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   VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196   

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VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196 (https://dejure.org/2014,21561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2014 - 19 CS 14.1196 (https://dejure.org/2014,21561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2014 - 19 CS 14.1196 (https://dejure.org/2014,21561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unmöglichkeit einer Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Heimatland Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Äußerung der Empfangsbereitschaft; Ehegattennachzug zu einem Pflegebedürftigen

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 30, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Sicherung des Lebensunterhalts, Regelvoraussetzung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Visumserfordernis, Visumsverfahren, familiäre Lebensgemeinschaft, Achtung des Familienlebens, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Spracherfordernis, Deutschkenntnisse, Zumutbarkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Einem Ausländer, dessen Nachzugsbegehren in Widerspruch zu solchen Belangen steht, ist es zuzumuten, seine im Bundesgebiet verfolgten Aufenthaltszwecke (Erwerbstätigkeit, Studium o. ä.) zu Gunsten des Familienlebens zurückzustellen (BVerwG, U.v. 26.08.2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370, juris Rn. 27, 31, und vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 45 sowie OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.05.2012 - OVG 2 B 8.11 - juris Rn. 25).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich kann auch auf andere Weise (einfachgesetzlich) herbeigeführt werden, insbesondere durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der Spracherwerbs nach § 16 Abs. 5 AufenthG (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8/09 - Juris Rn. 46).

  • OLG Köln, 04.07.2006 - 6 W 81/06

    Wirksame Fax-Zustellung von Schriftstücken nur bei unzweifelhafter

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Eine Willensäußerung dahingehend, das Schriftstück anzunehmen (Empfangsbereitschaft) ist - anders als etwa bei einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher - zwingende Voraussetzung der wirksamen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (vgl. Engelhardt/App. VwZG, VwVG, 9. Aufl. 2011, § 5 VwZG Rn. 3,18); der Empfänger muss an der Zustellung willentlich mitwirken (vgl. OLG Hamm, U.v. 12.1.2010 - 4 U 193/09 - Juris Rn. 25 ff., und OLG Köln, B.v. 4.7.2006 - 6 W 81/06 - Juris Rn. 7 ff., jeweils unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 30.6 2008 - L 1 U 373/07 - Juris Rn. 26).

    Wer mit der Möglichkeit rechnet, dass der Verfahrensbevollmächtigte die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis missbräuchlich zu einer Verschiebung des Zustellungszeitpunktes nutzt (in ihrer Klageerwiderung vom 13.11.2013 hat die Antragsgegnerin angemerkt, just bei dieser Kanzlei falle Derartiges nicht zum ersten Mal auf), muss auf andere Zustellungsarten zurückgreifen (OLG Köln, B.v. 4.7.2006, a.a.O.; die dem Art. 5 Abs. 4 VwZVG entsprechende Vorschrift des § 174 Abs. 1 ZPO ergänzt die in beiden Vorschriften enthaltene Aufzählung von Berufen um sonstige Personen, bei denen "aufgrund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann").

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Einem Ausländer, dessen Nachzugsbegehren in Widerspruch zu solchen Belangen steht, ist es zuzumuten, seine im Bundesgebiet verfolgten Aufenthaltszwecke (Erwerbstätigkeit, Studium o. ä.) zu Gunsten des Familienlebens zurückzustellen (BVerwG, U.v. 26.08.2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370, juris Rn. 27, 31, und vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 45 sowie OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.05.2012 - OVG 2 B 8.11 - juris Rn. 25).

    Die Regelvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird in einem Fall, in dem - wie hier - die familiäre Lebensgemeinschaft nur in Deutschland gelebt werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, regelmäßig zurückgedrängt (Dienelt, a.a.O., § 27 Rn. 69 unter Hinweis auf den B. des BVerfG v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81/95 und auf das U. des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.5.2012 - OVG 2 B 8/11 - Juris Rn. 25).

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Eine Willensäußerung dahingehend, das Schriftstück anzunehmen (Empfangsbereitschaft) ist - anders als etwa bei einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher - zwingende Voraussetzung der wirksamen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (vgl. Engelhardt/App. VwZG, VwVG, 9. Aufl. 2011, § 5 VwZG Rn. 3,18); der Empfänger muss an der Zustellung willentlich mitwirken (vgl. OLG Hamm, U.v. 12.1.2010 - 4 U 193/09 - Juris Rn. 25 ff., und OLG Köln, B.v. 4.7.2006 - 6 W 81/06 - Juris Rn. 7 ff., jeweils unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 30.6 2008 - L 1 U 373/07 - Juris Rn. 26).

    Eine Heilung dergestalt, dass von einer (zur Klageverfristung führenden) Zustellung vor dem 6. Oktober 2013 auszugehen wäre, scheidet aus; der Mangel des Empfangswillens kann nicht geheilt werden (OLG Hamm, U.v. 12.1.2010, a.a.O. Rn. 30; vgl. im Übrigen den Wortlaut der Vorschrift des Art. 9 VwZVG).

  • VGH Bayern, 20.07.2006 - 9 ZB 06.30659
    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Die Antragstellerin, eine am ... geborene aserbaidschanische Staatsangehörige, hat zusammen mit ihrem am ... geborenen Ehemann und den am ... bzw. am ... geborenen Kindern nach der Einreise in das Bundesgebiet im Juli 2004 erfolglos ein Asylverfahren durchgeführt (Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch B. des Verwaltungsgerichtshofs vom 20.7.2006 Az. 9 ZB 06.30659).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Die Regelvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird in einem Fall, in dem - wie hier - die familiäre Lebensgemeinschaft nur in Deutschland gelebt werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, regelmäßig zurückgedrängt (Dienelt, a.a.O., § 27 Rn. 69 unter Hinweis auf den B. des BVerfG v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81/95 und auf das U. des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.5.2012 - OVG 2 B 8/11 - Juris Rn. 25).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Einem Ausländer, dessen Nachzugsbegehren in Widerspruch zu solchen Belangen steht, ist es zuzumuten, seine im Bundesgebiet verfolgten Aufenthaltszwecke (Erwerbstätigkeit, Studium o. ä.) zu Gunsten des Familienlebens zurückzustellen (BVerwG, U.v. 26.08.2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370, juris Rn. 27, 31, und vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 45 sowie OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.05.2012 - OVG 2 B 8.11 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zustellung ist allein derjenige, in dem der Zustellungsempfänger bestätigt, dass er das zuzustellende Dokument als zugestellt annimmt (BVerfG, B.v. 27.3.2001 - ZBvR 2211/97 - NJW 2001, 1563 f., Engelhardt/App, a.a.D., Rn. 21; Sadler, VwVG, VwZG, 5. Aufl. 2002, § 5 VWZG Rn. 37 ff.).
  • VG Ansbach, 18.07.2007 - AN 15 K 07.30409
    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196
    Durch Urteil vom 18. Juli 2007 (AN 15 K 07.30409) hat das Verwaltungsgericht das Bundesamt hinsichtlich des Ehemanns der Antragstellerin zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG verpflichtet, weil dieser in seinem Heimatland - insbesondere wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (früher Traktorfahrer, nunmehr gesundheitlich stark eingeschränkt) - die zur Verhinderung eines erneuten Herzinfarkts und wegen Depressionen erforderliche medizinische Behandlung nicht erschwingen könne.
  • VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17

    Inobhutnahme, hier: Antrag nach § 123 VwGO

    (2) In dem Fall, dass - wie hier - die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind, ist ein Anordnungsanspruch dann zu bejahen, wenn eine Nachteilsabwägung zu einem Überwiegen der Interessen des Antragstellers führt (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 25; B. v. 13.08.2014 - 19 CS 14.1196, juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 12.06.2017 - Au 1 K 17.473

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Entgegen den Ausführungen der Bevollmächtigten des Klägers ist eine Heilung hier auch möglich, da dieser durch seine Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis zumindest konkludent zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. dazu BVerwG, B. v. 29.4.2011 - 8 B 86/10 - juris Rn. 6ff.; BayVGH, U.v. 13.8.2014 - 19 CS 14.1196 - juris Rn. 18ff.).
  • VG München, 20.08.2020 - M 10 K 18.5414

    Schuldner einer Sondernutzungsgebühr

    Eine Willensäußerung dahingehend, das Schriftstück anzunehmen (Empfangsbereitschaft) ist zwingende Voraussetzung der wirksamen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (vgl. BVerwG, B.v. 30.11.1993 - 7 B 91.93 - BeckRS 1993, 31246422; BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 19 CS 14.1196 - BeckRS 2014, 55294 Rn. 19).
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