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   VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041   

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https://dejure.org/2013,5831
VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041 (https://dejure.org/2013,5831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041 (https://dejure.org/2013,5831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2013 - 13a ZB 13.30041 (https://dejure.org/2013,5831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Einreichung der Antragsbegründung; Darlegung der Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041
    Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag deshalb grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG, E.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133/146).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133/146).
  • BVerfG - 1 BvR 968/91 (anhängig)
    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2013 - 13a ZB 13.30041
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133/146).
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