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   VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575   

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https://dejure.org/2010,69379
VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 (https://dejure.org/2010,69379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 (https://dejure.org/2010,69379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 11 ZB 09.2575 (https://dejure.org/2010,69379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰);Entziehung der Fahrerlaubnis und Verbot, Fahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen;Strukturelle Gleichheit der Voraussetzungen der Kraftfahreignung und der Eignung zum Führen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
    Bereits in der Entscheidung vom 15. Juli 1988 (BVerwGE 80, 43/45) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Rückgriff auf die Ergebnisse kurz zuvor veröffentlichter verkehrsmedizinischer Untersuchungen ausgeführt, dass ein "Geselligkeitstrinker" alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 â?° oder maximal 1, 3 â?° verträgt, während Personen, die Blutalkoholwerte über etwa 1, 6 â?° erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
    BAK-Werte von über 1, 3 â?° sind mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten deshalb keinesfalls mehr zu vereinbaren; sie setzen eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraus (NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54/55).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
    Werden BAK-Werte von über 1, 6 â?° nachgewiesen, so belegt das ein abnormes Trinkverhalten, bei dem sich der übermäßige Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt haben muss und bei dem die physiologische Barriere - kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens - überschritten wurde (VGH BW vom 19.9.2005 DAR 2006, 32/36).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
    Der Kläger wendet sich zunächst gegen folgende Aussage im angefochtenen Urteil, die das Verwaltungsgericht annähernd wörtlich aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2006 (Az. 11 ZB 06.41/11 C 05.3297/11 C 05.3298, RdNr. 22) übernommen hat:.
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
    Soweit der Kläger in Abschnitt 2 der Antragsbegründung vorbringt, die Beklagte habe ihr Ermessen hinsichtlich der Frage nicht ausgeübt, ob ihm das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge vollständig untersagt oder ob diese Befugnis nur mit Auflagen bzw. Beschränkungen versehen wird, ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 22. Oktober 2009 (Az. 11 ZB 09.832 RdNr. 10) klargestellt hat, dass die Auswahl zwischen den nach § 3 Abs. 1 FeV in Betracht kommenden Maßnahmen nicht primär eine Ermessensfrage darstellt, sondern dass hierbei - gleichsam auf einer ersten Stufe - eine rechtlich gebundene Entscheidung zu fällen ist: Zunächst muss entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprüft werden, welche die Verkehrssicherheit gewährleistende Maßnahme den Betroffenen am wenigsten belastet, d.h. ob die beabsichtigte Maßnahme verhältnismäßig ist und nicht gegen das Übermaßverbot verstößt.
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass sie künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind die genannten Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Das Fahren eines Fahrrads unter einer die Eignung ausschließenden Alkoholisierung ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Mit den diesbezüglichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die von unter Drogeneinfluss stehenden Fahrern fahrerlaubnisfreier Fahrzeugen ausgehende Gefahr schwerer Unfälle, insbesondere durch unkontrolliertes und für andere Verkehrsteilnehmer unvorhersehbares Verhalten (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 11 f.), sei nicht zu vernachlässigen und die konkreten Betäubungsmittelkonzentrationen in seinem Blut untertags sprächen für ein völlig fehlendes Gefährdungsbewusstsein, hat er sich nicht auseinandergesetzt.
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind die genannten Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; v. 8.2.2010 ZfS 2010, 296; v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713

    Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens

    Ein derartig hoher Wert deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 a.a.O S. 166 f.; BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei die Fahrerin nicht

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).
  • VG Augsburg, 14.06.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei der Fahrer nicht Inhaber

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).
  • VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119

    Rechtmäßige Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).
  • VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

  • VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200

    Alkoholfahrt mit dem Fahrrad (1,94 Promille); Anforderung eines

  • VG Trier, 30.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

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