Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79800
VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706 (https://dejure.org/2007,79800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2007 - 7 N 07.1706 (https://dejure.org/2007,79800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 7 N 07.1706 (https://dejure.org/2007,79800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,79800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Gemeindegebiet, Verbandsschulen und Lehrangebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.07.1994 - 7 N 93.2294
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Das Gericht kann insoweit einen Verstoß gegen höherrangiges Recht nur feststellen, wenn die getroffene Regelung mit den in Art. 32 Abs. 2 bis Abs. 4 BayEUG niedergelegten Grundsätzen über die Gliederung der Volksschulen nicht vereinbar ist oder auf unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen, sachwidrigen Erwägungen oder einem fehlerhaften Abwägungsvorgang beruht, insbesondere gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Satz 1 BV, Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit verstößt (std. Rechtsprechung, z.B. BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994, 690).

    Der Grundsatz der Mehrzügigkeit der Hauptschule stellt vielmehr eine gesetzliche Leitlinie dar, die auf ein optimales Unterrichtsangebot abzielt und in der Regel Vorrang vor örtlichen und räumlichen Gegebenheiten hat (BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994, 690/691 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.08.2004 - 7 N 04.1634

    Schulsprengeländerung, Auflösung zweier Teilhauptschulen (I und II) zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Bei dieser schulorganisatorischen Entscheidung waren allerdings nicht nur die Interessen der von den Schulauflösungen unmittelbar betroffenen Schüler und Gemeinden, sondern auch das öffentliche Interesse am Aufbau und Erhalt einer den gesetzlichen Zielvorgaben entsprechenden Hauptschulstruktur in der Region C zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 12.8.2004 Az. 7 N 04.1634).

    Im Bereich der Schulorganisation, für die spezielle gesetzliche und pädagogische Anforderungen gelten, kann diesem Aufbauprinzip nach feststehender Rechtsprechung des Senats von vornherein nur subsidiäre Bedeutung zukommen (BayVGH vom 12.8.2004 Az. 7 N 04.1634 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Derartige Optimierungsgebote ergeben sich auch nicht aus dem in Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV verankerten kommunalen Selbstverwaltungsrecht, das die Gemeinden nicht vor staatlich angeordneten Zusammenschlüssen im Schulbereich schützt (BVerfG vom 24.6.1969 BVerfGE 26, 228/238 f.; BayVerfGH vom 22.7.1983 VerfGH 36, 111/119).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Dieser Grundsatz bezeichnet ein allgemeines verwaltungsorganisatorisches Postulat, wonach sich im Interesse der politischen Integration und der Verwaltungsökonomie die (örtlichen) Zuständigkeitsgebiete von Sonderbehörden und Gerichten mit denen der allgemeinen inneren Verwaltung bzw. der Gemeinden und Gemeindeverbände decken sollen (BVerwG vom 17.3.1992 BVerwGE 90, 88/92 unter Hinweis auf Wagener, GewArch 1979, 73/75).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Eine Verletzung der Finanzhoheit der Antragstellerin würde dabei voraussetzen, dass sie infolge der zusätzlichen Belastungen ihre sonstigen Angelegenheiten nicht mehr angemessen oder in dem erforderlichen Mindestmaß erfüllen könnte (vgl. BVerfG vom 15.10.1985 BVerfGE 71, 25/36 f.; BayVGH a.a.O.).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Eine formelle Begründung ist für Rechtsverordnungen der vorliegenden Art zwar gesetzlich nicht vorgesehen und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 26.1.1987 NVwZ 1987, 879; BVerwG vom 10.1.2007 NVwZ 2007, 958 f.).
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
    Eine formelle Begründung ist für Rechtsverordnungen der vorliegenden Art zwar gesetzlich nicht vorgesehen und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 26.1.1987 NVwZ 1987, 879; BVerwG vom 10.1.2007 NVwZ 2007, 958 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht