Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12222
VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513 (https://dejure.org/2015,12222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2015 - 18 P 14.513 (https://dejure.org/2015,12222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2015 - 18 P 14.513 (https://dejure.org/2015,12222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mangels eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes

  • rewis.io

    Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, Arbeitsverhältnisauflösung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Weiterbeschäftigungspflicht, Jugendvertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mangels eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG vom 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292/295 f. m.w.N.).

    Die Frage nach einem freien Arbeitsplatz bestimmt sich auch nicht danach, ob Arbeitsaufgaben vorhanden sind, mit deren Verrichtung der Arbeitnehmer betraut werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292/300 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.2011 - 6 PB 1.11

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Auflösungsbegehren des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG darf diejenige Person für den öffentlichen Arbeitgeber handeln, die berechtigt ist, über die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu entscheiden, und die ferner befugt ist, den öffentlichen Arbeitgeber im Verfahren wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht zu vertreten (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2011 - 6 PB 1.11 - NVwZ 2011, 947 Rn. 3 m.w.N.).

    Das aus § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG herzuleitende Erfordernis, wonach innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist eine verantwortliche Entscheidung des öffentlichen Arbeitgebers über die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters vorliegen muss, ist für alle Beteiligten sichtbar erfüllt, wenn die innerhalb der Ausschlussfrist eingegangene Antragsschrift vom gesetzlichen Vertreter des öffentlichen Arbeitgebers unterzeichnet ist (BVerwG, B.v. 3.6.2011 - 6 PB 1.11 - NVwZ 2011, 947 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Hieraus ergibt sich aus Sicht des Senats nicht nur die Vertretungsberechtigung, sondern auch die Entscheidungsberechtigung des Präsidenten der BFD, der als Behördenleiter ohne besondere Vollmacht zur Vertretung seiner Behörde berechtigt ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.2008 - 6 PB 13.08 - PersR 2008, 423 Rn. 11), für die Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG in Bezug auf Fachangestellte für Bürokommunikation, um die es hier geht.

    Mit Stellung des Antrags nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG durch den Präsidenten der BFD konnten bei der Beteiligten zu 1 keine Zweifel darüber aufkommen, dass sie um ihren Arbeitsplatz vor Gericht kämpfen muss (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG, B.v. 23.7.2008 -6 PB 13.08 - PersR 2008, 423 Rn. 12).

  • BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    In diesem Fall ist der Arbeitsplatz vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2012 -6 PB 5.12 - ZTR 2012, 532 Rn. 4 m.w.N.).

    Der Jugendvertreter kann daher nicht verlangen, dass der öffentliche Arbeitgeber Arbeitsplätze schafft oder fortschreibt, welche auf die von ihm erworbene Qualifikation zugeschnitten sind (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2012 - 6 PB 5.12 - ZTR 2012, 532 Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Der Arbeitgeber muss nämlich innerhalb des Dreimonats-Zeitraums des § 9 Abs. 2 BPersVG mit einem Übernahmeverlangen rechnen (vgl. BVerwG, B.v. 29.3.2006 - 6 PB 2.06 - PersR 2006, 308/309).
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend-

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
  • BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Besetzung freier Stellen mit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Hingegen liegt eine Benachteiligung typischerweise nicht vor, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (BVerwG, B.v. 4.6.2009 -6 PB 6.09 - PersR 2009, 370 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2009 - 6 P 1.08 - BVerwGE 133, 42 Rn. 25 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Eine Prozessvollmacht kann, muss aber nicht gleichzeitig die Befugnis umfassen, materiell-rechtliche Gestaltungsrechte für den Vollmachtgeber auszuüben (BVerwG, B.v. 21.2.2011 - 6 P 13.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
    Auch ein allgemeiner (verwaltungsseitiger) Einstellungsstopp kann die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung begründen, wenn er in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung (in bestimmten Ressortbereichen) ergeht; soweit ein Einstellungsstopp Ausnahmen zulässt, müssen diese allerdings so eindeutig gefasst sein, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d.h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 6 PB 39.93 - BVerwGE 97, 68 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2016 - 5 A 10002/16

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Verlangen eines Jugend- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Arbeitgeber und dementsprechend Antragsteller im Beschlussverfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG der Vertragspartner desjenigen, der die Weiterbeschäftigung verlangt, im allgemeinen also die Anstellungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68 [70 f.]; und vom 3. Juni 2011 - 6 PB 1.11 -, NVwZ 2011, 947; BayVGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 18 P 14.513 -, PersV 2015, 421).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht