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   VGH Bayern, 13.08.2002 - 22 CS 02.1347   

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https://dejure.org/2002,11902
VGH Bayern, 13.08.2002 - 22 CS 02.1347 (https://dejure.org/2002,11902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2002 - 22 CS 02.1347 (https://dejure.org/2002,11902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2002 - 22 CS 02.1347 (https://dejure.org/2002,11902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UrhWahrnG §§ 1, 19 Abs. 1
    Untersagung der Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsrechte der sogenannten elektronischen Pressespiegel; Betätigung als Verwertungsgesellschaft ohne erforderliche Erlaubnis; Regelungen der Erlaubnispflicht für eine Betätigung als Verwertungsgesellschaft; Information für die Marktteilnehmer über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 274
  • ZUM 2003, 78
  • ZUM 2003, 79
  • afp 2002, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 23.03.1962 - BT-Drs IV/271
    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2002 - 22 CS 02.1347
    Die vom Gesetzgeber mit dieser Regelung verbundenen Vorstellungen werden in der amtlichen Begründung mitgeteilt (BT-Drs. IV/271 S. 14): "Durch diese Bestimmung wird eine Wahrnehmung von Rechten ohne erforderliche Erlaubnis unmöglich gemacht".

    Dieses Recht wird ergänzt durch gewisse Unterrichtungspflichten der Verwertungsgesellschaften" (BT-Drs. IV/271, S. 12).

    Für diese Auslegung des § 1 UrhwahrnG spricht auch die Erläuterung in der amtlichen Begründung, "dass z.B. Verlagsunternehmen, die von mehreren Urhebern Rechte zur Auswertung für eigene Rechnung erworben haben, dem Gesetz selbst dann nicht unterfallen, wenn sie die Rechte zusammengefasst auswerten und damit im Außenverhältnis wie eine Verwertungsgesellschaft auftreten (BT-Drs. IV/271, S. 14).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2002 - 22 CS 02.1347
    Auslegungs- und Anwendungsprobleme müssen zwar nicht völlig ausgeschlossen sein; bei starken Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl ist aber zu fordern, dass mit herkömmlichen juristischen Methoden keine klaren Ergebnisse erzielt werden können, zumindest in enger Anlehnung an die Gesetzesbegründung (BVerfG v. 4.11.1992, BVerfGE 87, 287/317 f.).
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