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   VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255   

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https://dejure.org/2011,67250
VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255 (https://dejure.org/2011,67250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255 (https://dejure.org/2011,67250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2011 - 13a ZB 10.30255 (https://dejure.org/2011,67250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; willkürliche Gewalt; hoher Gefahrengrad; Gefahrendichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 14.7.2009 RdNrn. 13 ff. BVerwGE 134, 188 und vom 24.6.2008 RdNrn. 34 und 36 BVerwG 131, 198) besteht eine erhebliche individuelle Gefahr im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, wenn sich die allgemeine Gefahr individuell so sehr verdichtet hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt wäre.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 14.7.2009 RdNrn. 13 ff. BVerwGE 134, 188 und vom 24.6.2008 RdNrn. 34 und 36 BVerwG 131, 198) besteht eine erhebliche individuelle Gefahr im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, wenn sich die allgemeine Gefahr individuell so sehr verdichtet hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt wäre.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255
    Die Frage, ob bezüglich der Gefahrendichte die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Grundsätze auch in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend herangezogen werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerwG vom 27.4.2010 RdNr. 33 NVwZ 2011, 51; vom 14.7.2010 RdNr. 9 NVwZ 2011, 55).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255
    Die Frage, ob bezüglich der Gefahrendichte die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Grundsätze auch in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend herangezogen werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerwG vom 27.4.2010 RdNr. 33 NVwZ 2011, 51; vom 14.7.2010 RdNr. 9 NVwZ 2011, 55).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2011 - 13a ZB 10.30255
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 17.2.2009 RdNrn. 35 und 43 NVwZ 2009, 705/706 f.) besteht eine individuelle Bedrohung im Sinn von Art. 15 Buchst. c Qualifikationsrichtlinie, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder ggf. die betreffende Region allein schon durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein.
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