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   VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159   

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https://dejure.org/2011,67578
VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159 (https://dejure.org/2011,67578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159 (https://dejure.org/2011,67578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 21 ZB 10.2159 (https://dejure.org/2011,67578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159
    Die den Gerichten verbleibende Kontrolle muss bei berufsbezogenen Prüfungen für einen wirkungsvollen Schutz der Berufsfreiheit zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (BVerfGE 84, 34).

    Hier hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung gegenteilig richtig oder jedenfalls vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE 84, 34/55).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159
    Das gilt auch hinsichtlich fachlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling (BVerwGE 92, 132).
  • VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.3.1995 NJW 1996, 1614 ff, Beschluss vom 29.5.2000 BayVBl. 2001, 751) ist eine Prüfungszeitüberschreitung dann rechtmäßig, wenn sie zu Gunsten des Prüflings erfolgt, um ihm die Chance zu geben, das bis zum Ablauf der vorgesehenen Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch "nach oben" zu korrigieren.
  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

    Eine Prüfungszeitüberschreitung ist nur dann unter dem Gesichtspunkt der Kausalität rechtlich unerheblich, wenn sie zu Gunsten des Prüflings erfolgt, um ihm die Chance zu geben, das bis zum Ablauf der vorgesehenen Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch "nach oben" zu korrigieren (BayVGH, Beschluss vom 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159 - Rn. 8, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.1991 - 9 S 1538/91 - Rn. 19, juris; BayVGH, Beschluss vom 11.02.1998 - 7 B 96.2375 - Rn. 16, juris).

    Dies allerdings setzt voraus, dass nach Ablauf der regulären Prüfungszeit in der Prüfungskommission Einigkeit darüber besteht, dass die Prüfung zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht bestanden ist und eine Verlängerung der Prüfungsdauer dem Prüfling die Möglichkeit einräumen soll, die erforderlichen Prüfungsleistungen doch noch zu erbringen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.1991 - 9 S 1538/91 - Rn. 21 f., juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.07.1991 - 22 A 1533/89 - Rn. 8, juris; BayVGH, Beschluss vom 14.02.2011 - 21 ZB 10.2159 - Rn. 9, juris und Beschluss vom 11.02.1998 - 7 B 96.2375 - Rn. 16, juris).

  • VerfGH Bayern, 30.05.2012 - 45-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, weil keine fachgerichtliche Anhörungsrüge

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2011 Az. 21 ZB 10.2159, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Juli 2010 Az. M 16 K 10.1031 abgelehnt wurde.
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