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   VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821   

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https://dejure.org/2020,22538
VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 (https://dejure.org/2020,22538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 (https://dejure.org/2020,22538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2020 - 20 CS 20.1821 (https://dejure.org/2020,22538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ("Steh-Bier-Verbot") in Bamberg

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 16 Abs. 8, § 28 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1
    Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke wegen Ausbreitung des Coronavirus

  • rewis.io

    Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke wegen Ausbreitung des Coronavirus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ("Steh-Bier-Verbot") in Bamberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steh-Bier-Verbot in Bamberg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona: "Steh-Bier-Verbot" bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufiges Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in Bamberg voraussichtlich rechtmäßig - Verbot als geeignete Maßnahme um die Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. März 2012 (3 C 16/11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 32) einen allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätzen entnommenen gleitenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab verwendet, bezieht sich das ausdrücklich nur auf die Frage, wann von einem Ansteckungsverdächtigen i.S.v. § 2 Nr. 7 IfSG ausgegangen werden kann.

    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24).

    Diese Einschätzung hat bereits der Gesetzgeber vorgezeichnet, der die Beschränkung von Ansammlungen in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG beispielhaft als geeignete Schutzmaßnahme herausgehoben hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 26 unter Verweis auf BT-Drs.

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 25) zu § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a.F., wonach vorrangige Adressaten die in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a.F. benannten Personengruppen (damals nur Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) seien, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr, eine übertragbare Krankheit weiterzuverbreiten, nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehr- und Polizeirechts als "Störer" anzusehen seien, lässt sich auf die derzeit geltende Gesetzesfassung jedenfalls nicht ohne entsprechende Anpassungen übertragen, zumal unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemie, die den Gesetzgeber zu der besagten Änderung veranlassten, aus tatsächlichen Gründen vielfach gar nicht klar ist, ob eine Person "Störer" oder "Nichtstörer" im hergebrachten Sinne ist (OVG NW, B.v. 31.7.2020 - 13 B 739/20.NE - juris Rn. 42).

    Der Gesetzgeber hat § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG als Generalklausel ausgestaltet, da sich die Bandbreite der Schutzmaßnahmen, die bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht im Vorfeld bestimmen lässt und hat schon im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes zu § 34 BSeuchG ausdrücklich klargestellt, dass Maßnahmen nicht nur gegen die in Satz 1 (seinerzeit neu) Genannten (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige usw.) in Betracht kämen, sondern auch gegenüber "Nichtstörern" (BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BT-Drs. 19/18111 S. 25 und BT-Drs. 8/2468 S. 27); vgl. auch BayVGH, B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1127 - juris Rn. 35 ff.; jeweils m.w.N.; ebenso bereits BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500

    Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    566/99 S. 169 f.; vgl. zum allgemeinen Verbot von Ansammlungen in § 5 Abs. 1 der 6. BayIfSMV BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 - juris Rn. 47; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn 13 ff.; vgl. zum Verbot bzw. Beschränkung von Feiern in geschlossenen Gesellschaften BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris; zum Verbot von Feiern im öffentlichen Raum BayVerfGH, E.v.15.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 12).

    vgl. allgemein BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86; B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70 - juris Rn. 66; speziell zur Auswahl zwischen alternativen Belastungsmodellen bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 22; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 - juris Rn. 30; OVG HH, B.v. 30.4.2020 - 5 Bs 64/20 - juris Rn. 44).

    Angesichts dessen überwiegen die dargestellten öffentlichen Interessen an der Unterbindung weiterer Infektionen und der damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit und das Leben einzelner Personen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die finanziellen Interessen der Antragstellerin (so im Ergebnis zuletzt auch BayVerfGH, E.v. 3.7.2020 - Vf. 34-VII-20 - a.a.O. Rn. 21 f.; dem folgend etwa BayVGH, B.v. 20.7.2020 - 20 NE 20.1606 - juris Rn. 33; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 30).

  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 34-VII-20

    Popularklageverfahren gegen Infektionsschutzregelungen (Corona)

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    Angesichts des zu befürchtenden exponentiellen Verlaufs des Infektionsgeschehens, einer Vielzahl klinischer Verläufe mit Todesfolge oder schwerwiegenden Gesundheitsschäden und der Tatsache, dass nach wie vor weder ein Impfstoff noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, ist die Risikobewertung für die Gesundheit der Bevölkerung als hoch beziehungsweise als sehr hoch jedenfalls nicht offensichtlich unplausibel (vgl. BayVerfGH, E.v. 3.7.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 17).

    566/99 S. 169 f.; vgl. zum allgemeinen Verbot von Ansammlungen in § 5 Abs. 1 der 6. BayIfSMV BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 - juris Rn. 47; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn 13 ff.; vgl. zum Verbot bzw. Beschränkung von Feiern in geschlossenen Gesellschaften BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris; zum Verbot von Feiern im öffentlichen Raum BayVerfGH, E.v.15.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 12).

    Angesichts dessen überwiegen die dargestellten öffentlichen Interessen an der Unterbindung weiterer Infektionen und der damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit und das Leben einzelner Personen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die finanziellen Interessen der Antragstellerin (so im Ergebnis zuletzt auch BayVerfGH, E.v. 3.7.2020 - Vf. 34-VII-20 - a.a.O. Rn. 21 f.; dem folgend etwa BayVGH, B.v. 20.7.2020 - 20 NE 20.1606 - juris Rn. 33; B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 30).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    vgl. allgemein BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86; B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70 - juris Rn. 66; speziell zur Auswahl zwischen alternativen Belastungsmodellen bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 22; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 - juris Rn. 30; OVG HH, B.v. 30.4.2020 - 5 Bs 64/20 - juris Rn. 44).

    Zwar bestehen Grundrechte nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungsressourcen vorhanden ist (BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86 m.w.N.), sodass ein Verbot durch Allgemeinverfügung nicht lediglich mit der Erleichterung polizeilicher Aufsicht begründet werden darf.

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236

    Keine Versammlung mit 10.000 Teilnehmern wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    vgl. allgemein BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86; B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70 - juris Rn. 66; speziell zur Auswahl zwischen alternativen Belastungsmodellen bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 22; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 - juris Rn. 30; OVG HH, B.v. 30.4.2020 - 5 Bs 64/20 - juris Rn. 44).

    Allerdings kann die Antragstellerin mit Blick auf ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit auch nicht erwarten, dass zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen mit dem Ziel der Bewältigung von ihr mitverursachter Missstände - hier der infektiologisch bedenklichen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum - die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel - hier die Personalressourcen der Polizei und der Antragsgegnerin - über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zur Bekämpfung dieser Missstände verwendet werden (stRspr., vgl. BVerfG a.a.O.; zur Durchsetzung der Abstandsregelungen innerhalb einer Großdemonstration durch die Polizei BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    Insbesondere wäre eine allgemeine Sperrzeitverkürzung belastender (BayVGH, B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1127 - juris Rn. 40 ff.).

    Der Gesetzgeber hat § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG als Generalklausel ausgestaltet, da sich die Bandbreite der Schutzmaßnahmen, die bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht im Vorfeld bestimmen lässt und hat schon im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes zu § 34 BSeuchG ausdrücklich klargestellt, dass Maßnahmen nicht nur gegen die in Satz 1 (seinerzeit neu) Genannten (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige usw.) in Betracht kämen, sondern auch gegenüber "Nichtstörern" (BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BT-Drs. 19/18111 S. 25 und BT-Drs. 8/2468 S. 27); vgl. auch BayVGH, B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1127 - juris Rn. 35 ff.; jeweils m.w.N.; ebenso bereits BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    Er dehnt das schon allgemein und durch Abstand- und Hygienevorgaben in besonderem Maße beschränkte gastronomische Platzangebot gleichsam auf den Straßenraum aus und lädt dadurch zum Aufenthalt im öffentlichen Raum ein (allgemein zum Beitrag von Alkoholkonsum zur Gruppenbildung im öffentlichen Raum BVerfG, B.v. 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10 - juris Rn. 19).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Folgen der Abgabe von Alkohol an Dritte dem Abgebenden - jedenfalls in Grenzen - rechtlich zugerechnet werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 29.9.2010 - 1 BvR 1789/10 - juris Rn. 23 ff.; BayVGH, U.v. 16.9.2010 - 22 B 10.289 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 14.9.2004 - 6 S 21/04 - juris Rn. 4), sodass die Antragstellerin eher für Maßnahmen zur Eindämmung dieser Folgen in Anspruch genommen werden kann, als andere Verursacher oder die Allgemeinheit.

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1497

    Eingeschränkter Betrieb einer Sprachschule während Corona-Pandemie (hier: § 17

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergänzt aus den geschilderten Gründen die speziellen, aber nicht abschließenden Instrumentarien der §§ 29 bis 31 IfSG, um einer infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage in jedem Fall adäquat begegnen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1497 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg., B.v. 23.4.2020 - OVG 11 S 25/20 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergänzt aus den geschilderten Gründen die speziellen, aber nicht abschließenden Instrumentarien der §§ 29 bis 31 IfSG, um einer infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage in jedem Fall adäquat begegnen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1497 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg., B.v. 23.4.2020 - OVG 11 S 25/20 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
    vgl. allgemein BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86; B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70 - juris Rn. 66; speziell zur Auswahl zwischen alternativen Belastungsmodellen bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 22; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 - juris Rn. 30; OVG HH, B.v. 30.4.2020 - 5 Bs 64/20 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2020 - 13 B 739/20

    Coronaschutzverordnung - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20

    Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 20 NE 20.1606

    Erfolgloser Eilantrag eines Clubbesitzers gegen Betriebsschließung nach der

  • OVG Bremen, 07.05.2020 - 1 B 129/20

    Außervollzugsetzen einer durch Verordnung geltenden Schießungsanordnung nach dem

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065

    Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04

    Gaststättenrechtliche Auflage; Bierausschank im Nahbereich eines Fußballstadions

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289

    Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße"

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 20 NE 20.1316

    Coronaverordnung: Eilantrag zur Ermöglichung von Hochzeiten, Geburtstagsfeiern

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • BVerwG, 25.10.2018 - 7 C 22.16

    Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit; Bündelung von

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern

  • VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682

    Verbot des Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen

    Auch die Rechtslage in Bamberg (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821) zeige, dass ein räumlich begrenztes Verkaufsverbot ausreichend sei.

    Der Senat habe mit Beschluss vom 13. August 2020 (Az. 20 CS 20.1821 - juris Rn. 31 ff.) darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Konsums von Alkohol die Anziehungskraft des öffentlichen Raums gerade in Zeiten geschlossener Clubs, Bars und Diskotheken erhöhe.

    Die niedrige Eingriffsschwelle der Norm ist auch nicht auf Tatbestandsebene, sondern im Einzelfall ggf. auf der Ermessensebene zu kompensieren, indem an die Voraussetzungen der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme je nach deren Eingriffstiefe erhöhte Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 24 f.).

    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 27).

    Dass es sich bei dem Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum nur um eine ergänzende Maßnahme zu der prioritär gebotenen Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Verbote der 6. BayIfSMV - insbesondere die Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 6. BayIfSMV und das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen nach § 2 Abs. 2 6. BayIfSMV - handelt, ändert daran nichts (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 34).

    Dies kann insbesondere auch mithilfe des Abdrucks einer Karte geschehen (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

    So auch zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2020 - 20 CS 20.1821-, juris, Rn. 34.
  • VG Karlsruhe, 26.10.2020 - 7 K 4209/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu

    Weitere tatbestandliche Anforderungen bestehen nicht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 20 CS 20.1821 -, juris Rn. 24 f.).

    Die niedrige Eingriffsschwelle der Norm ist nicht auf Tatbestandsebene, sondern im Einzelfall gegebenenfalls auf der Ermessensebene zu kompensieren, indem an die Voraussetzungen der Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Maßnahme je nach deren Eingriffstiefe erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2020, a.a.O.).

    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O., Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2020, a.a.O., Rn. 27).

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