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   VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377   

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VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377 (https://dejure.org/2011,26791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2011 - 2 B 07.377 (https://dejure.org/2011,26791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 2 B 07.377 (https://dejure.org/2011,26791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gefährdung des zentralen Versorgungsbereichs durch großflächigen Einzelhandelsbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gefährdung eines zentralen Versorgungsbereichs im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 75 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 BayBO 1998, § 34 Abs. 1, 3 BauGB, § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO
    Bauplanungsrecht: Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche | Vorbescheid; Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Errichtung eines Discountmarktes; Grund- und Nahversorgungszentrum; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (verneint); Unbeplanter Innenbereich; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3
    Voraussetzungen für die Gefährdung eines zentralen Versorgungsbereichs im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzumlenkung weniger als 10%: Neues Vorhaben zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Wann ist ein Versorgungsbereich beeinträchtigt? (IBR 2013, 1145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 911
  • ZfBR 2012, 488 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    (1) Wegen der grundsätzlichen Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts schützt § 34 Abs. 3 BauGB jedoch nur vor schädlichen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Somit ist in einem Fall wie dem vorliegenden in die Würdigung einzubeziehen, dass es sich um einen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb des Typs Discounter handelt (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die aufgrund des geplanten Vorhabens zu erwartenden Kaufkraftabflüsse können als Kriterium dafür herangezogen werden, ob die ökonomischen Fernwirkungen des Vorhabens die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs stören können (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die Aussagekraft eines solchen Verkaufsflächenvergleichs darf jedoch nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Ob hierbei numerisch-präzise Schwellenwerte geeignet sind, den vielfältigen Verhältnissen des Einzelfalls immer gerecht zu werden, erscheint jedoch fraglich (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 a.a.O.), der sich der Senat anschließt, darf auf branchenspezifische Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    bb) Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde sind dann im Sinn von § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten, wenn ein Bauvorhaben deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Schädlichkeitsschwelle des § 34 Abs. 3 BauGB erreicht wird, sind ökonomische Zusammenhänge zu ermitteln und im Hinblick auf ihre städtebauliche Relevanz zu bewerten (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Auch kann die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs, der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses zentralen Versorgungsbereichs hat, in die Würdigung einzustellen sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Ein taugliches Hilfsmittel für die zu treffende Prognoseentscheidung kann ein Vergleich der im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen der betreffenden Branche mit den hinzutretenden Verkaufsflächen des Vorhabens sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Außerdem kann ein Rückgriff auf ein (ergänzendes) Marktgutachten zur Ermittlung der Kaufkraftabflüsse geboten sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Denn auch eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat, ist zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 12.2.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Solche kann auch ein Einzelhandelsbetrieb wie der klägerische haben, der noch nicht die Schwelle der Großflächigkeit erreicht (vgl. BVerwG vom 12.2.2009 NVwZ 2009, 779).

    In die Prognose, ob das Vorhaben schädliche Auswirkungen haben wird, sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung sowie die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen Versorgungsbereich zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 12.2.2009 a.a.O.).

    Denn auch eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat, ist zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 12.2.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Anders als in den Fällen, in denen ein Widerspruchsbescheid eine Gemeinde lediglich zur Erteilung der von ihr versagten Baugenehmigung verpflichtet (so im Fall BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 C 9/07 - juris) hat der Beklagte der Beigeladenen hier den beantragten Vorbescheid selbst erteilt.

    Der erteilte Vorbescheid vermittelt ihr eine Rechtsposition, die sich auch gegenüber Sach- und Rechtsänderungen durchsetzen kann (so für die Bebauungsgenehmigung BVerwG vom 26.10.1994 Az. 4 C 53/80 - juris; vom 19.9.2002 Az. 4 C 10.01 - juris; vom 13.12.2007 a.a.O.).

    Dementsprechend wird das genehmigte Vorhaben auch von einem später erlassenen Bebauungsplan nicht berührt (so für die Baugenehmigung BVerwG vom 13.12.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Denn erst Umsatzverluste von etwa 10% werden als entsprechend gewichtig angesehen (vgl. OVG NRW vom 6.6.2005 Az. 10 D 155/04.NE - juris; OVG RhPf vom 15.11.2010 ZfBR 2011, 260/264; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 BV 10.397 - juris).

    So wurde im Urteil des Senats vom 14. April 2011 (Az. 2 BV 10.397 a.a.O.) die durchschnittliche Flächenproduktivität bei 6.100 Euro pro m² gesehen.

  • BVerfG, 05.09.2002 - 2 BvR 995/02

    Keine Verletzung von GG Art 16a Abs 1 oder GG Art 103 Abs 1 durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist in der Regel dann erforderlich, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung insbesondere deshalb aufdrängt, weil das bereits vorliegende Gutachten für seine Überzeugungsbildung ungeeignet oder unzureichend ist, weil es erkennbare Mängel enthält, beispielsweise von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt (vgl. BVerwG vom 13.3.1992 NVwZ 1993, 268; BVerfG vom 5.9.2002 Az. 2 BvR 995/02 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 155/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Denn erst Umsatzverluste von etwa 10% werden als entsprechend gewichtig angesehen (vgl. OVG NRW vom 6.6.2005 Az. 10 D 155/04.NE - juris; OVG RhPf vom 15.11.2010 ZfBR 2011, 260/264; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 BV 10.397 - juris).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist hier der Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids, d.h. der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG vom 14.4.1978 Az. 4 C 96.76 und 97.76 - juris; vom 14.1.1993 Az. 4 C 19/90 - juris; vom 23.4.1998 Az. 4 B 40/98 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377
    Denn erst Umsatzverluste von etwa 10% werden als entsprechend gewichtig angesehen (vgl. OVG NRW vom 6.6.2005 Az. 10 D 155/04.NE - juris; OVG RhPf vom 15.11.2010 ZfBR 2011, 260/264; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 BV 10.397 - juris).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 B 13.423

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche; Drogeriefachmarkt

    b) Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in einer Gemeinde sind dann im Sinn von § 34 Abs. 4 BauGB zu erwarten, wenn ein Bauvorhaben deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 - BVerwGE 129, 307; BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 2 BV 10.397 - BauR 2012, 909; U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 - BVerwGE 129, 307; U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18; BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 2 BV 10.397 - BauR 2012, 909; U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

    In der Rechtsprechung werden erst Umsatzumlenkungen von etwa 10 % als entsprechend gewichtig angesehen (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 2 BV 10.397 - BauR 2012, 909; U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911; OVG NW, U.v. 6.6.2005 - 10 D 155/04.NE - juris; OVG RhPf, U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260).

    Es ist auch nicht von einem niedrigeren Schwellenwert auszugehen, weil das Nahbereichszentrum als vorgeschädigt zu betrachten wäre (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18; BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

    Dies entspricht einem Leerstand von ca. 10 - 11 % der Gesamtfläche für den Einzelhandel, was im Bundesdurchschnitt der Leerstände liegt (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

  • VG München, 11.10.2012 - M 8 K 06.983

    Erklärung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    II des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Dezember 2011 Az: 2 B 07.377 wird um folgenden Zusatz ergänzt:.

    Nachdem die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. September 2006 zugelassen worden war, wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 13. Dezember 2011 (2 B 07.377) in Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 25. September 2006 die Klage der Klägerin ab (Ziff. I).

    Nachdem der Kostenbeamte des Verwaltungsgerichts München die Bevollmächtigten der Beigeladenen mit Schreiben vom 3. Juli 2012 darauf hingewiesen hatte, dass für eine Festsetzung der Kosten für das Widerspruchsverfahren die Notwendigkeitserklärung des Gerichts fehle, beantragten die Bevollmächtigten der Beigeladenen mit einem am gleichen Tage beim Verwaltungsgericht München eingegangenen Schriftsatz vom 6. Juli 2012 für die Verfahren M 8 K 06.983 und 2 B 07.377 die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für die Beigeladene für notwendig zu erklären.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 3 S 2811/17

    (Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem unter anderem ein

    Soweit das Büro Dr. ... in seinen gutachterlichen Stellungnahmen einen Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot deshalb verneint, weil sogenannte Rückholeffekte (vgl. zu diesem Begriff Bay. VGH, Urt. v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - juris), also die Rückholung von Kaufkraft in Sasbach wohnender Kunden in die Gemeinde, von den Umsatzverlusten in Abzug zu bringen seien, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2018 - 9 K 931/14

    Einzelhandel großflächig erdrückende Wirkung

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt hat, erst Umsatzverluste ab etwa 10 % würden als hinreichend gewichtig angesehen, um schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereich erwarten zu lassen, vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 2 B 07.377 -, juris Rn. 42, führt er dafür Rechtsprechung an, die nicht zu § 34 Abs. 3 BauGB ergangen ist, sondern die im Rahmen des kommunalen Abstimmungsgebots zu berücksichtigende Unzumutbarkeit von Auswirkungen eines Vorhabens auf die Nachbarkommunen betrifft, nämlich: OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 2005 - 10 D 155/04.NE -, juris Rn. 191 ff., und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2010 - 1 C 10320/09.OVG -, juris Rn. 74 ff.
  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 1 KO 274/18

    Zugehörigkeit bebauungsplankonformer Bebauung zur näheren Umgebung im unbeplanten

    2010, 14 = BRS 74 Nr. 176 = juris, hier Rdn. 64), werden sich bei einer zu erwartenden Umsatzumverteilung von deutlich unter 10 % des Bestandsumsatzes regelmäßig keine schädlichen Auswirkungen für einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB feststellen lassen (so generell für Umsatzverluste von weniger als 10 % etwa BayVGH, Urteil vom 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BRS 78 Nr. 106 = juris, hier insb. Leitsatz 1 und Rdn. 42 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.01.2013 - 1 CS 12.2625

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage einer Nachbargemeinde; Baugenehmigung für

    Dass Umsatzumlenkungen zwischen 7 % und 10 % im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB unerheblich sind, lässt sich der vom Antragsgegner zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - juris), die sich auf die unüberwindbare Schranke des § 34 Abs. 3 BauGB im Baugenehmigungsverfahren bezieht, nicht entnehmen.
  • VG Bayreuth, 26.02.2015 - B 2 K 14.353

    Vorbescheid, Nahversorgungszentrum, Tankstelle, Art der baulichen Nutzung,

    Aufgrund seiner Verkaufsfläche (1.000 m² selbst bei Nichtberücksichtigung von Bäckerei/Café) und der Geschossfläche (mindestens 1.350 m² - § 20 Abs. 3 BauNVO - bei Außerachtlassung von Bäckerei/Café und Rampe) ist das Vorhaben - zum einen - großflächig im Sinn des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO (vgl. dazu u.a. BayVGH vom 13.12.2011, Az. 2 B 07.377, RdNr. 30 a. E.), zum anderen ist bei einer Geschossfläche von 1.350 m² nach der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO von sondergebietsrelevanten Auswirkungen im Sinn des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO auszugehen.
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