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   VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549   

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VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549 (https://dejure.org/2000,5265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 N 98.3549 (https://dejure.org/2000,5265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 N 98.3549 (https://dejure.org/2000,5265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Zulässigkeit einer Beschränkung der Wohnnutzung auf ein festgelegtes Maß; Voraussetzungen für die Beachtlichkeit formeller Rügen gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Festsetzung "gewerblich genutzter Bauteile"; Zweck eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des Antragsrechts (verneint); Ausschluss der Wohnnutzung in einem Teil eines Mischgebiets; Wahrung des Gebietscharakters (bejaht); Höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Parzelle; Teilunwirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann in Teilbereichen eines Mischgebietes die Wohnnutzung ausgeschlossen werden? (IBR 2001, 331)

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 565
  • BauR 2001, 210
  • ZfBR 2001, 205
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Die Vorschrift lässt zu, dass die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden durch eine absolute Zahl, aber auch durch eine Verhältniszahl festgesetzt werden kann, wobei sich mit der Angabe einer absoluten Zahl vor allem das städtebauliche Ziel einer einheitlichen Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser), mit der Angabe einer relativen Zahl hingegen die Steuerung der Wohn- oder Besiedlungsdichte des Gebiets erreichen lässt (BVerwG vom 8.10.1998 E 107, 256 = NVwZ 1999, 415 ).

    Die Vorschrift ermöglicht aber nicht, dass die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in anderen Gebäuden als Wohngebäuden festgesetzt wird (BVerwG vom 8.10.1998 E 107, 256 = NVwZ 1999, 415 ).

  • VGH Bayern, 25.09.1997 - 27 B 90.1214

    Übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärung für einen Teil einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Der nach Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO erforderliche Ausfertigungsvermerk, der die Originalurkunde schafft und bezeugt, dass der Inhalt der Urkunde mit dem Satzungsbeschluss übereinstimmt (Bauer/Böhle/Masson/Samper, BayGO, Art. 26 RdNr. 8), erstreckt sich nicht auf andere Verfahrensschritte (BayVGH vom 25.9.1997 Az. 27 B 90.1214).
  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Diese allgemeine Zweckbestimmung des Mischgebiets schließt nicht generell aus, dass Mischgebiete auch nach ihren Hauptnutzungsarten gegliedert werden (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 1 B 98.3122).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Die Teilungültigkeit führt nicht zur Gesamtungültigkeit des Bebauungsplans, denn die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bewirken - für sich betrachtet - noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende sinnvolle städtebauliche Ordnung; die Antragsgegnerin hätte nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel wohl auch einen Plan mit diesem eingeschränkten Inhalt beschlossen (BVerwG vom 6.4.1993 NVwZ 1994, 272 ).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Der Antragsgegnerin ist zwar einzuräumen, dass auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und dass deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (BVerwG vom 23.1.1992 NVwZ 1992, 974/975).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Hierzu reicht aus, dass sich der Antragsteller als Miteigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen Festsetzungen wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (vgl. BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    Dem gemäß hält es das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt ist.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen als nach § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG vom 24.9.1998 E 107, 215 = DÖV 1999, 208 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2020 - 2 K 101/18

    Bebauungsplan für ein Gewerbebestandsgebiet; Typenzwang; städtebauliche Gründe

    Die Gliederung eines Mischgebiets durch einen teilweisen Ausschluss der Wohnnutzung kommt jedoch dann in Betracht, wenn es sich um einen Randstreifen handelt, der die Funktion einer Pufferzone zu einem Gewerbegebiet übernehmen soll, und der Charakter der Durchmischung in dem Gebiet insgesamt aufrechterhalten bleibt (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. September 2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 19 f.; NdsOVG, Urteil vom 13. März 2002 - 1 K 4221/00 - juris Rn. 17 ff., VG München, Urteil vom 26. April 2017 - M 9 K 16.1341 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 1 N 16.2379

    Gliederung eines Mischgebiets durch den Ausschluss von Wohnnutzung in einem

    So kommt die Gliederung eines Mischgebiets nach § 6 i.V.m. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 und Abs. 8 BauNVO durch einen teilweisen Ausschluss der Wohnnutzung in Betracht, wenn es nur um einen Randstreifen in Grundstückstiefe als "Pufferzone" zu einem angrenzenden Gewerbegebiet geht (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2006 - 1 BV 05.613 - BauR 2006, 1855; U.v. 6.2.2002 - 2 N 00.3406 - juris Rn. 28; U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - BayVBl 2001, 630).

    Der Ausschluss der Wohnnutzung gilt nur in etwa einem Fünftel des Gebiets (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - BayVBl 2001, 630), auf der übrigen Fläche war auch aufgrund der unbebauten Grundstücke noch das für ein Mischgebiet charakteristische Nebeneinander von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe möglich.

  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613

    Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass das gegliederte Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen Gebietscharakter bewahrt (vgl. BVerwG vom 22.12.1989 NVwZ-RR 1990, 171; BayVGH vom 3.8.2000 NVwZ-RR 2001, 224 = BayVBl 2001, 400; BayVGH vom 12.9.2000 BayVBl 2001, 630).
  • OVG Sachsen, 20.03.2007 - 1 D 20/04

    Ausfertigung; Private Grünfläche; Bauland; Anzahl der Wohnungen; Einliegerwohnung

    § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ermöglicht, dass die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden durch eine absolute Zahl oder eine Verhältniszahl festgesetzt wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 12.9.2000, BauR 2001, 210), wobei sich mit der Angabe einer absoluten Zahl vor allem das städtebauliche Ziel einer einheitlichen Struktur des Gebietes in Bezug auf die Wohnform (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser) und mit der Angabe einer relativen Zahl die Wohn- oder Besiedlungsdichte des Gebietes steuern lässt (BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BauR 1999, 148).
  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 03.2347

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; offensichtliche

    der Festsetzungen vorgesehene Begrenzung der Wohnungszahl "je Grundstück" nicht von der Ermächtigung des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden festzusetzen, gedeckt ist (BayVGH vom 12.9.2000 BayVBl 2001, 630 = BRS 63 Nr. 76 = DÖV 2001, 565).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2019 - 3 K 489/15

    Bauplanungsrecht -Ferienwohnungen im allgemeinem Wohngebiet

    Für die Begrenzung der Wohnungszahl je Baugrundstück ist auf der Grundlage der genannten Ermächtigung jedoch kein Raum (vgl. VGH München, Urt. v. 12.09.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Urt. v. 06.07.2004 - 1 N 2/04 - juris Rn. 108 ff.).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 1 N 20.558

    Unwirksamkeit eines im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplans

    Ferner lässt sie eine Begrenzung der Wohnungsanzahl je Baugrundstück nicht zu (vgl. BayVGH, U.v. 8.2.2022 - 1 N 20.1687 - juris Rn. 20; U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - BayVBl 2001, 630; OVG Saarl, U.v. 6.7.2004 - 1 N 2/04 - juris Rn. 108).
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Da auf einem Grundbuchgrundstück mehrere Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser errichtet werden können und die Festsetzung B.1.1 auch nicht lediglich das Verhältnis von Wohnungszahl und Grundstücksfläche regelt, ist die auf die Grundstücke abstellende Festsetzung über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nicht durch § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt; auch ist für den Bauwilligen nicht erkennbar, wieviel "Wohnungen in Wohngebäuden" er auf seinem Grundstück errichten darf (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21 "je Parzelle"; BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256 = juris Rn. 18 f.; ebs. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - BauR 1995, 351 = juris Rn. 25 zu § 3 Abs. 4 BauNVO 1977).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 1 CS 19.474

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz wegen Baunachbarrechts

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 12. September 2000 (1 N 98.3549) zutreffend ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB keine Grundlage für eine Begrenzung der Wohnungszahl je Baugrundstück darstellen kann (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 9 Rn. 70).
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2266

    Bebauungsplan wird den Bedürfnissen des Planungsgebiets gerecht -

    Da auf einem Grundbuchgrundstück mehrere Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser errichtet werden können und die Festsetzung B.1.1 auch nicht lediglich das Verhältnis von Wohnungszahl und Grundstücksfläche regelt, ist die auf die Grundstücke abstellende Festsetzung über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nicht durch § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt; auch ist für den Bauwilligen nicht erkennbar, wieviel "Wohnungen in Wohngebäuden" er auf seinem Grundstück errichten darf (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21 "je Parzelle"; BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256 = juris Rn. 18 f.; ebs. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - BauR 1995, 351 = juris Rn. 25 zu § 3 Abs. 4 BauNVO 1977).
  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 1 N 20.1687

    Erfolgreicher Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung

  • VG München, 26.04.2017 - M 9 K 16.1341

    Baugenehmigung für Reihenhäuser mit Betriebsinhaberwohnung

  • VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929

    Erfolglose (Untätigkeits-)Klage auf Baugenehmigung wegen bestehender

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