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   VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388   

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VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388 (https://dejure.org/2015,8222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2015 - 12 ZB 13.388 (https://dejure.org/2015,8222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2015 - 12 ZB 13.388 (https://dejure.org/2015,8222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an ein Auskunftsverlangen nach § 97a Abs. 1 SGB VIII im Zusammenhang mit der Kostenbeitragsfestsetzung für Jugendhilfemaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    SGB VIII, Jugendamt, Verwaltungsgerichte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB § 27; SGB § 34; SGB § 65; SGB § 97a
    Anforderungen an ein Auskunftsverlangen nach § 97a Abs. 1 SGB VIII im Zusammenhang mit der Kostenbeitragsfestsetzung für Jugendhilfemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Der an der Bewilligung der Jugendhilfemaßnahme unbeteiligte, nicht sorgeberechtigte Elternteil, der zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden soll, kann die Rechtmäßigkeit der bewilligten Hilfe über die Negativevidenz hinaus erst im Kostenbeitragsfestsetzungsverfahren inzident überprüfen lassen (vgl. Niedersächsisches OVG, a.a.O.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, U.v. 17.3.2011 - 12 S 2823/08 - NVwZ-RR 2011, 770 ff. LS 1).

    Dies berücksichtigt der Kläger nicht hinreichend, wenn er auf das Urteil des baden württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.3.2011 (NVwZ-RR 2011, 770 ff.) verweist, der in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme im Kostenbeitragsfestsetzungsverfahren vornimmt, nicht jedoch bei Verpflichtung des Kostenbeitragspflichtigen zur Auskunftserteilung über seine Einkommensverhältnisse.

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Das Verwaltungsgericht verweist diesbezüglich zutreffend darauf, dass das Erstellen eines Hilfeplans nach § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Jugendhilfemaßnahme ist, wenn deren Notwendigkeit und Geeignetheit auch ohne schriftliche Fixierung in einem Hilfeplan festgestellt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 Rn. 39).
  • VG München, 03.09.2014 - M 18 K 13.1756

    Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Internat; geeignete Hilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine Internatsunterbringung a priori eine ungeeignete Maßnahme der Hilfe zur Erziehung in Form der Heimunterbringung darstellt (vgl. hierzu VG München, U.v. 3.9.2014 - M 18 K 13.1756 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.1992 - 4 L 57/90

    Auskunftsverlangen; Aufforderung; Verhältnismäßigkeit; Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung zu § 116 BSHG (BayVGH, B.v.18.4.2005 - 12 CS 04.3362 - juris; Niedersächsisches OVG, U.v. 8.4.1992 - 4 L 57/90 - juris) bezieht sich allein auf Umfang und Reichweite des Auskunftsanspruchs als solchen.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 4 LA 50/12

    Inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme i.R.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Denn die Übertragung der maßgeblichen sozialhilferechtlichen Grundsätze (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich Niedersächsisches OVG, B.v. 17.9.2013 - 4 LA 50/12 - NJW 2013, 3802 f. Rn. 5) auf den Auskunftsanspruch nach § 97a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bewirkt ein Entfallen der Pflicht zur Auskunftserteilung nur, solange nicht offensichtlich ist oder sogar feststeht , dass die Heranziehung des Betroffenen zu einem Kostenbeitrag wegen der Rechtswidrigkeit der Hilfegewährung ausscheidet.
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 12 C 13.1183

    Anspruch auf Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Daher beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Maßnahme darauf, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet, keine sachfremden Erwägungen angestellt und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 18, ständige Rspr.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    1.2 Auch die Berufung auf die sog. Negativevidenz und die zum Auskunftsverlangen im Sozialhilferecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 21.1.1993 - 5 C 22.90 - BVerwGE 91, 375; U.v. 17.6.1993 - 5 C 43.90 - BVerwGE 92, 330) führt nicht zu Richtigkeitszweifeln an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Bayern, 18.04.2005 - 12 CS 04.3362
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung zu § 116 BSHG (BayVGH, B.v.18.4.2005 - 12 CS 04.3362 - juris; Niedersächsisches OVG, U.v. 8.4.1992 - 4 L 57/90 - juris) bezieht sich allein auf Umfang und Reichweite des Auskunftsanspruchs als solchen.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 13.388
    1.2 Auch die Berufung auf die sog. Negativevidenz und die zum Auskunftsverlangen im Sozialhilferecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 21.1.1993 - 5 C 22.90 - BVerwGE 91, 375; U.v. 17.6.1993 - 5 C 43.90 - BVerwGE 92, 330) führt nicht zu Richtigkeitszweifeln an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 3 A 110/22

    Auskunftserteilung; Inobhutnahme; Verwaltungsakt; Unzulässigkeit; Aufhebung

    Mit dem Verwaltungsgericht ist der Senat der Überzeugung, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Schreiben des Beklagten vom 6. Oktober 2020 um einen Verwaltungsakt handelt, da durch ihn der Kläger auf der Grundlage von § 97a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zur Auskunftserteilung aufgefordert wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. April 2015 - 12 ZB 13.388 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
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