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   VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529   

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VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529 (https://dejure.org/2010,25288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2010 - 8 B 09.2529 (https://dejure.org/2010,25288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 8 B 09.2529 (https://dejure.org/2010,25288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einziehung einer Straße; subjektive Rechtsverletzung; Rechtsnachfolge; Vorverfahren

  • Deutsches Notarinstitut

    BayStrWG Art. 8; VwGO § 173; ZPO § 265 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bewertung der Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 507
  • DÖV 2010, 571
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.06.2006 - 3 B 181.05

    Rechtsnachfolge; Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Daher geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung beispielsweise auch davon aus, dass im Fall der Veräußerung eines Grundstücks während des Vorverfahrens der Erwerber in die Stellung des Veräußerers einrückt und, ohne ein eigenes Widerspruchsverfahren durchführen zu müssen, Klage erheben kann (vgl. BVerwG vom 12.6.2006 NVwZ 2006, 1072/1073).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Die Norm hat den Zweck, bei einem Wechsel der Aktivlegitimation das bisherige Prozessergebnis zu erhalten, die Parteien vor einer ergebnislosen Erledigung des anhängigen Rechtsstreits und der Notwendigkeit einer erneuten Klageerhebung zu bewahren und ganz allgemein das Interesse der Parteien daran zu schützen, den Prozess mit der Partei mit dem Ziel einer rechtskräftigen Entscheidung zur Sache zu Ende zu führen, mit der er begonnen wurde (vgl. BGH vom 13.3.1998 NJW 1998, 156/158; Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, RdNr. 1 zu § 265; Becker-Eberhard in Münchner Kommentar, ZPO, 3. Aufl. 2008, RdNr. 1-3 zu § 265).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Denn anders als das gerichtliche Verfahren ist das Widerspruchsverfahren, das ein Verwaltungsverfahren darstellt, unbeschadet seines Charakters als Rechtsbehelfsverfahren kein kontradiktorisches Verfahren (vgl. BVerwG vom 8.12.1965 BVerwGE 23, 25/27).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Etwas anderes gilt, wenn - etwa bei Dauerverwaltungsakten - das anzuwendende materielle Recht selbst die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts vorschreibt (vgl. BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/261; vom 26.6.2006 BVerwGE 126, 149/151).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Etwas anderes gilt, wenn - etwa bei Dauerverwaltungsakten - das anzuwendende materielle Recht selbst die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts vorschreibt (vgl. BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/261; vom 26.6.2006 BVerwGE 126, 149/151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2010 - 8 B 09.2529
    Zwar folgt aus § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, dass bei einem Eigentumswechsel an Grundstücken nach Klageerhebung die Prozessführungsbefugnis fortbestehen kann, wenn keine Prozessübernahme durch den Erwerber nach § 266 Abs. 1 ZPO erfolgt (vgl. OVG Münster vom 26.11.2003 Az. 11 A 251/01 - juris RdNr. 44).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

    Im Widerspruchsverfahren kann der neue Grundstückseigentümer ohne Weiteres in die Verfahrensposition seines Rechtsvorgängers einrücken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.6.2006 - 3 B 181.05 -, NVwZ 2006, 1246; VGH München, Urt. v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 -, NVwZ-RR 2010, 507).

    Auf das Widerspruchsverfahren findet § 265 ZPO keine entsprechende Anwendung (vgl. ausführlich VGH München, Urt. v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Urt. v. 3.7.2002 - 8 A 10670/02 -, juris; BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 37.80 -, NJW 1984, 2427).

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

    Danach erweist sich die angefochtene Verfügung als rechtmäßig, weil dem Straßenabschnitt im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - NVwZ-RR 2010, 507), für den ein Unterschied zum Zeitpunkt des gerichtlichen Augenscheins vom 30. November 2016 weder vorgetragen noch ersichtlich ist, nicht die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungs Straße, sondern vielmehr die eines öffentlichen Feld- und Waldwegs zukommt.
  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

    Dabei ist es vorliegend ohne Bedeutung, ob hierfür - wegen des Vorliegens einer Anfechtungssituation - auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzuheben ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. November 2013 - OVG 1 B 54.11 -, juris Rn. 19) oder unter Heranziehung der Rechtsprechung zu Verwaltungsakten mit Dauerwirkung (hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113 Rn. 43 ff. m. w. N.) auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abgestellt wird (bei stra- ßenrechtlicher Einziehungsverfügung verneinend BayVGH, Urt. v. 14. Januar 2010, NVwZ-RR 2010, 507).
  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Der VGH München(VGH München, Urteil vom 14.01.2010 - 8 B 09.2529 -) verneine die entsprechende Anwendung des § 265 ZPO im Widerspruchsverfahren insbesondere damit, dass es sich bei dem Widerspruchsverfahren gerade nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele und kein mit dem Klageverfahren vergleichbares Schutzbedürfnis herrsche, das eine entsprechende Anwendung rechtfertigen würde.
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

    8/12 zum Anwesen des Klägers stattgefunden, zeigt bereits deshalb keine ernstlichen Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit des Ersturteils auf, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Einziehungsverfügung infolge der hier vorliegenden Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (hier 18.11.2013) abzustellen ist (BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - DVBl 2010, 1252 = juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

    8/12 wachse inzwischen zu, zeigt bereits deshalb keine ernstlichen Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit des Ersturteils auf, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Einziehungsverfügung infolge der hier vorliegenden Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (hier 18.11.2013) abzustellen ist (BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - DVBl 2010, 1252 = juris Rn. 14 f.).
  • VG München, 16.04.2013 - M 2 K 12.3918

    Straßen- und Wegerecht; Feldweg; Einziehung; Flurbereinigungsplan

    Die Einziehung ist gemessen an Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BayStrWG auch materiell rechtmäßig, da der öffentliche Feld- und Waldweg "... Feld" im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - juris Rn. 15) jede Verkehrsbedeutung verloren hatte.
  • VG München, 20.03.2018 - M 2 K 17.1439

    Anliegerklage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Einziehungsverfügung ist im Rahmen der hier vorliegenden Anfechtungsklage auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (hier 21. Februar 2017) abzustellen (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2352 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - juris Rn. 14 f.; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: Mai 2017, Art. 8 Rn. 52).
  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 14.1.2010 - 8 B 09.2529 - juris Rn. 14 f.).
  • VG Magdeburg, 12.12.2012 - 1 B 349/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Hingegen verliert der Veräußerer bei einer Rechtsübertragung vor Klageerhebung mit dem Eigentum an der Sache auch die Prozessführungsbefugnis (BayVGH, U. v. 14.01.2010 - 8 B 09.2529 -, juris, Rdnr. 20 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165

    Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs

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