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   VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090   

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https://dejure.org/2011,65394
VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090 (https://dejure.org/2011,65394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090 (https://dejure.org/2011,65394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2011 - 13a ZB 11.30090 (https://dejure.org/2011,65394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei mehreren jeweils selbständig tragenden Gründen; Gefährdung für Rückkehrer; Versorgungslage in Kabul; alleinstehender arbeitsfähiger Mann; Schutzlücke bei extremer Gefahrenlage wegen Verhungerns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Eine extreme Gefahrenlage im Sinn einer Schutzlücke besteht z.B. dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226).

    Wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen, hängt im Übrigen ohnehin wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG vom 29.6.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133; BVerfG vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133; BVerfG vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Es sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133; BVerfG vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Wenn ein Urteil nebeneinander auf mehrere jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann ein Rechtsmittel nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 11.4.2003 NJW 2003, 2255; vom 17.12.2010 BayVBl 2011, 352).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Wenn ein Urteil nebeneinander auf mehrere jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann ein Rechtsmittel nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 11.4.2003 NJW 2003, 2255; vom 17.12.2010 BayVBl 2011, 352).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090
    Außerdem ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mittlerweile geklärt, dass ein arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten etwa in Kabul ein kümmerliches Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten (BayVGH vom 3.2.2011 13a B 10.30394; s. auch UNHCR Eligibility Guidelines Afghanistan vom 17.12.2010, HCR/EG/AFG/10/04 S. 40: "single males").
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