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   VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504   

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VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504 (https://dejure.org/2016,13925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2016 - 3 BV 14.2504 (https://dejure.org/2016,13925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 3 BV 14.2504 (https://dejure.org/2016,13925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Heilbehandlungskosten eines Polizeibeamten aufgrund eines Dienstunfalls

  • rewis.io

    Heilbehandung im Wege der Dienstunfallfürsorge - Kreuzbandplastik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstunfallfürsorge; Angemessenheit der Aufwendungen; Kreuzbandplastik; Zielleistungsprinzip; GOÄ; Leistungsbeschreibung; Heilbehandlung; Heilbehandlungskosten

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Heilbehandlungskosten eines Polizeibeamten aufgrund eines Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Daraus folgt zugleich die Selbstverständlichkeit, dass Leistungen, die nicht Bestandteil einer anderen abgerechneten Leistung sind, abrechenbar sind, soweit es sich um selbstständige Leistungen handelt (vgl. BGH, U. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43 - juris Rn. 6).

    Nur dieser Grund rechtfertigt es, eine erbrachte Leistung, soweit sie selbstständig ist, nicht zu honorieren (vgl. BGH, U. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43 - juris Rn. 7).

    Daran wird deutlich, dass es einer genaueren Betrachtung der Reichweite jeder in Rede stehenden Gebührenposition bedarf und aus dem Umstand, dass nach ärztlicher Kunst verschiedene Leistungen in zeitlichem Zusammenhang zu erbringen sind, nicht ohne weiteres zu schließen ist, es liege nur eine Zielleistung vor, im Verhältnis zu der sich die anderen als unselbstständige Hilfs- oder Begleitverrichtungen darstellten (vgl. BGH, U. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43 - juris Rn. 8).

    Das Zielleistungsprinzip allein kann aber nicht dafür in Anspruch genommen werden, vom Verordnungsgeber als selbstständig angesehene Leistungen zum Bestandteil einer anderen Leistung zu machen (vgl. BGH, U. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43 - juris Rn. 9).

    Der Bundesgerichtshof hat betont, dass das Zielleistungsprinzip allein nicht dafür in Anspruch genommen werden kann, vom Verordnungsgeber als selbstständig angesehene Leistungen zum Bestandteil einer anderen Leistung zu machen (vgl. BGH, U. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43 - juris Rn. 9).

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03

    Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Dies gilt etwa für die Komplexleistung in GOÄ Nr. 2297, die ausdrücklich auch die Leistungen der Nrn. 2295 und 2296 umfasst oder für eine Komplexleistung GOÄ Nr. 2757 im Verhältnis zu Nr. 2260 (vgl. BGH. U. v. 13.5.2004 - III ZR 344/03 - BGHZ 159, 142 - juris).

    Solche sich häufig auch auf die Kosten der Leistungserbringung auswirkende Innovationen können gebührenrechtlich nur im Zuge der Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses durch den Verordnungsgeber Berücksichtigung finden (vgl. BGH, U. v. 13.5.2004 - III ZR 344/03 - BGHZ 159, 142 - juris Rn. 17).

  • LG München II, 10.02.2009 - 8 S 3626/08

    Negativurteil zum arthroskopischen Kreuzband-Ersatz

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Der Beklagte verweist insbesondere auf die Urteile des Landgerichts München I vom 31. März 2010 (9 S 13229/09) und des Landgerichts München II vom 10. Februar 2009 (8 S 3626/08).

    Der Senat schließt sich damit den Urteilen des Landgerichts München I vom 31. März 2010 (9 S 13229/09, nicht veröffentlicht), des Landgerichts München II vom 10. Februar 2010 (8 S 3626/08, nicht veröffentlicht) und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Oktober 2013 (AN 1 K 13.00010 - juris) an, wenngleich insoweit einschränkend, als die Sehnenentnahme als nicht methodischer Einzelschritt der GOÄ Nr. 2191 dem Leistungstatbestand GOÄ Nr. 2064 zugeordnet wird.

  • BGH, 21.01.2010 - III ZR 147/09

    Arztvertrag: Abrechenbarkeit des Einsatzes einer computergestützten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Auch der Bundesgerichtshof betont in seinem Urteil vom 21. Januar 2010 (III ZR 147/09 - NJW-RR 2010, 1355 - juris Rn. 10), dass für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, nach § 4 Abs. 2a GOÄ eine Gebühr nicht berechnet werden kann.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Die sich danach stellenden Rechtsfragen der Abrechnungsfähigkeit bestimmter ärztlicher Leistungen stellen für die Beihilfegewährung vorgreifliche zivilrechtliche Rechtsfragen des Rechtsverhältnisses zwischen Arzt und Patient dar (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.2004 - 2 C 34/03 - ZBR 2005, 169 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.1304

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Es ist somit bei Anlegung eines abstrakt-generellen Maßstabs wegen des abrechnungstechnischen Zwecks des § 4 Abs. 2a Satz 1 und 2 GOÄ vor allem der Inhalt und systematische Zusammenhang der in Rede stehenden Gebührenpositionen zu beachten und deren Bewertung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B. v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.1304 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 1 K 13.00010

    Zielleistungsprinzip; Abrechnung von Leistungen der Nr. 2083 GOÄ neben Nr. 2191

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
    Der Senat schließt sich damit den Urteilen des Landgerichts München I vom 31. März 2010 (9 S 13229/09, nicht veröffentlicht), des Landgerichts München II vom 10. Februar 2010 (8 S 3626/08, nicht veröffentlicht) und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Oktober 2013 (AN 1 K 13.00010 - juris) an, wenngleich insoweit einschränkend, als die Sehnenentnahme als nicht methodischer Einzelschritt der GOÄ Nr. 2191 dem Leistungstatbestand GOÄ Nr. 2064 zugeordnet wird.
  • VG Hannover, 30.03.2017 - 13 A 6499/16

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Negativliste; Prozesszinsen; Umweltkontrollgerät

    Der Anspruch des Klägers auf Gewährung von Prozesszinsen ergibt sich aus § 291 BGB analog (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Mai 2016 - 3 BV 14.2504 -, Rn. 43, juris).
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