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   VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839   

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VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 (https://dejure.org/2010,8562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 (https://dejure.org/2010,8562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 4 CE 10.2839 (https://dejure.org/2010,8562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines Bürgerbegehrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines als unzulässig abgelehnten Bürgerbegehrens durch einstweilige Anordnung bei Feststellung der Zulässigkeit im Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit und Entstehen eines unzumutbaren Nachteils bei Nichtzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines als unzulässig abgelehnten Bürgerbegehrens durch einstweilige Anordnung bei Feststellung der Zulässigkeit im Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit und Entstehen eines unzumutbaren Nachteils bei Nichtzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 331
  • DVBl 2011, 308
  • DÖV 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zu einem geplanten Vorhaben führt nicht zum Verlust der Planungsbefugnis für das betreffende Gebiet (BVerwG vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/144).

    Nach allgemeiner Auffassung darf eine Veränderungssperre allerdings - über den Wortlaut des § 14 Abs. 1 BauGB hinausgehend - erst dann erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erlassenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/146 f.).

  • VGH Bayern, 22.10.1996 - 4 CE 96.3109
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Anders als in den Fällen, in denen der beantragte Bürgerentscheid nur die Gemeinde auf ein künftiges Verhalten festlegen soll, so dass ein wirksamer Eilrechtsschutz schon durch das einstweilige Verbot entgegenstehender gemeindlicher Maßnahmen entsprechend Art. 18a Abs. 9 GO sichergestellt werden kann (vgl. dazu BayVGH vom 22.10.1996 BayVBl 1997, 312), besteht hier keine rechtliche Möglichkeit, der am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten staatlichen Aufsichtsbehörde die Erteilung der Genehmigung vorläufig zu untersagen (s. Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 123 RdNr. 67).

    Diese irreversiblen Folgen der vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens zwingen dazu, den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung auf die Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist (BayVGH vom 6.11.2000 a.a.O.; vom 22.10.1996 BayVBl 1997, 312; vom 29.12.1997 BayVBl 1998, 308; vgl. auch Thum, a.a.O., Anm. 8 d zu Art. 18a Abs. 8).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Die damit verbundene Vorwegnahme der Hauptsache muss im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ausnahmsweise hingenommen werden, wenn den Antragstellern anderenfalls ein nicht mehr wiedergutzumachender und unzumutbarer Nachteil entstehen würde (SächsOVG vom 29.9.2008 Az. 4 B 209/08 ; VG Augsburg vom 31.5.2006 Az. Au 7 E 06.552 ; VG Karlsruhe vom 22.12.2009 Az. 3 K 3443/09 ; vgl. allgemein BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74; BVerwG vom 13.08.1999 BVerwGE 109, 258/261 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 66b und 87 zu § 123).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1997 - 15 B 1138/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesamtschule in Bad Oeynhausen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Auch bei einer nur "vorläufigen" Zulassung des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden, deren Ergebnis zwar nach einer späteren Abweisung der Hauptsacheklage nicht mehr bindend wäre (Art. 18 Abs. 13 Satz 2 Halbsatz 2 GO), die aber als solche - etwa hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 6.11.2000 BayVBl 2000, 500; OVG NW vom 15.7.1997 NVwZ-RR 1999, 140/141).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Die mit dem Bürgerbegehren initiierte Planung verstößt auch nicht deshalb gegen § 1 Abs. 3 BauGB, weil ihr unüberwindliche rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stünden (vgl. dazu BVerwG vom 23.1.2003 NVwZ 2003, 749/750 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Die gegenteilige Annahme des Verwaltungsgerichts beruht auf einer Verwechslung des sog. bebauungsrechtlichen Planerfordernisses, das als ungeschriebener öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB einem konkreten Außenbereichsvorhaben entgegenstehen kann (BVerwG vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25/30; Gierke in Brügelmann, BauGB, RdNr. 163 zu § 1), mit der anhand des städtebaulichen Konzepts der Gemeinde zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. VGH BW vom 26.6.1997, NuR 1997, 599 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Es spricht nichts dafür, dass es sich um eine unzulässige Negativplanung handeln könnte, bei der die planerischen Festsetzungen nur das vorgeschobene Mittel wären, um einen bestehenden Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 875/876 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Auch bei einer nur "vorläufigen" Zulassung des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden, deren Ergebnis zwar nach einer späteren Abweisung der Hauptsacheklage nicht mehr bindend wäre (Art. 18 Abs. 13 Satz 2 Halbsatz 2 GO), die aber als solche - etwa hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 6.11.2000 BayVBl 2000, 500; OVG NW vom 15.7.1997 NVwZ-RR 1999, 140/141).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Der Antragsgegner kann auch nicht verpflichtet werden, im Hinblick auf das eingereichte Bürgerbegehren sein Einvernehmen nach § 36 BauGB einstweilen zu verweigern, nachdem das gemeindliche Einvernehmen bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. September 2010 erteilt wurde und nachträglich weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (vgl. BVerwG vom 12.12.1996 NVwZ 1997, 900).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
    Insoweit ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 K 3443/09

    Zulässigkeit eines Bürgerentscheids im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VG Augsburg, 31.05.2006 - Au 7 E 06.552
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes -

  • VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann zwar auch die Bauleitplanung, die als Teil der kommunalen Planungshoheit zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zählt, grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (vgl. BayVGH, B. v. 8.11.2011 - 4 CE 11.1619 - juris - unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309).

    Eine Bauleitplanung ist immer nur dann erforderlich, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, wobei es für diese Beurteilung maßgebend auf die planerische Konzeption der Gemeinde ankommt (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309).

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die planerische Festsetzung nur das vorgeschobene Mittel ist, um eine von der Gemeinde oder einem Grundstückseigentümer angedachte Nutzung zu durchkreuzen (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309; siehe auch VG Augsburg, B. v. 5.7.2011 - Au 7 E 11.825 - juris).

  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 7 E 11.825

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; unzulässige Negativplanung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann auch die Bauleitplanung, die als Teil der kommunalen Planungshoheit zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zählt, grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (BayVGH vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839; BayVGH vom 28.5.2008 - 4 BV 07.1981), wobei allerdings in jedem Fall zu prüfen ist, ob die konkrete Fragestellung mit den gesetzlichen Vorschriften des Baurechts vereinbar ist.

    Positive Voraussetzung für den Erlass eines Planaufstellungsbeschlusses und des späteren Bebauungsplanes ist das Bestehen einer (planungsrechtlichen) Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (BayVGH vom 13.12.2010 - a.a.O.).

    Eine Bauleitplanung ist immer dann erforderlich, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, wobei es für diese Beurteilung maßgebend auf die planerische Konzeption der Gemeinde ankommt (vgl. BVerwG vom 1.11.2007 - 4 BN 43/07; BayVGH vom 13.12.2010 - a.a.O.).

    Es handelt sich vielmehr um eine unzulässige Negativplanung, bei der die planerischen Festsetzungen nur das vorgeschobene Mittel sind, um einen bestehenden Bauwunsch zu durchkreuzen (BayVGH vom 13.12.2010 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Ist ein Bauvorhaben, das mit einem Bürgerbegehren verhindert werden soll, erst nach Wirksamwerden eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans bzw. unter den Voraussetzungen des § 33 BauGB genehmigungsfähig, so genügt es zur Sicherung des Anspruchs auf Zulassung des Bürgerbegehrens, der Gemeinde im Eilverfahren den Erlass des Bebauungsplans vorläufig zu untersagen (Abgrenzung zu BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt zwar eine gerichtlich angeordnete vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Zulassungsanspruch durch ein in naher Zukunft zu erwartendes Handeln einer am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten (staatlichen) Behörde, z. B. durch die Erteilung einer bereits beantragten Baugenehmigung, vereitelt werden kann (BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309 Rn. 24 ff.).

  • VG Lüneburg, 07.01.2021 - 1 B 52/20

    Bindungswirkung; Bürgerbegehren; Einstweilige Anordnung; Vorabentscheidung;

    Denn die vorläufige Zulassung hat irreversible Folgen und nimmt die Hauptsache zumindest faktisch in Teilen vorweg (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26 m.w.N.; Beschl. v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 48; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 123 Rn. 118).

    Auch bei einer nur vorläufigen Zulassung des Bürgerbegehrens ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen (§ 32 Abs. 6 Satz 4 NKomVG), der als solcher - selbst wenn sein Ergebnis nach einer späteren Abweisung der Klage in der Hauptsache nicht mehr bindend wäre - unter anderem hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010, a.a.O., m.w.N.; Beschl. v. 19.3.2007, a.a.O.).

    Dies rechtfertigt die faktische sowie die im Rechtssinne teilweise - weil immer unter dem Vorbehalt des Erfolgs im Hauptsacheverfahren stehende - Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 4 CE 21.2576

    Zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens

    Der Senat habe in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 4 CE 10.2839 - die Formulierung solcher Zielvorstellungen in einem Bürgerbegehren, das die Aufstellung beziehungsweise Durchführung eines Bebauungsplans beinhalte, für zulässig erklärt.

    Ferner können auch verfahrensleitende Entscheidungen - vorliegend die Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens und die Einleitung eines neuen Planungsprozesses - Gegenstand eines Bürgerbegehrens und -entscheids sein (vgl. zu einem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - VGH n.F. 63, 282).

  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

    Mit einem Bürgerentscheid können vielmehr auch Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die erst noch durch nachfolgende Detailregelungen des Gemeinderates ausgefüllt werden müssen (BayVGH, U.v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928 - VGH n.F. 50, 42/44 = BayVBl 1997, 276/277), wie dies etwa bei einem Planaufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Fall ist (vgl. BayGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - VGH n.F. 63, 282 Rn. 29 = BayVBl 2011, 309).
  • VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826
    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.10.1996 - 4 CE 96.3109 - BayVBl 1997, 312; B.v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - BayVBl 2001, 500 und B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309) ausnahmsweise die vorläufige Zulassung eines als unzulässig abgelehnten Bürgerbegehrens im Wege der einstweiligen Anordnung möglich.

    Dazu zählen insbesondere Fälle, in denen keine rechtliche Möglichkeit besteht, einem am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten Rechtsträger vorläufig entgegenstehende Maßnahmen zu untersagen (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309/310).

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht und ohne die Zulassung ein nicht mehr wiedergutzumachender und unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309/310 f. m.w.N.).

  • VG Ansbach, 06.03.2018 - AN 4 E 18.00219

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Eine solche Verhinderungsplanung sei dann anzunehmen, wenn die planerische Festsetzung nur das vorgeschobene Mittel sei, um eine von der Gemeinde oder einem Grundstückseigentümer angedachte Nutzung zu durchkreuzen (VGH München, B.v. 13.10.2010, Az. 4 CE 10.2839).

    Nach der Rechtsprechung kann die kommunale Bauleitplanung Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, wenn die weiteren Vorschriften des Baurechts eingehalten sind (VGH München, B.v. 13.12.2010, Az. 4 CE 10.2839 - juris. Rn. 28).

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 10.230

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre

    Diese Vorstellungen können sich nicht nur aus Niederschriften über die Gemeinderatssitzung, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben (vgl. explizit BVerwG, B.v. 1.10.2009 - 4 BN 34/09 - NVwZ 2010, 42; BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011.309).
  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann grundsätzlich auch die Bauleitplanung, die als Teil der kommunalen Planungshoheit zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zählt, Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 4 CE 11.1619 - juris - unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass in die Bauleitplanung eingreifende Bürgerbegehren, die ein positives Planungsziel verfolgen, nur dann zulässig sind, wenn dem planenden kommunalen Gremium noch ein Planungsspielraum und damit Abwägungsspielraum von substantiellem Gewicht verbleibt und genügend Alternativen zur Abwägung in der konkreten Planung offen gehalten werden (BayVGH B.v.16.4.2012 - 4 CE 12.517 - juris Rn. 28, v. 28.7.2005 BayVBl 2006, 405; v. 11.8.2005 - Az. 4 CE 05, 1580 - juris; v. 28.5.2008 BayVBl 2009, 245; v. 13.12.2010 DVBl 2011, 308 Rn. 33).

  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070

    Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • VGH Bayern, 20.09.2016 - 15 N 15.1092

    Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 10 ME 14/21

    Bauleitplanung; Beanstandung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Formerfordernisse;

  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517

    Bürgerbegehren; Begründungsdefizit; Bauleitplanung; Abwägungsausfall

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 11.08.2011 - 4 CE 11.1619

    Bürgerbegehren; Negativplanung

  • VG Minden, 17.06.2013 - 2 L 350/13

    Löhner Bürgerbegehren bleibt unzulässig

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

  • VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 17.08.2012 - 4 CE 12.375

    Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; geschäftsschädigende Äußerung

  • VG Bayreuth, 25.05.2011 - B 5 K 10.565

    Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen ihren Ersten Bürgermeister; hier:

  • VG Ansbach, 18.10.2023 - AN 4 K 21.02065

    Zur Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126

    Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der

  • VG Aachen, 03.04.2013 - 4 L 111/13

    Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung

  • VG München, 20.08.2013 - M 7 E 13.2390
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