350 - NJW 2016, 1350 Rn. 11 f.).Nachdem der polizeilichen Mitteilung zufolge ab dem 9. Mai 2017 insgesamt fünf Verwarnungen wegen Zuwiderhandlungen mit dem Fahrzeug im ruhenden Verkehr ausgesprochen wurden und somit nach objektiven Merkmalen von einem regelmäßigen Standort im Bundesgebiet auszugehen ist (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 22.12.2015, a.a.O. Rn. 14 ff.), war die Jahresfrist bei Erlass des Bescheids vom 28. Mai 2018 bereits abgelaufen.
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16). - VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1095
Verpflichtung zur Mitteilung des Erwerbers eines Kraftfahrzeugs (hier Kraftrad) …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780
Grundsätzlich hat jeder Prozessbeteiligte den Prozessstoff umfassend vorzutragen, also auch bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken; das gilt insbesondere für die "in seine Sphäre fallenden Ereignisse" (BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1095 - juris Rn. 9). - VG Ansbach, 28.06.2011 - AN 10 K 11.00590
Ummeldung eines Kraftfahrzeugs; Wohnortwechsel; gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2019 - 11 ZB 19.780
Die in § 13 Abs. 3 Satz 2 FZV vorgesehene Befugnis der Zulassungsbehörde, dem Halter, der diesen Pflichten nicht nachkommt, für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu untersagen, schließt als milderes Mittel auch die Aufforderung zur Ummeldung des Fahrzeugs mit ein (so zutreffend VG Ansbach, Gerichtsbescheid v. 28.6.2011 - AN 10 K 11.00590 - juris Rn. 18).
- VG Augsburg, 02.11.2021 - Au 3 K 19.2226
Betriebsuntersagung eines ausländischen Fahrzeugs
§ 13 FZV, der die Mitwirkungspflichten bei Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten regelt, setzt eine inländische Zulassung des Fahrzeugs voraus (…vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2015 - 11 B 15.1350 - juris Rn. 39; a.A. ohne nähere Begründung BayVGH, B.v. 12.7.2019 - 11 ZB 19.780 - juris Rn. 11).