Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife; Rechtsschutzbedürfnis; Bewertung der Prüfungsleistungen; Vertretbarkeit der Lösung; Unterrichtsmaterial einer anderen Lehrkraft; Internet als Erkenntnisquelle des Gerichts; Bewertung der Schrift; pädagogischer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsarbeit (Beschaffenheit) - Lesbarkeit und Rechtschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Da die auch in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich noch mögliche Erläuterung der Korrektur durch den Erstprüfer (vgl. BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922; BayVGH vom 14.9.2000 VGH n.F. 54, 183/187 und vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 ) mit der von der Schule vorgelegten Stellungnahme der Fachbetreuerin übereinstimmt, war das Verwaltungsgericht allein aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht verpflichtet, zur Klärung der fachlichen Vertretbarkeit der von der Klägerin gewählten Formulierung ein Sachverständigengutachten einzuholen, zumal die Klägerin in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag mehr gestellt hatte.Daher kann sie insoweit weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils geltend machen noch den Verfahrensfehler der unvollständigen "Abarbeitung" eines Beweisbeschlusses rügen (vgl. BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922).
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266). - BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, setzt voraus, dass die Bewertung einer vom Prüfling angesprochenen Aufgabe fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl 1994, 1356).
- VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.640
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Da die auch in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich noch mögliche Erläuterung der Korrektur durch den Erstprüfer (vgl. BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922; BayVGH vom 14.9.2000 VGH n.F. 54, 183/187 und vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 ) mit der von der Schule vorgelegten Stellungnahme der Fachbetreuerin übereinstimmt, war das Verwaltungsgericht allein aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht verpflichtet, zur Klärung der fachlichen Vertretbarkeit der von der Klägerin gewählten Formulierung ein Sachverständigengutachten einzuholen, zumal die Klägerin in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag mehr gestellt hatte. - VGH Bayern, 14.04.2009 - 7 ZB 09.223
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Begründung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
So ist es einem Prüfer beispielsweise nicht verwehrt, aus zuvor festgestellten Mängeln der Arbeit wie etwa dem Auslassen eines wesentlichen Teils der Aufgaben und erkennbaren Schwierigkeiten bei der Bearbeitung des verbleibenden Teils auf vorhandene Lücken im Wissensstand des Prüflings zu schließen und damit die Leistungsbewertung zu begründen (BayVGH vom 14.4.2009 Az. 7 ZB 09.223). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266).